Anpassung der Ausschussgrößen nach Änderung der Sitzanzahl Debattenantrag der CDU-Fraktion
Aufgrund der Veränderung der Fraktionsstärken und der damit einhergehenden Mehrheitsverhältnisse, sollen die Ausschussgrößen neu festgelegt werden.
Da die Fraktionen Die Grünen und die CDU beide nun die gleiche Sitzanzahl (13 Sitze) vorweisen, kommt § 17 Abs. 1 Satz 3 zum Tragen, sodass die Ausschussgrößen von 15 auf 16 Sitzen angepasst werden müssen, um die Mehrheitsverhältnisse entsprechend in den Ausschüssen abbilden zu können.
Da die Fraktion Die Grünen nun wieder 13 anstelle von vormals 12 Sitzen besitzt, möge die Fraktion Die Grünen einen Sitz pro Ausschuss mehr erhalten.
Die Sitzverteilung in den Ausschüssen sieht demnach wie folgt aus:
SPD: 5 Sitze
Grüne: 4 Sitze
CDU: 4 Sitze
AfD: 1 Sitz
FDP: 1 Sitz
Linke: 1 Sitz
Die rechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus der Stellungnahme der Fachanwälte aus der Kanzlei Klemm & Partner mbB. Diese liegt als Anlage dem Antrag bei.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die bisherigen 15er Ausschüsse werden zu 16er Ausschlüssen.