Baustellensituation im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 03.11.2021
Letzte Beratung: 24.03.2022 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 8.1
Baustellen im öffentlichen Raum stellen für die Bürgerinnen und Bürgern in Hamburg immer wieder ein Ärgernis dar, da Baustellen häufig zu Staus und Verzögerungen führen. Davon sind nicht nur Pendler betroffen, sondern auch Unternehmen, Handwerker und die Logistik.
Natürlich sind bauliche Maßnahmen zur Sanierung der Infrastruktur notwendig, aber die Koordinierungen der Baustellen sind häufig defizitär und strapazieren die Geduld der Verkehrsteilnehmer. In Hamburg wird an enorm vielen Baustellen gleichzeitig gearbeitet. Dabei sind viele Projekte nicht der notwenigen Sanierung geschuldet, sondern oftmals das Ergebnis rot-grüner Umbaumaßnahmen intakter Infrastruktur zum Zwecke der sogenannten „Mobilitätswende“, die sich häufig gegen die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer richtet. Hamburg als wichtiger Wirtschaftsstandort muss jedoch funktionierende Straßenverbindungen gewährleisten und den Verkehrsfluss aufrechterhalten. Ein koordiniertes und fein abgestimmtes Baustellenmanagement ist daher unbedingt erforderlich. Die vom grünen Verkehrssenator angekündigten 20 Jahre Dauerstau auf Hamburgs Straßen sind inakzeptabel.
Im Bezirk Wandsbek sind ebenfalls viele Baustellen vorhanden. So haben wir zum Beispiel umfangreiche Veloroutenarbeiten im Kerngebiet, Straßensperrungen durch den Ausbau der S4 und den Ausbau des Wellingsbüttler Wegs bzw. der Wellingsbütteler Landstraße. Neben den Straßenverkehrsbaustellen für Velorouten und Instandsetzungen, gibt es auch Leitungsarbeiten und private Hochbaumaßnahmen, die zu Einschränkungen des Verkehrsflusses führen können. Es stellt sich die Frage, inwiefern die Baustellenkoordination in Wandsbek funktioniert und welche Baustellen der LSBG im Bezirk Wandsbek durchführt und plant.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung von HAMBURG WASSER (HW), Stromnetz Hamburg (SNH), Gasnetz Hamburg (GNH) sowie Wärme Hamburg (WH) die Frage 11 des o.g. Auskunftsersuchens wie folgt: 13.12.2021
Die Senatskanzlei (SK) beantwortet die Frage 11 wie folgt: 15.12.2021
Das Bezirksamt Wandsbek beantwortet die Frage 11 wie folgt: 20.12.2021
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 20.01.2022
Die BUKEA beantwortet die Frage 4 unter Beteiligung von Gasnetz Hamburg und HAMBURG WASSER wie folgt: 10.02.2022
Vorbemerkung der BVM:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) geht bei diesem Auskunftsersuchen davon aus, dass hier Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum gemeint sind. Baumaßnahmen für Geh- und Radwegbrücken in Grünflächen werden hier deshalb nicht aufgeführt, da diese zu keinen Staus im Sinne der Fragestellung führen.
BVM zu den Fragen 1-3:
Seit dem Einbringen des Auskunftsersuchens mit Stichtag 08.11.2021 wurden noch sieben Maß-nahmen im Bezirk Wandsbek durch den LSBG bis Ende 2021 begonnen bzw. werden noch bis Jahresende durchgeführt.
Baustellengrund |
Lage |
Startdatum |
Enddatum |
Bauwerksprüfung (Nachtbaustelle) |
Holstenhofweg (Ziethenstraße bis Gustav-Adolf-Straße) |
2021-11-09 |
2021-11-11 |
Instandsetzung Nebenflächen |
Meiendorfer Straße (Hellmesbergerweg bis Landesgrenze S.-H.) |
2021-11-08 |
2021-11-30 |
Instandsetzung |
Berner Heerweg (Neusurenland bis Berner Brücke) |
2021-04-06 |
2021-11-28 |
Erhaltensmanagement Straßen (EMS) Instandsetzung |
Bovestraße (Jüthornstraße bis Gehölzweg) |
2021-03-29 |
2022-05-31 |
Instandsetzung Nebenflächen |
Jenfelder Allee (Rahlau bis Tonndorfer Hauptstraße) |
2021-10-18 |
2021-11-14 |
Deckschichtinstandsetzung |
Tonndorfer Hauptstraße (Tonndorfer Schulstraße bis Ellerneck) |
2021-09-19 |
2022-05-31 |
Bauwerksprüfung (Nachtbaustelle) |
Höltigbaum (Krögerstraße bis Eichberg) |
2021-12-04 |
2021-12-06 |
BUKEA:
Zu den Baumaßnahmen, die in 2021 durchgeführt und abgeschlossen worden sind, siehe An-lage.
BVM:
BVM:
Der LSBG hat derzeit 20 Maßnahmen für das Jahr 2022 im Bezirk Wandsbek geplant. Diese sind noch nicht alle abschließend koordiniert.
BVM:
Siehe Anlage.
