21-4938.1

Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes des Bürgervereins Wandsbek e.V. i.H.v. € 1.210,00 - Tagesausflug für Seniorinnen und Senioren Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.04.2022
Ö 8.2
Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 21.3.22

 

  1. Ausgangslage
    Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  nnen neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

 

Folgender Antrag ist eingegangen:

 

Antragsteller      Angebot  Kosten      Eigenanteil Beantragter

Zuschuss

rgerverein Wandsbek von 1846 e.V.

Tagesausflug für Senior*innen nach Hohenlockstedt / Kollmar/Elbe

ca. 40 TN

2.410,00

 

1.200,00

 

1.210,00

Gesamt

 

2.410,00

1.200,00

1.210,00

 

 


  1. Der Bürgerverein Wandsbek e.V. ist für sein engagiertes Verhalten im Bereich der bezirklichen offenen Seniorenarbeit bekannt. In den zurückliegenden Jahren wurden neun Ganztagesfahrten für Senior*innen erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen. Das Alter der Teilnehmer*innen lag bei 65 bis 80 Jahren.
    Der vorliegende Antrag des Bürgervereins Wandsbek von 1846 e.V. zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
    Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
    Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen
    i.H.v. € 1.200,00 finanzieren sich durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 40 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von
    30,00/Teilnehmer*in.
     

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
 

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
 

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Zustimmung zur Förderung der in der Anlage aufgeführten Maßnahme wird

gebeten.

 

Anhänge

 

keine