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Artikel in Wandsbek informativ 02/2024 Parkplatzsituation Friedhof Wandsbek (Alter Friedhof von 1850) Eingabe

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10.04.2024
21.02.2024
19.02.2024
Sachverhalt

Hinweis der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung: Das Thema ist bereits im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek anhängig.

 

Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:

 

Sehr geehrte Mitglieder des Regionalausschusses,
 
ich habe den Artikel mit großem Interesse gelesen und war erfreut, dass dieses Thema endlich zur Sprache kommt. Ich war von 1986 bis Mai 2019 Verwalter der Wandsbeker Friedhöfe (Tonndorf, Hinschenfelde und Alter Friedhof von 1850) und kenne das Parkplatzproblem am Friedhof.
Zunächst möchte ich eine Aussage im Artikel richtig stellen: Die Kirchhofstraße ist keine Einbahnstraße, nur die Zufahrt von der Wandsbeker Allee ist verboten (Verkehrszeichen 267, Verbot der Einfahrt). Es besteht daher die Möglichkeit des Wendens in der Kirchhofstraße.
Etwas verärgert bin ich über den letzten Satz des Artikels: Wer einen Friedhof unterhält muss auch für ausreichend Parkplätze sorgen! Diese Aussage soll wohl vom Bürgerverein Wandsbek stammen.
Der Friedhof besteht, wie der Name schon sagt, seit 1850. Da wurde sicherlich nicht über Parkplätze im 21. Jahrhundert nachgedacht. Bis vor einigen Jahren gab es das Parkplatzproblem nicht in diesem Umfang, Parken war auf beiden Seiten der Kirchhofstraße zulässig. Erst durch die Bebauung des gegenüberliegenden Grundstücks ist die jetzige Situation entstanden. Wohnungsbau ist zwingend notwendig, aber wo soll der Friedhof jetzt Parkplätze herbekommen?
Was die Situation sicherlich entschärfen wurde, wäre ein „Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen für 2 Stunden“ mit dem Zusatz „werktags“ und dieses in der Kirchhofstraße und auch in der Walddörferstraße, jeweils im Bereich des Friedhofes.
 
Mit freundlichen Grüßen