Auswirkungen der geplanten Umstellung der Ganztagszuweisung auf Wandsbeker Schulen Auskunftsersuchen vom 24.09.2026
Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.3
Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028 (Einzelplan 3.1, Anlage 1, S. 301, Fußnote 6) stellt der Senat die Ganztagszuweisung für Grundschulen nach Rahmenkonzept (GTS) in den Klassenstufen VSK bis 4 zum Schuljahr 2027/2028 vollständig auf die Profession Erzieherinnen und Erzieher um. Der bisherige Lehrkräfteanteil sowie die Honorarmittel je Ganztagsgruppe entfallen als eigenständige Zuweisung.
Diese Umstellung steht in einem bemerkenswerten Spannungsverhältnis zu einem einstimmigen Beschluss der Bürgerschaft: Mit Drs. 21/4866 vom 15. Juni 2016 beschloss die Bürgerschaft unter den Ziffern 21 bis 23, die Personalmittel für Lehrer- und Erzieherstellenanteile an GTS-Grundschulen zu verbessern. Der Senat berichtete 2018 in Drs. 21/11561, die Personalressourcen seien zum 1. August 2017 „auf 1,1 Stellen pro Gruppe angehoben“ worden, in einem „Mix aus Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen“. Der vorliegende Haushaltsentwurf weist demgegenüber nur noch 62,4 Prozent einer Stelle je Gruppe aus – und dies in einer einzigen Profession. Der Professionenmix, den derselbe Haushaltsplan an zahlreichen anderen Stellen ausdrücklich beibehält, entfällt damit gezielt bei den jüngsten Kindern.
Der Bezirk Wandsbek ist von dieser Umstellung besonders betroffen. Nach der Anlage zur Drs. 23/4680 vom 7. Juli 2026, ergänzt um Sozialindex und Schülerzahlen aus den amtlichen Schulstammdaten, sind 16 Schulen im Bezirk betroffen – drei davon voll gebunden, drei teilweise gebunden und zehn offen geführt. Zusammen besuchen rund 6.800 Kinder diese Schulen. Bei sechs der 16 Schulen liegt der Sozialindex bei 1 oder 2, dem Bereich der höchsten sozialen Belastung. Hamburgweit sind 87 Schulen mit rund 26.000 Kindern betroffen.
Schule |
Stadtteil |
SI |
Ganztagsform |
Kinder |
Schule Charlottenburger Straße |
Jenfeld |
1 |
voll gebunden |
325 |
Schule Appelhoff |
Steilshoop |
1 |
voll gebunden |
265 |
Grundschule Poppenbüttel |
Poppenbüttel |
5 |
voll gebunden |
427 |
Erich Kästner Schule |
Farmsen-Berne |
3 |
teilweise gebunden |
525 |
Grund- und Stadtteilschule Altrahlstedt |
Rahlstedt |
3 |
teilweise gebunden |
419 |
Schule An den Teichwiesen |
Volksdorf |
6 |
teilweise gebunden |
411 |
Grundschule Bramfeld |
Bramfeld |
2 |
offen |
363 |
Schule Fahrenkrön |
Bramfeld |
5 |
offen |
453 |
Schule Surenland |
Farmsen-Berne |
3 |
offen |
385 |
Grundschule Großlohering |
Rahlstedt |
1 |
offen |
236 |
Grundschule Neurahlstedt |
Rahlstedt |
3 |
offen |
504 |
Schule Kamminer Straße |
Rahlstedt |
3 |
offen |
367 |
Schule Wildschwanbrook |
Rahlstedt |
3 |
offen |
282 |
Schule am See |
Steilshoop |
1 |
offen |
902 |
Schule An der Gartenstadt |
Wandsbek |
4 |
offen |
574 |
Schule am Eichtalpark |
Wandsbek |
2 |
offen |
339 |
Hamburgweit sind es 87 Schulen mit rund 26.000 Kindern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) antwortet wie folgt: 03.11.2026
Vorbemerkung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Für das Jahr 2027 ist eine Erhöhung des Haushaltsvolumens der BSFB auf insgesamt 6,360 Milliarden Euro vorgesehen. Damit ist der Einzelplan der BSFB mit Abstand der größte Einzelplan der Fachbehörden und macht rund 40 Prozent des Haushaltsvolumens der behördlichen Einzelpläne aus. Die Bereiche Bildung und Familie bleiben damit zentrale Prioritäten des Senats.
