Baumaßnahmen mit erheblicher Auswirkung auf das Leben im betroffenen näheren und weiteren Umfeld: Vor der Öffentlichkeit ist die Kommunalpolitik zu informieren! Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.06.2022 (Drs. 21-5365)
Letzte Beratung: 29.09.2022 Regionalausschuss Walddörfer Ö 6.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Mitglieder des Regionalausschusses Alstertal fordern die Bezirksversammlung Wandsbek
auf, darauf hinzuwirken, dass die zuständigen Behörden bei Maßnahmen mit erheblicher Auswirkung auf die Betroffenen im näheren und weiteren Umfeld die zuständigen Fachausschüsse,
kurz: die zuständige Kommunalpolitik frühzeitig - vor Abschluss der Planungen und vor Information der Öffentlichkeit - ausführlich unterrichten und rechtzeitig vor Beschlussfassungen in die
Planungen einbeziehen.
Die Bezirksversammlung möge sich dem Beschluss anschließen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung von HAMBURG WASSER (HW) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Das kooperative Bauprojekt Wellingsbütteler Landstraße/Wellingsbüttler Weg gliedert sich im Wesentlichen in zwei Stadien: Zum einen sind unterirdische Leitungsarbeiten notwendig, deren Planungen momentan von HW im Auftrag der BUKEA überarbeitet werden. Zum anderen soll eine Grundinstandsetzung der Straße in zwei Abschnitten für die Wellingsbütteler Landstraße und den Wellingsbüttler Weg erfolgen, was vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) verantwortet wird.
Im Gegensatz zu Verschickungen bei Straßenneuplanungen ist bei Leitungsarbeiten keine öffentliche Beteiligung vorgesehen, dies gilt auch für die Leitungsarbeiten der anderen Leitungsunternehmen der BUKEA.
Die Planung notwendiger Leitungsarbeiten und der dafür erforderlichen Verkehrsführungen erfolgt gemäß eines durch den LSBG bzw. die Koordinierungsstelle für Baustellen in Hauptverkehrsstraßen (KOST) gesteuerten komplexen Abstimmungsprozess, u.a. unter Einbeziehung der Bezirkskoordinatoren sowie der Straßenverkehrsbehörden. Neben der Sicherstellung des übergeordneten Verkehrsflusses und der Anliegererreichbarkeit sind insbesondere Aspekte der Verkehrs- und der Arbeitssicherheit, des ÖPNV, der Quartierserschließung sowie umliegender Baumaßnahmen/Veranstaltungen zu berücksichtigen und eng abzustimmen. Für diesen Prozess ist zwar eine Information, aber keine planerische Einbeziehung von Regionalausschüssen vorgesehen.
An diesen abgestimmten und für ganz Hamburg geltenden Prozess hält sich HW sowie die anderen Leitungsunternehmen der BUKEA. Um die Menschen vor Ort über notwendige Leitungsbaumaßnahmen wie in der Wellingsbütteler Landstraße und dem Wellingsbüttler Weg transparent zu informieren, nutzt HW gängige Informationskanäle (z.B. Social Media, Homepage, Anliegerinformation, Postkarten, weiterhin abrufbare Aufzeichnung der Infoveranstaltung, Pressemeldungen) und bieten Anlieger:innen Möglichkeiten, ihre Fragen, Sorgen und Anliegen zu äußern (Infoveranstaltungen, direkte Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder Mail), die rege genutzt werden. Auch den Regionalausschüssen sind die Dialogmöglichkeiten, wie auch der direkte Kontakt zur Gesamtprojektleiterin von HW bekannt.
Gerne hält HW die Regionalausschüsse weiterhin auf dem Laufenden, ob auf Einladung in einer Ausschusssitzung oder per Mail wie zuletzt zum aktuellen Stand der Verkehrserhebungen. Da das Leitungsbauprojekt in den Bereich zweier Regionalausschüsse fällt, wäre nach Ansicht von HW sinnvoll, Informationen zukünftig parallel in beiden Ausschüssen vorstellen zu können. HW wäre dankbar, wenn sich die Vorsitzenden beider Regionalausschüsse dahingehend abstimmen könnten.
Wie HW sind auch die anderen Leitungsunternehmen der BUKEA daran interessiert, im Rahmen der geltenden Prozesse, rechtzeitig zu informieren, ohne jedoch dabei frühzeitigen Planungsphasen oder unabgeschlossenen Planungen vorwegzugreifen bzw. diese zu früh zu kommunizieren.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beteiligt die Träger öffentlicher Belange (TÖB) (und damit auch die Bezirke) über die im Rahmen der Planung erstellten Verschickungsunterlagen.
Bei Planungen der Deutschen Bahn AG (DB) werden die jeweiligen Behörden und Bezirke vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beteiligt, bei dessen Außenstelle die DB alle notwendigen Informationen und Unterlagen zu Baumaßnahmen zuvor einreicht. Ausnahmen zu diesem Vorgehen bestehen, wenn z.B. auf DB-fremdem Grund gebaut werden soll oder Zuwegungen über Fremdgrundstücke benötigt werden. Da das EBA die geklärte Grundstücksfrage voraussetzt, verhandelt z.B. die DB Energie in solchen Fällen vorab mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und den Bezirken.
Die Hochbahn stellt aktuelle Planungen zu wichtigen Bus- und U-Bahnprojekten, wie z.B. dem Schnellbahnausbau regelmäßig bereits während der Planungsphasen in den zuständigen (Fach-) Ausschüssen der betreffenden Bezirksversammlungen vor. Grundsätzlich ist die Hochbahn daran interessiert, bei allen Aktivitäten im Bezirk einen regen Austausch mit den Verantwortlichen vor Ort zu pflegen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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