21-4602

Außerunterrichtliche Leistungen der Behörde Auskunftsersuchen vom 12.01.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.02.2022
Sachverhalt

 

In Coronazeiten müssen alle “Hebel“ gezogen werden, um den Schülern eine optimale Bildung zukommen zu lassen. Gerade in Coronazeiten haben neben allen Schülern, deren Schulalltag anstrengender geworden ist, besonders durch Lese- Rechtschreibschwäche vorbelastete Kinder es nicht leicht, die Anforderungen im Deutschunterricht zu erfüllen. Die Eltern scheuen keine Kosten und Mühen, damit die Kinder auch durch außerschulische Maßnahmen den Anschluss an den Unterricht im Fach Deutsch nicht verlieren. Auch private Institute bieten erfolgreich Förderunterricht an und bieten Kindern mit extrem niedrigen 5% Werten, bei Auswertung von Lese- Rechtschreibtests, gezielte Hilfe an. Diese Form der Förderung ist durch die Behörde für Schule und Berufsbildung seit Jahrzehnten anerkannt und gefördert. Nicht alle Eltern aber können sich die Förderung bei privaten Anbietern leisten, wenn die Kurse nicht gefördert werden. Die Ausgangsbedingungen der Förderung wurden seit langer Zeit nicht bearbeitet, die Fördergelder seit mindestens 20 Jahren nicht angepasst.

Das Aktionsprogramm des BMBF “Aufholen nach Corona“ versprach, die finanzielle Möglichkeit auch LRS-Schülern oder Kindern, die während der Coronalockdowns Defizite im Lese- Schreiblernprozess aufgebaut haben, die notwendige Unterstützung anzubieten. Auch neben Ferienlernprogrammen der Schulen können außerschulische Maßnahmen von privaten Anbietern den Schülern bei Defiziten im Fach Deutsch weiterhelfen. Bislang sind uns nur schulinterne Maßnahmen zu den Ferienlernprogrammen bekannt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie viele Schüler in Wandsbek werden derzeit durch Außerunterrichtliches Lernen (AUL) bei privaten Anbietern von der Behörde für Schule und Berufsbildung unterstützt?
  2. Hat sich die Zahl der geförderten Unterrichtseinheiten in privaten Instituten nach der Coronapandemie und nach dem Aktionsprogramms des BMBF erhöht und wenn Nein, warum nicht?
  3. Haben Schüler mit Unterstützung des Aktionsprogramms des BMBFs an Ferienlernprogrammen der privaten Anbieter teilgenommen?
  4. Waren private Anbieter für den Unterricht im Fach Deutsch im Ferienprogramm der Ferien im Herbst 2021 vorgesehen?
  5. Welche Stiftungen unterstützten die Schüler bei Defiziten im Fach Deutsch in 2021?
  6. Wie viele Kinder wurden in 2021 durch Stiftungen unterstützt?
  7. Wann wurden die Preise der Fördereinheiten seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung für private Anbieter das letzte Mal seit der Festsetzung auf € 30,68 pro Unterrichtseinheit angepasst, an die gestiegenen Kosten der Institute für Inflation, Miete, Lehrerkosten?
  8. Wird in Zukunft seitens der Behörde eine Anpassung der Förderleistungen pro Einheit an die gestiegenen Kosten der Institute für Inflation, Miete, Lehrerkosten geplant und wenn Nein, warum nicht?
  9. Die Förderungsverträge der Behörde für Schule und Berufsbildung belaufen sich auf jeweils 30 Einheiten, was einer regulären Förderung in den Instituten nicht gerecht wird, da die Förderzeiträume jeweils ein Jahr dauern. Warum werden die Fördereinheiten nicht auf 42 Wochen (52 Wochen abzgl. der Ferien) berechnet?

 

 

Anhänge

keine Anlage/n