Anträge für rückwärtige Bebauungen nach § 34 BauGB in Baustufenplangebieten und andere Bebauungen ohne planungsrechtliche Befreiungen, die nach Ansicht, Lage, Umfang oder Nutzung eine öffentliche Diskussion darüber erwarten lassen, ob das Bauvorhaben mit dem Umfeld vereinbar ist.