Antrag auf Einrichtung von Tempo 30 im Stadtteil Wandsbek (bzgl. Drs. 22-3170) Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3528)
Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe Drs. 22-3170 gebeten.
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 37 wie folgt Stellung:
Die Königsreihe verbindet die Mühlenstraße und Brauhausstraße im Westen mit der Kattunbleiche und dem Ring 2 im Osten.
Die Wandsbeker Königstraße verbindet die Wandsbeker Marktstraße im Süden mit der Stormarner Straße im Norden. Beide Straßen sind Bezirksstraßen von gesamtstädtischer Bedeutung.
Der Mühlenstieg verläuft parallel zur Königsreihe zwischen Brauhausstraße und Königstraße.
Mit Inkrafttreten der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 299) haben sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Änderungen ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO.
Die StVO-Novelle sieht die erleichterte Anordnung von Tempo 30 km/h nun auch u.a im unmittelbaren Bereich von Spielplätzen oder auf hochfrequentierten Schulwegen vor.
Mit der Regelung in § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO ist kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 auf einem hochfrequentierten Schulweg stets anzuordnen ist. Gemäß dem inhaltlich unveränderten § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen weiterhin nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch bei der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Spielplätzen und auf hochfrequentierten Schulwegen. Somit ist weiterhin auch in diesen Fällen jeweils eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung notwendig.
Die Straßen Königsreihe, Wandsbeker Königstraße und Mühlenstieg wurden an drei unterschiedlichen Tagen zu Schulanmarschzeiten aufgesucht. Hierbei wurden lediglich 3-7 Schulkinder und 7-8 Kitakinder gezählt. Die Kitakinder befanden sich in Begleitung der Eltern.
Diese Feststellungen verdeutlichen, dass die Frequentierung der in Rede stehenden Straßen signifikant unter dem Durchschnitt vergleichbarer Schulwege liegt und demnach nicht von einer hohen Frequentierung auszugehen ist.
Gemäß der in Hamburg zu beachtenden Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) müsste der Spielplatz über einen direkten Zugang verfügen.
Der Spielplatz im Bereich des Wandsbeker Mühlenteichpark liegt nicht unmittelbar an der Straße. Er ist komplett mit einem Zaun umgeben. Der Eingang befindet sich ca. 25 Meter von der Wandsbeker Königsstraße entfernt, neben dem Hauptgebäude, welches mit der Rückseitezur Straße liegt.
Ein unmittelbarer Zugang zur Königsreihe ist demnach nicht gegeben.
Eine Verkehrsunfallauswertung für die in Rede stehenden Straßen verlief unauffällig. Es kam in allen drei Straßen zu keinem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Kindes oder einer zu Fuß gehenden Person. Es liegen auch sonst keine Gefahrenlagen vor, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigen.
Verkehrsbeobachtungen haben ergeben, dass die Straßen Königsreihe, Wandsbeker Königstraße und Mühlenstieg keine hochfrequentierten Schulwege darstellen.
Der Spielplatz am Mühlenteich verfügt nicht über einen direkten Zugang.
Die in Rede stehenden Straßen werden als verkehrssicher bewertet. Eine Rechtsgrundlage zur Anordnung von Tempo 30 liegt daher nicht vor.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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