Arbeitsrichtlinien zu "§ 20 SGB VIII, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Hilfe in Notsituationen" sowie "Amtsvormundschaften beim ASD"
Letzte Beratung: 06.11.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 7.3
Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek hat auf seiner Sitzung am 03.07.24 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der JHA beschließt einstimmig, dass die von der Sozialbehörde erstellten internen Arbeitsrichtlinien zu „§ 20 SGB VIII, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Hilfe in Notsituationen“ sowie „Amtsvormundschaften beim ASD“ dem JHA in der nächsten Sitzung vorgelegt werden sollen.
In der Anlage finden Sie die Stellungnahme der Sozialbehörde sowie die Arbeitsrichtlinien.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Stellungnahme der Sozialbehörde 31.07.24
- Stellungnahme der Sozialbehörde 04.11.24
- Anlage 1 Arbeitsrichtlinie Betreuung von Kindern in Not-Situationen
- Anlage 2 Beratung von Einzelvormündern
- Anlage 3 Arbeitshilfe Zusammenarbeit ASD – Amtsvormundschaft
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.