BVM:
BVM zu den Fragen 9 und 10:
Keine. Bonus-Malus-Regelungen betreffend der Bauzeitverkürzung oder Verlängerung werden in Bauverträgen nicht vereinbart, denn das Vergaberecht sieht zur Förderung des Mittelstandes vor, Baumaßnahmen in Fachlose (fachspezifische Gewerke) zu unterteilen. Aus diesem Grund werden die Baumaßnahmen in mehrere Teillose (Brückenbau, Straßenbau, Schutzeinrichtungen, öffentliche Beleuchtung, Lichtsignalanlagen etc.) ausgeschrieben und vergeben. Eine Bonus-Malus-Regelung setzt voraus, dass alle Fachlose/Fachgewerke an ein Hauptunternehmen vergeben werden. Dies wäre mittelstandsfeindlich.
Weiterhin schließen Baumaßnahmen mit risikobehafteten Arbeiten/Teilarbeiten, zum Beispiel umfangreiche Kampfmittelsondierungen, eine Bonus-Malus-Regelung regelmäßig aus.
Im Übrigen wird auf die Bürgerschaftsdrucksache 21/14500 verwiesen.
BVM:
Bei vier Maßnahmen ist es zu Bauzeitverzögerungen gekommen. Die durchschnittliche Verzögerung liegt bei rd. 11,13 Monaten. Quantitativ ist auf einer Basis von vier Maßnahmen eine solche Größe jedoch nicht repräsentativ. Aufgrund der sehr differierenden Verzögerungen hat die durchschnittliche Verspätungszeit auch qualitativ keine Aussagekraft.
BUKEA:
Aufgrund des beim Auftraggeber liegenden Baugrundrisikos, insbesondere bei Sielbaumaßnahmen sowie hygienischen Anforderungen bei Trinkwassermaßnahmen, werden durch HW vertraglich zwar Bauzeiten vorgegeben, aber nur im Ausnahmefall pönalisiert. Aus diesem Grund werden zeitliche Verzögerungen nicht standardmäßig zentral erfasst und ausgewertet.
Im genannten Zeitraum wurden von SNH keine vorab fest vereinbarten Fertigstellungstermine überschritten.
Seit GNH zur Stadt gehört (2018), wurden keine vorab fest vereinbarten Fertigstellungstermine überschritten.
WH hat im genannten Zeitraum nur eine Baumaßnahme im Bezirk Wandsbek durchgeführt, bei der es keine Verspätung gab. Ein mögliches Risiko ganz zum Schluss der Baumaßnahme wurde durch Wochenendeinsatz reduziert und somit der geplante Übergabetermin eingehalten.
SK:
Dataport hatte im genannten Zeitraum keine eigenen Baustellen mit Zeitüberschreitungen.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Nummer 10 der Drs. 21-4280.1.
BVM:
In der unabhängigen Koordinierungsstelle für Hauptverkehrsstraßen (KOST) ist eine Sachbearbeitungsstelle für die Bearbeitung des Bezirks Wandsbek zuständig, hinzu kommt eine übergeordnete Teamleitung mit Zeitanteilen zur Beratung.
BVM:
Grundsätzlich obliegt die Koordination der Hauptverkehrsstraßen der KOST beim LSBG. Die bezirkliche Baustellenkoordination verantwortet den Koordinierungsprozess mit allen Veranlassenden für Baumaßnahmen auf den Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung (BSGB) und für die bezirklichen Maßnahmen auf dem untergeordneten Straßennetz. Darüber hinaus werden auch besondere verkehrsrelevante Bereiche im untergeordneten Straßennetz in den bezirklichen Koordinierungsprozess berücksichtigt. Sie steht in engem Kontakt zur zentralen Baustellenkoordination KOST, zu den Straßenverkehrsbehörden sowie den zuständigen Stellen angrenzender Gemeinden, Kreise und Länder. Die Baustellenkoordination ist eine Gemeinschaftsarbeit aller Betroffenen, bei der die Maßnahmen miteinander in Planungsrunden und bei Ortsterminen besprochen werden.
BVM:
Die veranlassende Stelle der jeweiligen Baustelle stimmt sich während der Planung mit allen betroffenen Institutionen, der Polizei sowie dem Bezirksamt und der KOST ab. Etwaige während der Bauausführung erforderliche Änderungen oder Anpassungen werden stets kurzfristig abgestimmt.
BVM:
Alle Beteiligten der Baustellenkoordinierung (Polizei, KOST, Bezirksamt, Baulastträger etc.) koordinieren alle Maßnahmen miteinander. Alle Maßnahmen werden zunächst neutral beurteilt. Die Priorisierung entsteht durch den Fortschritt im Planungsprozess und die davon abhängige Koordinierung.
BVM zu den Fragen 16 und 17:
Ja, über die Aktivitäten und Fortschritt der Maßnahmen des LSBG informiert die örtliche Bauüberwachung der Geschäftsbereiche. Die KOST überwacht die Baumaßnahmen aller Veranlassenden im Sinne der Koordinierung. Im LSBG sind über 20 Mitarbeiter:innen in der örtlichen Bauüberwachung beschäftigt. Des Weiteren verfügt die KOST über zwei Vollzeitäquivalente.
BVM:
Entfällt.
Anlage der BUKEA zu Frage 4
Anlage der BVM zu Frage 7
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