Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten Freundeskreis Seniorenhilfe Berne e.V. - Tagesausflug für Senior:innen und Kath. Pfarrei St. Franziskus - Begegnungsfest für Senior:innen Beschlussvorlage des Hauptausschusses
- Ursprüngliche Vorlage im Hauptausschuss am 02.09.2024
- Einstimmig beschlossen
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgende Anträge sind eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
Begegnungsfest für Senior:innen, ca. 80 Teilnehmer:innen |
€ 920,00
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€ 100,00
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€ 820,00 |
b) Freundes-kreis Seniorenhilfe Berne e.V. |
Ganztagesfahrt für Senior:innen nach Lübeck, ca. 66 Teilnehmer:innen
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€ 2.970,00
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€ 1.350,00
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€ 1.620,00
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Gesamt |
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€ 3.890,00 |
€ 1.450,00 |
€ 2.440,00 |
Die vorliegenden Anträge zählen zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 1.3 und 3.4) genannten förderungsfähigen Angeboten und Maßnahmen. Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Lage, die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Teilgabe zu ermöglichen.
a) Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten Einnahmen i.H.v. € 100,00 finanzieren sich durch Eigenmittel der Pfarrei St. Franziskus / St. Johannis. Von den Besucher:innen des Begegnungsfestes werden keine Eintrittsgelder erhoben.
b) Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v.
€ 1.350,00 finanzieren sich durch Eigenmittel des Freundeskreises Seniorenhilfe Berne e.V. (€ 690,00) und durch die Teilnehmer*innenbeiträge (€ 660,00). Bei der geplanten Gruppengröße von 66 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von € 10,00 pro Teilnehmer*in. Insbesondere werden Senior:innen angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5 (3) der Richtlinie über die Förderung der bezirklichen offenen Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.