22-4432.1

Auswirkungen der geplanten Umstellung der Ganztagszuweisung auf Wandsbeker Schulen Auskunftsersuchen vom 24.09.2026

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.3

Sachverhalt

Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028 (Einzelplan 3.1, Anlage 1, S. 301, Fußnote 6) stellt der Senat die Ganztagszuweisung für Grundschulen nach Rahmenkonzept (GTS) in den Klassenstufen VSK bis 4 zum Schuljahr 2027/2028 vollständig auf die Profession Erzieherinnen und Erzieher um. Der bisherige Lehrkräfteanteil sowie die Honorarmittel je Ganztagsgruppe entfallen als eigenständige Zuweisung.

Diese Umstellung steht in einem bemerkenswerten Spannungsverhältnis zu einem einstimmigen Beschluss der Bürgerschaft: Mit Drs. 21/4866 vom 15. Juni 2016 beschloss die Bürgerschaft unter den Ziffern 21 bis 23, die Personalmittel für Lehrer- und Erzieherstellenanteile an GTS-Grundschulen zu verbessern. Der Senat berichtete 2018 in Drs. 21/11561, die Personalressourcen seien zum 1. August 2017 „auf 1,1 Stellen pro Gruppe angehoben“ worden, in einem „Mix aus Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen“. Der vorliegende Haushaltsentwurf weist demgegenüber nur noch 62,4 Prozent einer Stelle je Gruppe aus – und dies in einer einzigen Profession. Der Professionenmix, den derselbe Haushaltsplan an zahlreichen anderen Stellen ausdrücklich beibehält, entfällt damit gezielt bei den jüngsten Kindern.

Der Bezirk Wandsbek ist von dieser Umstellung besonders betroffen. Nach der Anlage zur Drs. 23/4680 vom 7. Juli 2026, ergänzt um Sozialindex und Schülerzahlen aus den amtlichen Schulstammdaten, sind 16 Schulen im Bezirk betroffen – drei davon voll gebunden, drei teilweise gebunden und zehn offen geführt. Zusammen besuchen rund 6.800 Kinder diese Schulen. Bei sechs der 16 Schulen liegt der Sozialindex bei 1 oder 2, dem Bereich der höchsten sozialen Belastung. Hamburgweit sind 87 Schulen mit rund 26.000 Kindern betroffen.

Schule

Stadtteil

SI

Ganztagsform

Kinder

Schule Charlottenburger Straße

Jenfeld

1

voll gebunden

325

Schule Appelhoff

Steilshoop

1

voll gebunden

265

Grundschule Poppenbüttel

Poppenbüttel

5

voll gebunden

427

Erich Kästner Schule

Farmsen-Berne

3

teilweise gebunden

525

Grund- und Stadtteilschule Altrahlstedt

Rahlstedt

3

teilweise gebunden

419

Schule An den Teichwiesen

Volksdorf

6

teilweise gebunden

411

Grundschule Bramfeld

Bramfeld

2

offen

363

Schule Fahrenkrön

Bramfeld

5

offen

453

Schule Surenland

Farmsen-Berne

3

offen

385

Grundschule Großlohering

Rahlstedt

1

offen

236

Grundschule Neurahlstedt

Rahlstedt

3

offen

504

Schule Kamminer Straße

Rahlstedt

3

offen

367

Schule Wildschwanbrook

Rahlstedt

3

offen

282

Schule am See

Steilshoop

1

offen

902

Schule An der Gartenstadt

Wandsbek

4

offen

574

Schule am Eichtalpark

Wandsbek

2

offen

339

Hamburgweit sind es 87 Schulen mit rund 26.000 Kindern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) antwortet wie folgt: 03.11.2026

Vorbemerkung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Für das Jahr 2027 ist eine Erhöhung des Haushaltsvolumens der BSFB auf insgesamt 6,360 Milliarden Euro vorgesehen. Damit ist der Einzelplan der BSFB mit Abstand der größte Einzelplan der Fachbehörden und macht rund 40 Prozent des Haushaltsvolumens der behördlichen Einzelpläne aus. Die Bereiche Bildung und Familie bleiben damit zentrale Prioritäten des Senats.

An den Stärken des Hamburger Schulsystems, wie den im Schulgesetz festgeschrieben Klassengrößen, der guten Personalversorgung, der kostenlosen Kernzeit im Ganztag, der gezielten Stärkung von Schulen nach Sozialindex und der schülerbezogenen Lernförderung wird weiter festgehalten, um nur einige Beispiele zu nennen. Zudem wird die Schulsozialarbeit weiter ausgebaut.

Angesichts enger werdender finanzieller Handlungsspielräume, unter anderem durch Tarifanpassungen und steigende Ausgaben bei gesetzlichen Leistungen, hat der Senat Maßnahmen vorgelegt, die zur Haushaltskonsolidierung beitragen und gleichzeitig verhältnismäßig sind. Eine Maßnahme ist die Angleichung der Mittelzuweisung für den außerunterrichtlichen Ganztag an GTS-Grundschulen.

In Hamburg ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für alle Kinder bis 14 Jahre bereits seit dem Schuljahr 2013/14 umgesetzt. An den 85 GTS- und 128 GBS-Schulen wird allen Kindern in Hamburg ein vielfältiges Bildungs- und Betreuungsangebot gemacht, das Lernen mit Spiel, Sport und Spaß verbindet. Für die kostenlose „Kernzeit“ von 8.00 bis 16.00 Uhr sind aktuell rd. 92% aller Grundschulkinder angemeldet. Darüber hinaus gibt es Betreuungsangebote für die Zeit vor 8.00 Uhr und nach 16.00 Uhr sowie eine Ferienbetreuung.

