Baustellenkoordination im Alstertal Auskunftsersuchen vom 28.08.2023
Letzte Beratung: 06.12.2023 Regionalausschuss Alstertal Ö 8.1
Die zahlreichen Straßenbaustellen im Bereich des Ring 3, Bäckerbrücke (gleich zweimal kurzfristig hintereinander), die Baustellen in der Alten Landstraße, die Umgestaltung und damit Sperrung des Frahmredders zwischen Saseler Chaussee und Stadtbahnstraße oder auch, etwas großräumiger, die Sperrung der Bergstedter Chaussee (die ja „großräumig“ umfahren werden soll), führen in den Hauptverkehrszeiten auf dem Ring 3 zwischen Saseler Markt und Poppenbütteler Markt zu erheblicher Staubildung. Das Ziel des fließenden Verkehrs wird damit massiv aus den Augen verloren.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 26.10.2023
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 07.11.2023
Bezirksamt Wandsbek:
-Frahmredder (bezirkliche Maßnahme/Veloroutenausbau):
Der Frahmredder ist ab 17.08.2023 7.00Uhr bis 08.09.2023 17.00Uhr zwischen der Saseler Chaussee und Stadtbahnstraße vollständig gesperrt. In diesem Bereich erfolgt ein Einbau einer Straßenentwässerungsanlage. Eine Umleitung über Stadtbahnstraße-Poppenbüttler Landstraße-Saseler Damm-Stadtbahnstraße-Saseler Chaussee ist ausgeschildert. Aller Voraussicht nach folgt anschließend wieder die Einbahnstraßenregelung.
-Danach folgt voraussichtlich wieder die vorher eingerichtete Einbahnstraßenregelung Richtung Süden/Saseler Chaussee
-Das Ende der Maßnahme ist für Ende November 2024 vorgesehen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Für die Bergstedter Chaussee ist im Auftrag der BVM der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zuständig.
Baubeginn war der 22.05.2023. Ende der Bauzeit ist voraussichtlich der 28.02.2024.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Koordination der bezirklichen Straßen liegt bei der bezirklichen Baustellenkoordination und die der Hauptverkehrsstraßen bei der Baustellenkoordinierung-mv (ehem. Kost). Neben diesen sind die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden und Verkehrsdirektionen beteiligt und ordnen die entsprechenden Baustellenführungen nach Rücksprache und Abwägung der o.g. Dienststellen an. Diese Prozesse basieren auf mehreren Bauablaufbesprechungen und Abstimmungen, bevor die Straßenverkehrsbehörde genehmigt. Die Belange der Feuerwehr und der Hochbahn/HVV werden im Hinblick auf die Einhaltung der Rettungswege und Umleitungen der Buslinien ebenfalls involviert. Neben Art und Dauer werden auch Szenarien/Prognosen und Abhängigkeiten der einzelnen Verkehrseinschränkungen aufeinander erörtert und Umleitungen aufeinander abgestimmt.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Grundsätzlich ist für die zeitliche und räumliche Koordinierung von allen Baumaßnahmen auf dem dynamischen Koordinierungsnetz (Hauptverkehrsstraßen sowie ausgewählte Bezirksstraßen von besonderer verkehrlicher Bedeutung) die BVM unter Einbeziehung der Polizei (Polizeikommissariate und Verkehrsdirektion), der Bezirkskoordinator:innen und der Koordinator:innen der Feuerwehr sowie des Streckenservice (Busse) zuständig, also auch für die Bergstedter Chaussee, den Ring 3 und die Alte Landstraße.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Leistungsfähigkeit einzelner Knotenpunkte wird geprüft und berücksichtigt ggf. angepasst. Das sind Vorgaben und Voraussetzungen, die in einigen Fällen seitens der Baustellenkoordinierungsstellen und der Straßenverkehrsbehörden vom Veranlasser gefordert werden. Zu den einzelnen Verkehrsprognosen liegen der bezirklichen Baustellenkoordination keine Statistiken oder detaillierte Informationen vor.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Im Bedarfsfall von länger andauernden Baumaßnahmen, die mit größeren verkehrlichen Einschränkungen einhergehen, werden Verkehrskonzepte von den Baulastträgern abgefordert, welche Verkehrsprognosen hinzuziehen.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Bezirk nutzt das Instrument der Vertragsstrafen nicht, da es nicht möglich ist eine Fristüberschreitung allein auf die Baufirma zurückzuführen. In der Regel sind es andere Einflüsse, die zu einer Fristüberschreitung führen. Sollte es doch zu einer Fristüberschreitung allein durch Verschulden der Baufirma kommen, werden die anfallenden Mehrkosten nicht vom Bauherrn getragen.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Siehe Bürgerschaftsdrucksache 22/6628.
Bezirksamt Wandsbek:
Bei der Kalkulation sind neben den Zeiten für die reinen Bautätigkeiten auch Zeiten für die Bauunterbrechungen insbesondere in den Wintermonaten vorgesehen. Es gibt allerdings keine generellen Pufferzeiten, die einkalkuliert werden.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Bei der Baumaßnahme Bergstedter Chaussee wurden im geplanten Bauzeitenplan entsprechende Zeitpuffer berücksichtigt, die üblich sind.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Hochbahn wird in alle Prozesse und Abstimmungen einbezogen, damit entsprechende Umleitungsstrecken und Ersatzbushaltestellen frühzeitig geplant bzw. vorgesehen werden können.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die Unternehmen im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und deren Bedarfe wurden bei der Baumaßnahme Bergstedter Chaussee umfassend einbezogen: in die Verkehrsplanungen, den Bauablauf, den Bauzeitenplan und den Verkehrssicherungsplan. Die Planung einer Baustelleneinrichtung hingegen umfasst die lokale Anordnung von Produktions-, Transport-, Lager- und übriger Möglichkeiten für die Errichtung eines Bauwerks sowie die Ausstattung der Baustelle mit Geräten, Maschinen, Bauwagen, Mobiltoiletten, witterungsempfindlichen Bau- und Bauhilfsstoffen und entsprechende Flächen dafür.
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