Baumaßnahme: Rönkrei Teilbaumaßnahme: Neuordnung Parkstände zum Schutze der Versorgungsanschlüsse und Hydranten
Letzte Beratung: 06.02.2025 Ausschuss für Mobilität Ö 8.11
Zum Schutze der Versorgungsanschlüsse und Hydranten (siehe §12 Abs. 3 Satz 4 StVO) wird der Parkraum in der Straße Rönkrei nach Aufforderung/Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde (PK35) angepasst.
Derzeit befinden sich die o.g. Anschlüsse im Bereich der angeordneten Parkstände. Dies ist nicht rechtskonform, sodass die im Bestand angeordneten Parkstände in Bereiche verschoben werden müssen, in denen keine Anschlüsse vorzufinden sind.
Die Parkstände werden z.T. um wenige Meter verschoben. Die Anzahl der regelhaft angeordneten Parkstände verringert sich dadurch (Bilanz -2) – mögliche neue Standorte für einen „Ausgleich“ wurden geprüft sind, nicht vorhanden.
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung liegt vor. Die Maßnahme soll kurzfristig durchgeführt werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität wird um Kenntnisnahme gebeten.
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