21-3771

Ausbau Ulzburger Straße und Poppenbütteler Berg Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 01.09.2021 Regionalausschuss Alstertal Ö 5.4

Sachverhalt

 

Vertreter der LBSG haben am 5.8.2021 den Regionalauschüssen

Walddörfer und Alstertal grob die Planung für die Erneuerung des

Straßenzuges Poppenbütteler Weg/Ring 3 bis zur Landesgrenze

Hamburg/Schleswig-Holstein vorgestellt. Für den Straßenzug, für den

der Regionalausschuss Alstertal zuständig ist (PSP 12091 und

12062), gibt es insbesondere folgende relevante Themen:

 

  1. Auf der Ulzburger Straße ist nördlich der Einmündung Müssenredder ein Fußgängerüberweg mit der FLSA Nr. F 1619 vorhanden. Für die FLSA sind zwei Maste vorhanden, welche die Fußgängerfurt und die Kfz-Verkehre des Straßenquerschnittes signalisieren.

Hierbei gilt die Kreuzung laut Verkehrsdirektion als Unfallfallhäufungsstelle.

Eine Verbesserung der Kreuzungssituation ist in der Planung aber nicht vorgesehen.

Eine Verbesserung der Kreuzungssituation ist in der Planung aber nicht vorgesehen.

 

  1. Die Bushaltehaltestellen sind nur teilweise mit einem Fahrgastunterstand mit einer Sitzmöglichkeit ausgestattet. Die Bezirksversammlung hat bereits die Nachrüstung mit Fahrgastunterständen (u.a. Drucksache 21-2943 und 21-3381) gefordert.

 

  1. Mit Drucksache 21-1538 vom 3.6.2020 teilte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mit, dass der Knotenpunkt Ulzburger Straße/Harksheider Straße in den Spitzenzeiten ausgelastet ist.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek (21-2319.1) und die Behörde für Verkehr und Mobililtätswende (Drucksache 21-2639) sind sich einig, dass die Kapazität der Kreuzung Ulzburger Straße/Harksheider Straße zum Abbau von Staus durch geeignete Umbaumaßnahmen erhöht werden sollte. Hierbei sollen die Belange von Autofahrern, Fußgängern und Radfahrer gleichberechtigt berücksichtigt werden.

 

  1. Bei den geplanten umfangreichen Maßnahmen ist eine sinnvolle Baustellenkoordinierung für die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses für alle Arten von Verkehren von großer Bedeutung. Dieses betrifft insbesondere auch die große Zahl von Pendlern aus Schleswig-Holstein.

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek hat bereits am 13.07.2017 (Drucksache 20-4657) beschlossen, die die auf weiten Teilen der Strecke bewährte sichere Radwegeführung abseits der Straße zu belassen und diese keinesfalls auf die Fahrbahn zu verlegen, sondern lediglich an vorhandenen Stellen auszubauen.

 

Die Bürgerschaft hat außerdem im Rahmen des

Radwegeentscheides (Drucksachen 22/106 und 22/460) beschlossen:

„Insbesondere an Hauptverkehrsstraßen, aber auch an viel befahrenen Bezirksstraßen, sollen nach Möglichkeit in Hamburg in Zukunft bei neuen Infrastrukturmaßnahmen vermehrt geschützte Radfahrstreifen („Protected Bike Lanes“) errichtet werden. Die konkrete bauliche Ausführung richtet sich insbesondere nach der Verkehrsbelastung der Straße und der dort angeordneten Geschwindigkeit. Die Bürgerschaft favorisiert dabei die „Kopenhagener Lösung“, die nicht nur eine getrennte und höhenversetzte Führung des Fuß-, Rad- und Autoverkehrs vorsieht, die aber gleichzeitig platzsparender als andere Lösungen ist und somit eine leichtere Integration der Radwege in den engen Stadtraum ermöglicht.“

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt Wandsbek und der LBSG werden gebeten, bei der

Planung folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:

  1. Ausstattung der Kreuzung Ulzburger Straße/Müssenredder mit einer Vollampel statt der nördlich der Kreuzung befindlichen Fußgängerampel. Autos, Radfahrer und Fußgänger aus dem Müssenredder fordern hierbei bedarfsgerecht die Grünphase über Kontaktschleifen oder Anforderungsknöpfe an.
  2. Im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten werden alle Bushaltestellen in beiden Fahrtrichtungen mit Fahrgastunterständen ausgestattet.
  3. Die Kapazität der Kreuzung Ulzburger Straße/Harksheider Straße wird durch eine Aufweitung des Knotenbereiches durch zusätzliche und verlängerte Fahrstreifen und angepassten Nebenflächen, möglichst unter Beibehaltung des Baumbestandes, verbessert. Die Belange von Autofahrern, Fußgängern und Radfahrern sollen hierbei möglichst gleichberechtigt berücksichtigt werden.
  4. Verkehrsbeschränkende Baumaßnahmen dürfen nur dann erfolgen, wenn der Straßenzug Segeberger Chaussee (ab Wulksfelder Damm) - Hummelsbütteler Steindamm- Glashütter Landstraße - Hummelsbütteler Hauptstraße uneingeschränkt als Ausweichstrecke zur Verfügung steht.
  5. Vorhandene Radwegeführungen abseits der Straße sind grundsätzlich zu belasten und keinesfalls auf die Fahrbahn zu verlegen. Wo dieses nicht möglich ist, sind für die Radfahrer grundsätzlich geschützte Radfahrstreifen („Protected Bike Lanes“) vorzusehen.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge sich diesem Beschluss

anschließen.

 

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