Attraktivität des neuen Waldspielplatzes erhöhen Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2021 (Drs. 21-2635.1)
Letzte Beratung: 31.03.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 9.7
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksverwaltung wird gebeten zu überprüfen:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der Bauspielplatz (Waldspielplatz) ist in privater Trägerhand und entsprechend besteht keine Zuständigkeit des Bezirksamtes.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.