Stadteigenes Grundstück Fabriciusstieg 2 sinnvoll nutzen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.11.2017 (Drs. 20-4897.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Behörde wird gebeten zu prüfen, ob eine Nutzung für gemeinnützige Vereine
oder als kleingartenähnliche Nutzung möglich ist.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne
mitzuteilen.
Stellungnahme der Finanzbehörde:
In einem Bauvorbescheid wurde dem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen eine Wohnbebauung unter Beachtung naturschutzrechtlicher Belange und vorbehaltlich einer Sondernutzungsgenehmigung des Fabriciusstiegs während der Bauphase in Aussicht gestellt. Das Grundstück könnte nach derzeitiger Einschätzung Bestandteil der nächsten Tranche des Eigenheimprogramms sein. Eine kleingartenähnliche Nutzung ist somit nicht möglich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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