21-4602.1

Außerunterrichtliche Leistungen der Behörde Auskunftsersuchen vom 12.01.2022

Antwort zu Anfragen

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21.03.2022
03.03.2022
Sachverhalt

 

In Coronazeiten müssen alle “Hebel“ gezogen werden, um den Schülern eine optimale Bildung zukommen zu lassen. Gerade in Coronazeiten haben neben allen Schülern, deren Schulalltag anstrengender geworden ist, besonders durch Lese- Rechtschreibschwäche vorbelastete Kinder es nicht leicht, die Anforderungen im Deutschunterricht zu erfüllen. Die Eltern scheuen keine Kosten und Mühen, damit die Kinder auch durch außerschulische Maßnahmen den Anschluss an den Unterricht im Fach Deutsch nicht verlieren. Auch private Institute bieten erfolgreich Förderunterricht an und bieten Kindern mit extrem niedrigen 5% Werten, bei Auswertung von Lese- Rechtschreibtests, gezielte Hilfe an. Diese Form der Förderung ist durch die Behörde für Schule und Berufsbildung seit Jahrzehnten anerkannt und gefördert. Nicht alle Eltern aber können sich die Förderung bei privaten Anbietern leisten, wenn die Kurse nicht gefördert werden. Die Ausgangsbedingungen der Förderung wurden seit langer Zeit nicht bearbeitet, die Fördergelder seit mindestens 20 Jahren nicht angepasst.

Das Aktionsprogramm des BMBF “Aufholen nach Corona“ versprach, die finanzielle Möglichkeit auch LRS-Schülern oder Kindern, die während der Coronalockdowns Defizite im Lese- Schreiblernprozess aufgebaut haben, die notwendige Unterstützung anzubieten. Auch neben Ferienlernprogrammen der Schulen können außerschulische Maßnahmen von privaten Anbietern den Schülern bei Defiziten im Fach Deutsch weiterhelfen. Bislang sind uns nur schulinterne Maßnahmen zu den Ferienlernprogrammen bekannt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet wie folgt:  21.02.2022

 

Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und nach der Pandemie zu unterstützen, haben sich Bund und Länder auf ein gemeinsames „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von insgesamt 2 Mrd. € in den Jahren 2021/22 verständigt. Damit sollen unter weitestgehender Nutzung bereits vorhandener Strukturen Angebote geschaffen werden, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Diese Programme sind insbesondere auf Hamburger Initiative entstanden und federführend für die Länder verhandelt worden.

Aus den Bundesmitteln erhält Hamburg 26,6 Mio. € aus dem Programm „Abbau von Lernrückständen“ für ein zusätzliches Lernförderprogramm. Zentrale Lernfördermaßnahmen sind unter anderem die Lernferien, das Programm „Anschluss – das Hamburger Mentorenprogramm“ mit Förderunterricht für rund 20 % aller Viertklässlerinnen und Viertklässler und die Erhöhung der Mittel für die schulische Lernförderung gemäß § 45 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG).

 

Um Lernrückstände zu überwinden, werden mehrere umfangreiche Förderangebote von den Schulen organisiert. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler werden von ihren Lehrkräften gezielt zur Förderung eingeladen. Um den Leistungsstand besser einzuschätzen, können Lehrkräfte auf Lernstandsuntersuchungen und Schultests wie „KERMIT“ und „SCHNABEL“ zurückgreifen. Mit dem Lernmanagementsystem lms.lernen.hamburg hat Hamburg eine digitale Plattform eingerichtet, über die zur Unterstützung der Fördermaßnahmen Lern- und Fördermaterialien, Lernaufgaben, didaktische Tipps oder Lernvideos bereitgestellt werden. Die Förderangebote werden direkt in der Schule und in der Regel von den Pädagoginnen und Pädagogen der Schule erteilt. Dadurch sind eine enge Verzahnung mit dem Unterricht und eine Abstimmung mit Klassenleitungen oder Fachlehrkräften gewährleistet. Zudem lernen die Kinder und Jugendlichen in ihrer gewohnten Umgebung.

 

Zu den schulischen Maßnahmen zählen die bereits im Sommer 2020 eingeführten kostenlosen Lernferien, die Förderkurse für Viertklässlerinnen und Viertklässler des Förderprogramms „Anschluss – das Hamburger Mentorenprogramm“ die für die Laufzeit des Bundesprogramms ausgeweitete Lernförderung nach § 45 Hamburger Schulgesetz (HmbSG) sowie die unter dem Titel „Ich pack`s an“ gebündelten Lernfördermaßnahmen für die berufsbildenden Schulen. Im Einzelnen siehe hierzu Drs. 22/7148, sowie Pressemitteilung der für Bildung zuständigen Behörde vom 22. Februar 2022 https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15839256/2022-02-01-bsb-corona-folgen-fuer-kinder-und-jugendliche-lindern/.

