Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren Christus-Kirche Wandsbek - Tagesausflug nach Basdahl und Martin Luther King-Kirchengemeinde - Frühlingsfest
Letzte Beratung: 03.02.2025 Ausschuss für Soziales Ö 6.4
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgende Anträge sind eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
Ganztagesausflug für Seniorinnen und Senioren nach Basdahl, ca. 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer |
€ 2.400,00 |
€ 1.350,00 |
€ 1.050,00 |
b) Martin Luther King-Kirchengemeinde, Steilshoop |
Frühlingsfest für Seniorinnen und Senioren unter dem Motto „Wir tanzen ins Frühjahr“, ca. 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer |
€ 1.100,00
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€ 280,00
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€820,00
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Gesamt |
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€3.500,00 |
€ 1.630,00 |
€ 1.870,00 |
Die vorliegenden Anträge zählen zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 1.3 und 3.4) genannten förderungsfähigen Angeboten und Maßnahmen. Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Lage, die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Teilgabezu ermöglichen.
a) Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten Einnahmen i.H.v. € 1.350,00 finanzieren sich durch Eigenmittel der Christus-Kirche (€ 350,00) und durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 40 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von € 25,00/Teilnehmer*in.
b) Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten Einnahmen i.H.v. € 280,00 finanzieren sich durch Eigenmittel der Martin Luther King-Kirchengemeinde (€ 100,00) und durch geplante Spenden i.H.v. € 180,00. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist die Veranstaltung kostenfrei.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5 (3) der Richtlinie über die Förderung der bezirklichen offenen Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahmen gebeten.
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