Bebauung Fabriciusstieg
Mit Drucksache 20-5243 teilt die Finanzbehörde mit, dass in einem Bauvorbescheid dem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen eine Wohnbebauung unter Beachtung naturschutzrechtlicher Belange und vorbehaltlich einer Sondernutzungs-genehmigung des Fabriciusstiegs während der Bauphase in Aussicht gestellt worden ist. Das Grundstück könnte nach derzeitiger Einschätzung Bestandteil der nächsten Tranche des Eigenheimprogramms sein.
Passiert ist bisher nichts. Lediglich die Ratten nutzen die Fläche weiter als Rückzugsgebiet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
1.) Was ist mit dem leerstehenden Grundstück in der Fabriciusstieg 2 geplant?
2.) Welche Maßnahmen zur Bebauung wurden bereits unternommen?
3.) st bekannt, dass auf dem Grundstück Ratten gesichtet worden sind?
4.) Wann soll das Grundstück bebaut werden?
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.