Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes der Pfarrei St. Franziskus / St. Johannis-Gemeinde, Steilshoop - Seniorentagesfahrt zum Steinhuder Meer Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales
- Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Soziales in der Sitzung vom 29.04.2024 bei Abwesenheit der FDP-Fraktion
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgender Antrag ist eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter Zuschuss
Pfarrei St. Franziskus / St. Johannis-Gemeinde |
Ausflug für Seniorinnen und Senioren (Ganztagesfahrt) zum Steinhuder Meer ca. 45 Personen |
€ 4.085,00
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€ 1.450,00
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€ 2.635,00 |
Gesamt |
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€ 4.085,00 |
€ 1.450,00 |
€ 2.635,00 |
Die Pfarrei St. Franziskus / St. Johannis-Gemeinde in Steilshoop stellt einen Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes für Senior:innen.
Der vorliegende Antrag der Pfarrei St. Franziskus / St. Johannis-Gemeinde zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 1.3 und 3.4) genannten förderungsfähigen Angeboten und Maßnahmen. Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Lage, die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Teilgabe zu ermöglichen.
Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v. € 1.450,00 finanzieren sich durch Eigenmittel der Pfarrei St. Franziskus / St. Johannis (€ 400,00) und durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 45 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von rd. € 23,40/Teilnehmer*in.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5 (4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme gebeten.