 

Die außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL) ist eine unabhängig von dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ bestehende Form eines lerntherapeutischen Unterstützungsangebots für Kinder und Jugendliche, die trotz ausreichender Beschulung und kognitiver Leistungsfähigkeit Lernstörungen entwickelt haben. Die AUL wird durch die „Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ geregelt (Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (hamburg.de)).

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen werden nach Maßgabe dieser Richtlinie gefördert, damit sie die grundlegenden Kompetenzen im Lesen, Rechtschreiben oder Rechen erreichen und erfolgreich am Regelunterricht teilnehmen können. Die Bestimmungen dieser Richtlinie gelten für Schülerinnen und Schüler, die zwar grundsätzlich in der Lage sind, die Anforderungen der besuchten Schulform zu erfüllen, aber festgestellte besondere Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen haben. Nicht nach Maßgabe dieser Richtlinie - sondern durch andere Fördermaßnahmen - werden Schülerinnen und Schüler gefördert, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht oder die aufgrund ihrer nicht deutschen Herkunftssprache Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens oder des Rechnens haben.

 

Unter Lernstörungen versteht man erhebliche Teilleistungsschwächen beim Erwerb des Lesens, Schreibens und/oder Rechnens sowie anlagebedingte, isolierte Entwicklungsstörungen, die sich im schulischen Lernen durch massive Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und/oder Rechnen manifestieren.

AUL/Lerntherapie grenzt sich ab zur Nachhilfe (Unterstützung bei partiellen und kurzfristigen Lernrückständen), zur Verhaltens- und Gesprächstherapie (psychologische Unterstützung) und zur sonderpädagogischen Förderung in allen Förderschwerpunkten.

Die außerunterrichtliche Lernhilfe ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der BSB. Einen Rechtsanspruch auf AUL gibt es aus diesem Grund nicht.

Siehe hierzu auch die FAQ zur AUL (https://www.hamburg.de/contentblob/4401928/f4cbfb167b6a12eff511cd6ac55238b8/data/faqs.pdf).

 

  1. Wie viele Schüler in Wandsbek werden derzeit durch Außerunterrichtliches Lernen (AUL) bei privaten Anbietern von der Behörde für Schule und Berufsbildung unterstützt?

 

Aktuell sind 110 Schülerinnen und Schüler, die im Bezirk Wandsbek eine Schule besuchen, im Besitz einer im Januar 2022 gültigen Bewilligung für Außerunterrichtliches Lernen (AUL-Bewilligung) wegen besonderer Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben. Die BSB erhält jedoch erst mit Eingang der ersten Rechnung Kenntnis, ob eine AUL-Bewilligung in Anspruch genommen wird. Diese liegen noch nicht vor (Stand 18. Januar 2022).

 

 

  1. Hat sich die Zahl der geförderten Unterrichtseinheiten in privaten Instituten nach der Coronapandemie und nach dem Aktionsprogramms des BMBF erhöht und wenn Nein, warum nicht?

 

Um Lerntherapien auch während der allgemeingültigen Kontakteinschränkungen fortzusetzen oder aufzunehmen, konnten während der Zeit des Distanzunterrichts auch in Distanz durchgeführte Lerntherapiestunden abgerechnet werden. Die Zahl der geförderten Unterrichtseinheiten – erfasst auf der Basis der Rechnungseingänge – hat sich während der Pandemie nicht erhöht.

 

 

  1. Haben Schüler mit Unterstützung des Aktionsprogramms des BMBFs an Ferienlernprogrammen der privaten Anbieter teilgenommen?
  2. Waren private Anbieter für den Unterricht im Fach Deutsch im Ferienprogramm der Ferien im Herbst 2021 vorgesehen?

 

Zu 3. und 4.:

Mit den Lernferien hat Hamburg bereits frühzeitig auf die Folgen der Corona-Pandemie im Bildungsbereich reagiert. Die Lernferien waren eine der ersten Maßnahmen zum Abbau coronabedingter Lernrückstände.

 

Bereits zu den Sommerferien 2020 wurde aufgrund der Nachfrage das zunächst nur für Schülerinnen und Schüler aus Schulen mit einem niedrigen Sozialindex sowie Schulen mit Internationalen Vorbereitungsklassen vorgesehene Angebot auf alle Schulen und Schülerinnen und Schüler ausgeweitet. Seit Frühjahr 2021 können die Schulen zusätzlich Übergangs-, Abschluss- und Prüfungsvorbereitungskurse im Rahmen der Lernferien anbieten.

 

Bisher haben die Hamburger Lernferien fünf Mal in Folge stattgefunden und sind eine feste Größe der Lernförderung nach Corona. Hierbei ist die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler stets freiwillig und kostenlos. Alle Angebote finden in der vertrauten Umgebung der eigenen Schule statt, werden von der Schule organisiert, sind mit dem Regelunterricht verzahnt und werden meistens von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule erteilt.