An den Stärken des Hamburger Schulsystems, wie den im Schulgesetz festgeschrieben Klassengrößen, der guten Personalversorgung, der kostenlosen Kernzeit im Ganztag, der gezielten Stärkung von Schulen nach Sozialindex und der schülerbezogenen Lernförderung wird weiter festgehalten, um nur einige Beispiele zu nennen. Zudem wird die Schulsozialarbeit weiter ausgebaut.
Angesichts enger werdender finanzieller Handlungsspielräume, unter anderem durch Tarifanpassungen und steigende Ausgaben bei gesetzlichen Leistungen, hat der Senat Maßnahmen vorgelegt, die zur Haushaltskonsolidierung beitragen und gleichzeitig verhältnismäßig sind. Eine Maßnahme ist die Angleichung der Mittelzuweisung für den außerunterrichtlichen Ganztag an GTS-Grundschulen.
In Hamburg ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für alle Kinder bis 14 Jahre bereits seit dem Schuljahr 2013/14 umgesetzt. An den 85 GTS- und 128 GBS-Schulen wird allen Kindern in Hamburg ein vielfältiges Bildungs- und Betreuungsangebot gemacht, das Lernen mit Spiel, Sport und Spaß verbindet. Für die kostenlose „Kernzeit“ von 8.00 bis 16.00 Uhr sind aktuell rd. 92% aller Grundschulkinder angemeldet. Darüber hinaus gibt es Betreuungsangebote für die Zeit vor 8.00 Uhr und nach 16.00 Uhr sowie eine Ferienbetreuung.
Die beiden Formen von Ganztagsgrundschulen stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander:
Die Mittel für den außerunterrichtlichen Ganztag für die 85 GTS-Grundschulen sollen in Anlehnung an die 125 GBS-Schulen umgestellt werden. Bisher erhalten die GTS-Schulen ergänzend zu den Lehrerstellen für den Unterricht für die „Kernzeit“ von 8.00 bis 16.00 Uhr folgende Zuweisung:
- 55% der Ganztagsstunden werden durch Erzieherinnen und Erzieher abgedeckt
- 26% der Ganztagsstunden werden durch Honorarkräfte abgedeckt
- 19% der Ganztagsstunden werden durch Lehrkräfte abgedeckt.
Aufwachsend soll die Mittelzuweisung für den Ganztag an den GTS-Schulen ab dem Schuljahr 2027/28 zu 100 % in der Profession der Erzieherinnen und Erzieher erfolgen:
Die Mittel für Unterricht und Förderung bleiben vollständig erhalten und werden nicht berührt. Auch die Sprach- und Lernförderung, die Inklusionsressource sowie die Klassenlehrerstunde bleiben unverändert erhalten. Lehrkräfte werden weiterhin dort eingesetzt, wo sie gemäß ihrer Fachlichkeit und Kompetenz nicht zu ersetzen sind.
Die Schulen bekommen Stellen für Erzieherinnen und Erzieher. Einen Teil davon können sie weiterhin für Honorarkräfte nutzen. So bleiben die Schulen flexibel. Sie können ihre Angebote im Ganztag weiter so planen, wie es für ihre Schülerinnen und Schüler passt. Auch besondere Angebote durch Honorarkräfte wie Zirkusprojekte etc. sind weiterhin möglich.
Erzieherinnen und Erzieher sind qualifizierte Fachkräfte, die dafür ausgebildet sind, die Lernprozesse von Kindern professionell und ganzheitlich über den ganzen Tag hinweg zu begleiten. Das flächendeckende und gute ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot in Hamburg bleibt bestehen. Die GTS-Schulen werden die Modelle zum Einsatz der verschiedenen Professionen im Ganztag ggf. anpassen und bei der Weiterentwicklung die neuen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen berücksichtigen. Dabei kann die Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichem Ganztag erhalten bleiben. Die Schulen werden bei der Weiterentwicklung eng begleitet und unterstützt. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Schulleitungen und Mitarbeitenden der Behörde bearbeitet offene Fragen und klärt die Themen rund um die Umstellung.
Im Übrigen wird auf die Drucksachen 23/5758, 23/5501 sowie 23/5651 verwiesen.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Siehe Vorbemerkung.
keine Anlage/n
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