Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes des Bürgervereins Sasel-Poppenbüttel von 1955 e.V. - mehrtägige Reise für Senior:innen in die Sächsische Schweiz - Elbsandsteingebirge
Letzte Beratung: 12.02.2024 Ausschuss für Soziales Ö 6.3
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgender Antrag ist eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Beantragter Zuschuss Eigenmittel
Bürgerverein Sasel-Poppenbüttel von 1955 e.V. |
7-tägige Reise (Busfahrt) nach Gohrisch / Nationalpark-region Sächsische Schweiz, 39 Teiln. |
€ 47.902,00
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€ 6.825,00
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€ 41.077,00 |
Gesamt |
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€ 47.902,00 |
€ 6.825,00 |
€ 41.077,00 |
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= rd. € 1.228,30 pro Teiln. |
= € 175,00 Zuschuss/Person/7 Tage. € 25,00 Zuschuss/TN/Tag |
= rd. € 1.053,30 pro Teiln. |
Der vorliegende Antrag des Bürgervereins Sasel-Poppenbüttel zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 1.3 und 3.4) genannten förderungsfähigen Angeboten und Maßnahmen.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Lage, die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Teilgabe zu ermöglichen.
Bereits in 2022 führte der Bürgerverein Sasel-Poppenbüttel eine geförderte 7-tägige Reise nach Wernigerode/Harz durch. Die Planung und Durchführung der Reise wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr positiv bewertet.
Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i. H. v. € 41.077,00 finanzieren sich durch Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 39 Teilnehmer*innen entstünde für die 7-tägige Reise ein Kostenbeitrag von rd. € 1.053,30 pro Person (rd. € 150,50 /Tag). Ohne Berücksichtigung des beantragten Zuschusses würde sich der Kostenbeitrag um € 175,00 auf rd. € 1.228,30 pro Person erhöhen (rd. € 175,50 /Tag).
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5 (4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme gebeten.
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