Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek - Ganztagesausflug für Senior:innen und Bürgerverein Sasel-Poppenbüttel - Ganztagesfahrt für Senior:innen
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgende Anträge sind eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
Ganztagesfahrt für Senior:innen nach Eutin, ca. 45 Teilnehmer:innen |
€ 3.316,00
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€ 2.416,00
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€ 900,00 |
b) Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek, Friedens-/Osterkirche |
Ganztagesausflug für Senior:innen über Lüneburg nach Altengamme, ca. 40 Teilnehmer:innen |
€ 2.140,00
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€ 1.107,00
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€ 1.033,00 |
Gesamt |
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€ 5.456,00 |
€ 3.523,00 |
€ 1.933,00 |
2. Sachverhalt
Die vorliegenden Anträge zählen zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
a) Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten Einnahmen i.H.v. € 2.416,00 finanzieren sich durch Eigenmittel des Bürgervereins (€ 300,00) und durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 40 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von rd. € 47.00/Teilnehmer*in.
b) Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v. € 1.107,00 finanzieren sich durch Eigenmittel der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek (€ 107,00) und durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 40 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von € 25,00/Teilnehmer*in.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme gebeten.