Antrag auf Verlängerung der Bundesförderung zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts mit den identifizierten prioritären Maßnahmen (Anschlussvorhaben) für den Bezirk Wandsbek.
Letzte Beratung: 31.03.2026 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.2
Sachlage:
Das Anschlussvorhaben beinhaltet die Weiterführung der Stelle des Klimaanpassungsmanagements und als Folgeantrag die Förderung von konkreten Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Für die Umsetzung soll ein Antrag auf Verlängerung der Förderung bis zum 30.09.2029 gestellt werden. Bestanteil des Antrages ist eine Liste von zehn prioritären Maßnahmen, die im Verlängerten Förderzeitraum prioritär umgesetzt oder begonnen werden sollen.
Die im Rahmen der Erstellung des Klimaanpassungskonzepts gewonnenen Ergebnisse, Erkenntnisse und Erfahrungen bilden die Grundlage für den zweiten Schritt der Umsetzung der prioritären Maßnahmen des nachhaltigen Klimaanpassungskonzepts einschließlich seiner Fortschreibung (vgl. Drs. 22-1851). Durch die intensive Auseinandersetzung der kommunalen Verwaltung mit dem Thema Klimaanpassung, die Akteursbeteiligungen und die Sensibilisierung bzgl. der Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Ziele der Bundesregierung zu erreichen die Anpassungsfähigkeit der Kommunen an die Folgen des Klimawandels zu erhöhen.
Das Vorhaben soll sicherstellen, dass durch die Weiterbeschäftigung eines/einer Klimaanpassungsmanager*in bis zum 30.09.2029 die Umsetzung des integrierten Klimaanpassungskonzepts im Bezirk Hamburg Wandsbek zunächst mit den zehn prioritären Maßnahmen - basierend auf dem Arbeits- und Meilensteinplan der Vorhabenbeschreibung - im Rahmen eines nachhaltigen Anpassungsmanagements vorangetrieben und begleitet wird.
Neben Geldmittel für eine Personalstelle sollen auch Fördergelder für die Umsetzung einer ersten Maßnahme von bis zu 400.000 € (Anteil der Bundesförderung 50 %) beantragt werden. Die im Rahmen des Vorhabens gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die weitere Steuerung und Umsetzung der Anpassung an den Klimawandel auf der Grundlage einer langfristigen, vorausschauenden und systematischen Planung und Koordination.
Mit der Umsetzung des integrierten Klimaanpassungskonzepts sollen die notwendigen Anpassungsprozesse in Wandsbek möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung des Bundes und Landes begonnen werden. Durch das Projekt wird die Anpassungsfähigkeit des Bezirks Wandsbek erhöht.
Antrag:
Das Bezirksamt Wandsbek beabsichtigt, einen Antrag auf Bundesfördergelder bei der durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beauftragten Projektträgerin, der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft, (ZUG) zu stellen mit dem Ziel, die Bundesförderung zur Umsetzung des Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz mit den zehn identifizierten prioritären Maßnahmen (Anschlussvorhaben) zu verlängern. Mit dem Antrag verbunden ist auch die Weiterführung der Stelle des Klimaanpassungsmanagements für den Bezirk Wandsbek bis zum 30.09.2029.
Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz wird um Zustimmung gebeten.
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