Anträge für rückwärtige Bebauungen nach § 34 BauGB in Baustufenplangebieten und andere Bebauungen ohne planungsrechtliche Befreiungen, die nach Ansicht, Lage, Umfang oder Nutzung eine öffentliche Diskussion darüber erwarten lassen, ob das Bauvorhaben mit dem Umfeld vereinbar ist.
Siehe Anlage
Um Kenntnisnahme wird gebeten