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Arbeit vor Ort wertschätzen-Rahmenzuweisungen zum nächsten Haushaltsplan anpassen und Bezirke arbeitsfähig machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019 (Drs. 21-0353)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgende Beschlusslage liegt hierzu vor:

 

I. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 die

Bezirke in ihrer Aufgabenwahrnehmung zu stärken und ihre Mehrbedarfe und nachfolgende

Punkte zu berücksichtigen:

1. Übernahme der Tarif- und Besoldungsanpassungen auf alle Rahmenzuweisungen mit

Zuwendungen (Transferkosten).

2. Auskömmliche Finanzierung der Jugendhilfe wie in Drs. 20/5866 beschrieben.

3. Stärkung der Stadtteilkultur durch Anhebung der Rahmenzuweisung, um diese erstens

strukturell abzusichern sowie ihre Mehrbedarfe, die sich unter anderem aus Gebäudeinstandsetzungen

ergeben, abdecken zu können und zweitens um auch neue

Stadtteilkulturzentren in Stadtteilen zu ermöglichen, die bislang kein Angebot aufweisen

können (wie z.B. Rahlstedt).

4. Hebung der Stellen von Fachkräften in Bereichen mit hoher Stellenvakanz wie Management

des öffentlichen Raums und der Stadt- und Landschaftsplanung für in das

Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, mindestens aber auf das Niveau von Stellen gleicher

Anforderungen der Fachbehörden, um die Attraktivität der Stellen zu steigern und

eine Wiederbesetzung der Stellen möglich zu machen und die Bezirke in der Konkurrenz

um gute Köpfe nicht schlechter als die Fachbehörden zu stellen.

5. Erhöhung der Rahmenzuweisungen für die Pflege des Stadtgrüns über die Übernahme

der Pflegemaßnahmen im Rahmen der Sauberkeitsoffensive hinaus, damit neben

der notwendigen Instandhaltung des Stadtgrüns auch ökologisch notwendige Maßnahmen

wie die Schaffung und Erhaltung von Blühflächen langfristig abgesichert werden

können.

6. Erhöhung und Verstetigung der Mittel für das Erhaltensmanagement Spielplätze, damit

die Sanierungsanstrengungen der Bezirksversammlung weiter intensiviert werden

kann

7. Strukturelle Ausfinanzierung der Personalkosten und Verstetigung der in den vergangenen

Jahren im Rahmen des erheblichen Bevölkerungszuwachses geschaffenen Stellen

in allen Dezernaten des Bezirkes, für die sich ein dauerhafter Bedarf erwiesen hat.

II. Die Bezirksversammlung bekräftigt ihren Beschluss zu Bedarfen, die sich aus der Optima

Drucksache ergeben (Drs. 20/5675). Auch die sich hieraus ergebenden Bedarfe für

Mietmittel müssen bei der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 berücksichtigt und auf

die Bezirke und die betreffenden Rahmenzuweisungen übertragen werden.

III. Die Bezirksversammlung begrüßt die Bemühungen des Senats, Bedarfe in den Bereichen

Stadtteilkultur, Sport etc. welche aufgrund notwendiger Gebäudesanierungen

oder ähnlichem entstehen, über den investiven Quartiersfonds aufzufangen (wie z.B. Begegnungsstätte

Bergstedt), so dass diese nicht auf die bezirklichen Rahmenzuweisungen

durchschlagen. Dennoch sollte die Bezirksversammlung grundsätzlich an der Entscheidung

über die Mittel des investiven Quartiersfonds beteiligt werden. Der Senat wird

aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 ein geeignetes Prozedere

einzuführen, welches die Beteiligung der bezirklichen Gremien bei der Vergabe

des investiven Quartierfonds sicherstellt. Dabei soll insbesondere ein klarer Weg der Antragsstellung

über die Bezirksversammlung eingeführt werden.

IV. Der Senat wird gebeten, die Schlüsselungen der Rahmenzuweisungen zu evaluieren

und in einem transparenten Verfahren in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern neu

erarbeiten. Hierbei sind Faktoren wie z.B. die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner

und der prozentuale Anteil z.B. an Grün- oder Verkehrsflächen im Vergleich stärker als

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bislang zu berücksichtigen. Die Schlüssel sollen in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität

hin überprüft werden.

V. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich ebenfalls mit Nachdruck für diese Forderungen

der Bezirksversammlung beim Senat einzusetzen.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek, gem. § 27 BezVG vom 26.09.2019 zur Drs. 21-0353

 

Die Bezirksämter nehmen eine besondere Stellung in der Hamburger Verwaltung ein. Sie sind erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger und nehmen somit die Aufgaben der Verwaltung unmittelbar für die Menschen der Stadt wahr. Dem Senat ist die herausragende Bedeutung der Bezirksämter für die Stadt bewusst. Es ist ihm daher ein Anliegen die Auskömmlichkeit der Bedarfe der Bezirksämter sicherzustellen. Dafür wurden u.a. die Mittel für die Bezirksämter zum Haushaltsplan 19/20 um rd. sechs Prozent erhöht. Die Rahmenzuweisungen der Fachbehörden wurden im Haushaltsplan 19/20 um rd. 1,4 Mio. Euro verstärkt. Ebenso wurden der (konsumtive) Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit auf insgesamt 10 Mio. Euro aufgestockt und der investive Quartiersfonds mit einer Mittelausstattung von anfangs 10 Mio. Euro geschaffen. Dem Bezirksamt Wandsbek wurden daraus bereits rd. eine Million Euro zur Verfügung gestellt, unter anderem für das Haus des Jugend Jenfeld, das Begegnungshaus Poppenbüttler Berg, der Begegnungsstätte Bergstedt, dem Volkshaus Berne sowie dem Försterhaus Bramfeld. Der Senat hat zudem zur Beseitigung von unvorhergesehenen Schäden in den Bezirksämtern den sog. Unwetterfonds mit 10 Mio. Euro eingerichtet. Darüber hinaus werden die Bezirksämter unterjährig im Rahmen des Haushaltsvollzuges situativ und anlassbezogen mit weiteren Mitteln unterstützt.

 

Zu Ziffern I.1. – I.3., I.5.- 1.6., IV.

Die Fachbehörden sind mit den Bezirksämtern regelmäßig zu den Rahmenzuweisungen im Gespräch. Insbesondere im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2021/2022 werden sich alle betroffenen Fachbehörden und Bezirksämter über die Angemessenheit und Schlüsselung jeder Rahmenzuweisung austauschen.

 

Zu Ziffer I.4.

Die Bewertung von Stellen in den Bezirksämtern kann von ihnen selbst angestoßen werden; sie richten sich nach den Regeln für die analytische Dienstpostenbewertung bzw. nach den Tarifverträgen. Es besteht daher jederzeit die Möglichkeit, auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren.

Etwaige Ungleichgewichte zwischen Fachbehörden und Bezirksämtern sollen aufgespürt und behoben werden.

 

Zu Ziffer I.7. und II

Dem Senat ist es ein besonderes Anliegen, auch für die Haushaltsjahre 2021/2022 sicherzustellen, dass die Mittelbedarfe der Bezirksämter zur Erledigung Ihrer Aufgaben ausreichend finanziert sind. Dies betrifft sowohl die notwendigen Mittel für Personal, als auch Mittel für vorhandene Mietbedarfe.

 

Zu Ziffer III.

Mit dem investiven Quartiersfonds für bezirkliche Stadtteilarbeit sollen investive Maßnahmen vor Ort gezielt zentral unterstützt bzw. kofinanziert werden. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, größere Beschaffungen oder Baumaßnahmen durchzuführen und die in den Bezirken und Stadtteilen vorhandenen besonderen Bedarfe realisieren zu können. Dem Wunsch der Bezirksämter, eine zentrale Unterstützung für außerplanmäßige und kurzfristige investive Bedarfe zu erhalten, wurde somit nachgekommen. Insbesondere im Zuge von Bundesfinanzierungen oder Sanierungsanstrengungen für die öffentliche Infrastruktur vor Ort haben sich immer wieder kurzfristige Ko-Finanzierungsbedarfe ergeben, denen mit diesem zentralen, investiven Anteil im bewährten Förderinstrument Quartiersfonds flexibel Rechnung getragen werden soll.

Was die Fragestellung angeht, ein Prozedere einzuführen, welches die Beteiligung der bezirklichen Gremien bei der Vergabe des investiven Quartiersfonds sicherstellt, so wird auf das bisher praktizierte und gut funktionierende Verfahren verwiesen. Die Bezirksämter können Bedarfe für investive Mittel aus dem investiven Quartiersfonds für bezirkliche Stadtteilarbeit erhalten. Dafür entscheiden die Finanzbehörde und die Bezirksamtsleitungen im Austausch über die Mittelverwendung. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt. Selbstverständlich bleibt es den Bezirksämtern unbenommen, die bezirklichen Gremien in den internen Entscheidungsprozess des Bezirksamtes mit einzubinden.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n