Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten Wandsbeker TSV Concordia e.V. - Ganztagesfahrten für Seniorinnen und Senioren
Letzte Beratung: 30.09.2024 Hauptausschuss Ö 7.2
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgende Anträge sind eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
Ganztagesausflug nach Schwerin, ca. 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer |
€ 2.200,00
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€ 1.200,00
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€ 1.000,00 |
b) Wandsbeker TSV Concordia e.V. |
Ganztagesfahrt nach Buchholz in der Nordheide, ca. 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
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€ 3.450,00
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€ 2.156,00
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€ 1.250,00
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Gesamt |
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€ 5.650,00 |
€ 3.356,00 |
€ 2.250,00 |
Die vorliegenden Anträge zählen zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 1.3 und 3.4) genannten förderungsfähigen Angeboten und Maßnahmen. Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Lage, die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Teilgabe zu ermöglichen.
a) Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten Einnahmen i.H.v. € 1.200,00 finanzieren sich durch Eigenmittel des Wandsbeker TSV Concordia e.V. (€ 110,00) und durch Teilnehmerbeiträge (€ 1.090,00). Bei der geplanten Gruppengröße von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern entstünde ein Kostenbeitrag von € 21,80 pro Teilnehmerin / Teilnehmer.
b) Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v. € 2.156,00 finanzieren sich durch Eigenmittel des Wandsbeker TSV Concordia e.V. (€ 172,50) und durch die Teilnehmerbeiträge (€ 2.027,50). Bei der geplanten Gruppengröße von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern entstünde ein Kostenbeitrag von € 40,55 pro Teilnehmer*in.
Bei den beiden Anträgen des Wandsbeker TSV Concordia e.V. werden insbesondere Seniorinnen und Senioren angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5 (3) der Richtlinie über die Förderung der bezirklichen offenen Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Hauptausschuss wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme gebeten.
Es besteht Eilbedürftigkeit für einen direkten Beschluss durch den Hauptausschuss, da die Projekte zeitnah beginnen sollen.
Antrag Ausflug Schweriner Weihnachtsmarkt [nicht-öffentlich]
Antrag Tagesausflug Martinsgans [nicht-öffentlich]
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