Attraktivität des neuen Waldspielplatzes erhöhen Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2021 (Drs. 21-2635.1)
Letzte Beratung: 31.03.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 9.7
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksverwaltung wird gebeten zu überprüfen:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der Bauspielplatz (Waldspielplatz) ist in privater Trägerhand und entsprechend besteht keine Zuständigkeit des Bezirksamtes.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.