Bei den Kursleitungen handelt es sich um Honorarkräfte, Lehrkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die in den meisten Fällen den Kindern und Jugendlichen bereits bekannt sind. Die Hamburger Lernferien berücksichtigen den Hamburger Bildungsplan und nutzen Materialien und Informationen, die das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung erarbeitet hat. Inhaltliche Schwerpunkte sind sprachliche und mathematische Kompetenzen, die in einem motivierenden und abwechslungsreichen Lernsetting geboten werden. Aber auch kreativ-kulturelle Inhalte werden angeboten, damit die Schülerinnen und Schüler sich in ihren Ferien auch den Umständen entsprechend erholen und vom Alltag ablenken können.

 

Das gesamte Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ umfasst grundsätzlich additive Angebote als Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler werden so dabei unterstützt, dass sie die schulischen Anforderungen erfüllen können. Diesen Ansatz nehmen die Lernferien auf. Hier soll in einer Kombination aus Lernen und Freizeit die Möglichkeit gegeben werden, Lernlücken zu schließen. Die Schülerinnen und Schüler können eventuelle Lernrückstände bearbeiten und die Ferienzeit gemeinsam mit anderen verbringen. Dieses kombinierte Modell hat sich etabliert.

 

Der Schwerpunkt der Hamburger Lernferien liegt auf der Förderung sprachlicher (Deutsch und Englisch) und mathematischer Kompetenzen und richtet sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen oder Sprachförderbedarf von der Vorschulklasse bis einschließlich der Sekundarstufe II. Zusätzlich steht dieses Angebot allen Schülerinnen und Schülern offen, soweit dies im Rahmen der Vorgaben und der schulischen Organisation möglich ist. Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler freiwillig und kostenlos.

 

Die konkrete Organisation der Hamburger Lernferien liegt in der Verantwortung der Schulen, die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich dabei an den Bildungsplänen. Im Rahmen der Hamburger Lernferien haben die Schulen die Möglichkeit, Honorarkräfte, Lehrkräfte, pädagogisch-therapeutisches Fachpersonal (PTF) und private Anbieter (Personaldienstleister) mit der Durchführung von Lernferienkursen zu betrauen. Der konkrete Einsatz wird individuell und bedarfsorientiert von den Schulen organisiert. Die Anzahl dieser Einsätze wird von der BSB nicht zentral erfasst.

 

 

  1. Welche Stiftungen unterstützten die Schüler bei Defiziten im Fach Deutsch in 2021?
  2. Wie viele Kinder wurden in 2021 durch Stiftungen unterstützt?

 

Zu 5. und 6.:

Es gibt keine Stiftung, die sich explizit im Fach Deutsch engagiert. Es gibt jedoch Träger des Freiwilligen Engagements, die Schülerinnen und Schüler unterstützen, z. B. „MENTOR – Die Leselernhelfer HAMBURG e.V.“ oder „LeseLeo e.V.“

Unterstützende Träger des Freiwilligen Engagements agieren selbstständig und kooperieren direkt mit den Schulen. Die Daten werden von der für BSB nicht zentral erfasst.

 

 

  1. Wann wurden die Preise der Fördereinheiten seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung für private Anbieter das letzte Mal seit der Festsetzung auf € 30,68 pro Unterrichtseinheit angepasst, an die gestiegenen Kosten der Institute für Inflation, Miete, Lehrerkosten?
  2. Wird in Zukunft seitens der Behörde eine Anpassung der Förderleistungen pro Einheit an die gestiegenen Kosten der Institute für Inflation, Miete, Lehrerkosten geplant und wenn Nein, warum nicht?

 

Zu 7. und 8.:

Der angegebene Betrag von 30,68 € wird für eine 40-minütige Einzeltherapieeinheit gezahlt, für eine 60-minütige Einzeltherapieeinheit hingegen 46,00 €. Für eine 60-minütige Therapieeinheit mit zwei Schülerinnen und Schülern werden 61,36 € gezahlt. Diese Staffelung gilt seit Inkrafttreten der Richtlinie.

Die dargelegte Staffelung gemäß der Richtlinie wird insbesondere angesichts der letztgenannten Option als angemessen bewertet, so dass eine Veränderung der Kostensätze nicht angezeigt erscheint. 

 

 

  1. Die Förderungsverträge der Behörde für Schule und Berufsbildung belaufen sich auf jeweils 30 Einheiten, was einer regulären Förderung in den Instituten nicht gerecht wird, da die Förderzeiträume jeweils ein Jahr dauern. Warum werden die Fördereinheiten nicht auf 42 Wochen (52 Wochen abzgl. der Ferien) berechnet?

 

Grundsätzlich werden für ein Kalenderjahr bei Vorliegen der Voraussetzungen 30 Einheiten bewilligt. Die BSB hat festgestellt, dass die Ableistung dieser 30 Fördereinheiten binnen eines Kalenderjahres wegen Krankheit, anderer Termine oder aus anderen Gründen oftmals nicht gelingt, so dass eine Ausweitung der bewilligten Einheiten der BSB nicht angezeigt erscheint. Darüber hinaus besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen die Option einer Maßnahmenverlängerung. 

 

Anhänge

keine Anlage/n