Die beiden Formen von Ganztagsgrundschulen stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander:

  • Ganztägige Betreuung an Schulen (GBS): Hier findet der Unterricht von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Ab 13.00 Uhr wird das Bildungs- und Betreuungsangebot durch einen kooperierenden Träger der Freien Kinder- und Jugendhilfe gestaltet.
  • Ganztagsschule (GTS): Die Schule organisiert den Ganztag in eigener Verantwortung und kann dabei einen Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe einbeziehen. Bei GTS-Schulen wird nochmals unterschieden zwischen gebunden (Teilnahme am Ganztag für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend), teilgebunden (es gibt sowohl verpflichtende als auch freiwillige Angebote im Ganztag) und offen (Teilnahme am Ganztag ist freiwillig, kann flexibel von den Eltern gebucht werden). An den teilgebundenen oder gebundenen Ganztagsschulen finden Unterricht und Freizeitangebote in wechselnder Reihenfolge verteilt über den ganzen Tag statt.

Die Mittel für den außerunterrichtlichen Ganztag für die 85 GTS-Grundschulen sollen in Anlehnung an die 125 GBS-Schulen umgestellt werden. Bisher erhalten die GTS-Schulen ergänzend zu den Lehrerstellen für den Unterricht für die „Kernzeit“ von 8.00 bis 16.00 Uhr folgende Zuweisung:

- 55% der Ganztagsstunden werden durch Erzieherinnen und Erzieher abgedeckt

- 26% der Ganztagsstunden werden durch Honorarkräfte abgedeckt

- 19% der Ganztagsstunden werden durch Lehrkräfte abgedeckt.

Aufwachsend soll die Mittelzuweisung für den Ganztag an den GTS-Schulen ab dem Schuljahr 2027/28 zu 100 % in der Profession der Erzieherinnen und Erzieher erfolgen:

  • für die Vorschulklassen sowie Jahrgangsstufe 1 und 2 zum 1. August 2027;
  • für die Jahrgangsstufen 3 und 4 zum 1. August 2028.

Die Mittel für Unterricht und Förderung bleiben vollständig erhalten und werden nicht berührt. Auch die Sprach- und Lernförderung, die Inklusionsressource sowie die Klassenlehrerstunde bleiben unverändert erhalten. Lehrkräfte werden weiterhin dort eingesetzt, wo sie gemäß ihrer Fachlichkeit und Kompetenz nicht zu ersetzen sind.

Die Schulen bekommen Stellen für Erzieherinnen und Erzieher. Einen Teil davon können sie weiterhin für Honorarkräfte nutzen. So bleiben die Schulen flexibel. Sie können ihre Angebote im Ganztag weiter so planen, wie es für ihre Schülerinnen und Schüler passt. Auch besondere Angebote durch Honorarkräfte wie Zirkusprojekte etc. sind weiterhin möglich.

Erzieherinnen und Erzieher sind qualifizierte Fachkräfte, die dafür ausgebildet sind, die Lernprozesse von Kindern professionell und ganzheitlich über den ganzen Tag hinweg zu begleiten. Das flächendeckende und gute ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot in Hamburg bleibt bestehen. Die GTS-Schulen werden die Modelle zum Einsatz der verschiedenen Professionen im Ganztag ggf. anpassen und bei der Weiterentwicklung die neuen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen berücksichtigen. Dabei kann die Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichem Ganztag erhalten bleiben. Die Schulen werden bei der Weiterentwicklung eng begleitet und unterstützt. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Schulleitungen und Mitarbeitenden der Behörde bearbeitet offene Fragen und klärt die Themen rund um die Umstellung.

Im Übrigen wird auf die Drucksachen 23/5758, 23/5501 sowie 23/5651 verwiesen.

  1. Welche allgemeinbildenden Schulen im Bezirk Wandsbek sind von der Umstellung der Ganztagszuweisung betroffen, und wie viele Kinder nehmen an diesen Schulen am Ganztag teil?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Wie verändert sich für jede dieser Schulen die Ganztagszuweisung konkret, aufgeschlüsselt nach Lehrkräftestunden, Erzieherstellenanteilen und Honorarmitteln, jeweils für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Liegt für jede dieser Schulen eine Berechnung der Auswirkungen vor, und wann wird sie den Schulen und ihren Elternräten zugänglich gemacht? Die Elternkammer Hamburg fordert eine solche Auswirkungsanalyse seit dem 12. Juli 2026. Vorgelegt wurde bis heute keine.

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Wie viele zusätzliche Erzieherinnen- und Erzieherstellen sind im Bezirk Wandsbek bis zum Schuljahr 2028/2029 zu besetzen, und auf welcher Grundlage wird angenommen, dass sie am Arbeitsmarkt zu gewinnen sind? Hamburgweit steigt die Zahl der Erzieherstellen im Ganztag von 390,6 auf 813,36, also um rund 423 Stellen.

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Wie verhält sich die Umstellung zu den Ziffern 21 bis 23 der Drs. 21/4866, die die Bürgerschaft am 15. Juni 2016 einstimmig beschlossen hat? Dort war vorgesehen, die Personalmittel für Lehrer- und Erzieherstellenanteile an GTS-Grundschulen zu verbessern. Der Senat hat 2018 in Drs. 21/11561 berichtet, die Personalressourcen seien zum 1. August 2017 „auf 1,1 Stellen pro Gruppe angehoben“ worden, in einem „Mix aus Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen“. Der Haushaltsentwurf 2027/2028 weist 62,4 Prozent einer Stelle je Gruppe aus, in einer einzigen Profession. Haushaltsplans ausdrücklich beibehält oder sogar neu einführt, wird an genau einer Stelle gestrichen, nämlich bei den Jüngsten.

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Siehe Vorbemerkung.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.11.2026
Ö 15.3
Anhänge

keine Anlage/n

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