21-7537.1

Baustellenkoordination im Alstertal Auskunftsersuchen vom 28.08.2023

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 06.12.2023 Regionalausschuss Alstertal Ö 8.1

Sachverhalt

 

Die zahlreichen Straßenbaustellen im Bereich des Ring 3, Bäckerbrücke (gleich zweimal kurzfristig hintereinander), die Baustellen in der Alten Landstraße, die Umgestaltung und damit Sperrung des Frahmredders zwischen Saseler Chaussee und Stadtbahnstraße oder auch, etwas großumiger, die Sperrung der Bergstedter Chaussee (die ja „großumig“ umfahren werden soll), führen in den Hauptverkehrszeiten auf dem Ring 3 zwischen Saseler Markt und Poppenbütteler Markt zu erheblicher Staubildung. Das Ziel des fließenden Verkehrs wird damit massiv aus den Augen verloren.

 

Deshalb frage ich die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:            26.10.2023

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt:         07.11.2023

 

  1. r welche der o.g. Baustellen ist das Bezirksamt Wandsbek, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), oder ein anderer Träger öffentlicher Belange (Hamburg Wasser etc.) verantwortlich? Bitte tabellarisch darstellen mit geplanter Baustellendauer, aktueller Baustellendauer, ggf. Grund für die Verzögerungen

 

Bezirksamt Wandsbek:

-Frahmredder (bezirkliche Maßnahme/Veloroutenausbau):

Der Frahmredder ist ab 17.08.2023 7.00Uhr bis 08.09.2023 17.00Uhr zwischen der Saseler Chaussee und Stadtbahnstraße vollständig gesperrt. In diesem Bereich erfolgt ein Einbau einer Straßenentwässerungsanlage. Eine Umleitung über Stadtbahnstraße-Poppenbüttler Landstraße-Saseler Damm-Stadtbahnstraße-Saseler Chaussee ist ausgeschildert. Aller Voraussicht nach folgt anschließend wieder die Einbahnstraßenregelung.

-Danach folgt voraussichtlich wieder die vorher eingerichtete Einbahnstraßenregelung Richtung Süden/Saseler Chaussee

-Das Ende der Maßnahme ist für Ende November 2024 vorgesehen

 

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

r die Bergstedter Chaussee ist im Auftrag der BVM der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zuständig.

Baubeginn war der 22.05.2023. Ende der Bauzeit ist voraussichtlich der 28.02.2024.

 

  1. Wer ist für die zeitliche Koordination der einzelnen Baustellen verantwortlich? Wann wurden die Baustellen durch wen koordiniert?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Koordination der bezirklichen Straßen liegt bei der bezirklichen Baustellenkoordination und die der Hauptverkehrsstraßen bei der Baustellenkoordinierung-mv (ehem. Kost). Neben diesen sind die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden und Verkehrsdirektionen beteiligt und ordnen die entsprechenden Baustellenführungen nach Rücksprache und Abwägung der o.g. Dienststellen an. Diese Prozesse basieren auf mehreren Bauablaufbesprechungen und Abstimmungen, bevor die Straßenverkehrsbehörde genehmigt. Die Belange der Feuerwehr und der Hochbahn/HVV werden im Hinblick auf die Einhaltung der Rettungswege und Umleitungen der Buslinien ebenfalls involviert. Neben Art und Dauer werden auch Szenarien/Prognosen und Abhängigkeiten der einzelnen Verkehrseinschränkungen aufeinander erörtert und Umleitungen aufeinander abgestimmt.

 

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Grundsätzlich ist für die zeitliche und räumliche Koordinierung von allen Baumaßnahmen auf dem dynamischen Koordinierungsnetz (Hauptverkehrsstraßen sowie ausgewählte Bezirksstraßen von besonderer verkehrlicher Bedeutung) die BVM unter Einbeziehung der Polizei (Polizeikommissariate und Verkehrsdirektion), der Bezirkskoordinator:innen und der Koordinator:innen der Feuerwehr sowie des Streckenservice (Busse) zuständig, also auch für die Bergstedter Chaussee, den Ring 3 und die Alte Landstraße.

 

  1. Werden bei der Baustellenkoordination Verkehrsprognosen berücksichtigt? Wenn ja, von wem sind die Prognosen? Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Leistungsfähigkeit einzelner Knotenpunkte wird geprüft und berücksichtigt ggf. angepasst. Das sind Vorgaben und Voraussetzungen, die in einigen Fällen seitens der Baustellenkoordinierungsstellen und der Straßenverkehrsbehörden vom Veranlasser gefordert werden. Zu den einzelnen Verkehrsprognosen liegen der bezirklichen Baustellenkoordination keine Statistiken oder detaillierte Informationen vor.

 

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Im Bedarfsfall von länger andauernden Baumaßnahmen, die mit größeren verkehrlichen Einschränkungen einhergehen, werden Verkehrskonzepte von den Baulastträgern abgefordert, welche Verkehrsprognosen hinzuziehen.

 

  1. Werden bei der Vergabe von Aufträgen an Baufirmen zur Straßenumbaumaßnahme Vertragsstrafen bei Fristüberschreitungen vereinbart? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwiefern?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Der Bezirk nutzt das Instrument der Vertragsstrafen nicht, da es nicht möglich ist eine Fristüberschreitung allein auf die Baufirma zurückzuführen. In der Regel sind es andere Einflüsse, die zu einer Fristüberschreitung führen. Sollte es doch zu einer Fristüberschreitung allein durch Verschulden der Baufirma kommen, werden die anfallenden Mehrkosten nicht vom Bauherrn getragen.

 

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Siehe Bürgerschaftsdrucksache 22/6628.

 

  1. Sind Pufferzeiten in den einzelnen Baustellen vorgesehen und werden diese abgestimmt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Bei der Kalkulation sind neben den Zeiten für die reinen Bautätigkeiten auch Zeiten für die Bauunterbrechungen insbesondere in den Wintermonaten vorgesehen. Es gibt allerdings keine generellen Pufferzeiten, die einkalkuliert werden.

 

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Bei der Baumaßnahme Bergstedter Chaussee wurden im geplanten Bauzeitenplan entsprechende Zeitpuffer berücksichtigt, die üblich sind.

 

 

  1. Inwiefern wurden die Unternehmen des HVV in die Baustelleneinrichtungsplanung einbezogen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Hochbahn wird in alle Prozesse und Abstimmungen einbezogen, damit entsprechende Umleitungsstrecken und Ersatzbushaltestellen frühzeitig geplant bzw. vorgesehen werden können.

 

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die Unternehmen im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und deren Bedarfe wurden bei der Baumaßnahme Bergstedter Chaussee umfassend einbezogen: in die Verkehrsplanungen, den Bauablauf, den Bauzeitenplan und den Verkehrssicherungsplan. Die Planung einer Baustelleneinrichtung hingegen umfasst die lokale Anordnung von Produktions-, Transport-, Lager- und übriger Möglichkeiten für die Errichtung eines Bauwerks sowie die Ausstattung der Baustelle mit Geräten, Maschinen, Bauwagen, Mobiltoiletten, witterungsempfindlichen Bau- und Bauhilfsstoffen und entsprechende Flächen dafür.

 

 

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.11.2023
Ö 15.1
Anhänge

keine Anlage/n        

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.