Außerunterrichtliche Leistungen der Behörde Auskunftsersuchen vom 12.01.2022
In Coronazeiten müssen alle “Hebel“ gezogen werden, um den Schülern eine optimale Bildung zukommen zu lassen. Gerade in Coronazeiten haben neben allen Schülern, deren Schulalltag anstrengender geworden ist, besonders durch Lese- Rechtschreibschwäche vorbelastete Kinder es nicht leicht, die Anforderungen im Deutschunterricht zu erfüllen. Die Eltern scheuen keine Kosten und Mühen, damit die Kinder auch durch außerschulische Maßnahmen den Anschluss an den Unterricht im Fach Deutsch nicht verlieren. Auch private Institute bieten erfolgreich Förderunterricht an und bieten Kindern mit extrem niedrigen 5% Werten, bei Auswertung von Lese- Rechtschreibtests, gezielte Hilfe an. Diese Form der Förderung ist durch die Behörde für Schule und Berufsbildung seit Jahrzehnten anerkannt und gefördert. Nicht alle Eltern aber können sich die Förderung bei privaten Anbietern leisten, wenn die Kurse nicht gefördert werden. Die Ausgangsbedingungen der Förderung wurden seit langer Zeit nicht bearbeitet, die Fördergelder seit mindestens 20 Jahren nicht angepasst.
Das Aktionsprogramm des BMBF “Aufholen nach Corona“ versprach, die finanzielle Möglichkeit auch LRS-Schülern oder Kindern, die während der Coronalockdowns Defizite im Lese- Schreiblernprozess aufgebaut haben, die notwendige Unterstützung anzubieten. Auch neben Ferienlernprogrammen der Schulen können außerschulische Maßnahmen von privaten Anbietern den Schülern bei Defiziten im Fach Deutsch weiterhelfen. Bislang sind uns nur schulinterne Maßnahmen zu den Ferienlernprogrammen bekannt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
keine Anlage/n