Anträge auf Gewährung von Kostenzuschuss für ökologisch geförderte Grünpatenschaft
Gemäß des politischen Beschlusses, Drucksache 20-5460, sowie des politisch beschlossenen Arbeitsprogramms 2018, 2019,2020 und 2021 Stadtgrün, wurde die Umsetzung von ökologisch geförderten Grünpatenschaftsprojekten mit einem vorläufigen Etat in 2018/19/20/21 von einmalig 50.000 € Brutto + 20.000 € Brutto am 26.06.2018 und am 01.12.2020 im KUV von allen Parteien einstimmig beschlossen.
In der Arbeitsgruppe/Lenkungsgruppe, die aus je einem Stellvertreter der politischen Fraktionen (siehe aktuelle Liste der Vertreter/innen) und dem Projektleiter von MR 3 (Herrn Sempf) besteht, wurden weitere fünf Anträge auf Gewährung eines Kostenzuschusses für eine Grünpatenschaftsvereinbarung geprüft und eine positive Empfehlung zu einem Beschluss/Zustimmung durch den KUV (BV) ausgesprochen. Allen fünf Anträgen wurde gemeinsam (Stadtgrün und Lenkungsgruppe) fachlich und inhaltlich zugestimmt.
Zustimmung und Beschluss durch die BV über den KUV
Zustimmung der nachfolgenden fünf Anträge zur ökologisch geförderten Grünpatenschaft:
Neue Förderbeträge gesamt 7.350,00 € brutto
Weitere Zustimmung durch KUV
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz möge der Empfehlung der Lenkungsgruppe folgen und den fünf Anträgen seine Zustimmung geben.
Akt. Stand Sept. 2021 ökologisch geförderte Grünpatenschaften als Zusatzinformation
zur Kenntnisnahme