21-8187

Anpassung der Ausschussgrößen nach Änderung der Sitzanzahl Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.12.2023
14.12.2023
Ö 4.7
Sachverhalt

 

Aufgrund der Veränderung der Fraktionsstärken und der damit einhergehenden Mehrheitsverhältnisse, sollen die Ausschussgrößen neu festgelegt werden.

Da die Fraktionen Die Grünen und die CDU beide nun die gleiche Sitzanzahl (13 Sitze) vorweisen, kommt § 17 Abs. 1 Satz 3 zum Tragen, sodass die Ausschussgrößen von 15 auf 16 Sitzen angepasst werden müssen, um die Mehrheitsverhältnisse entsprechend in den Ausschüssen abbilden zu können.

Da die Fraktion Die Grünen nun wieder 13 anstelle von vormals 12 Sitzen besitzt, möge die Fraktion Die Grünen einen Sitz pro Ausschuss mehr erhalten.

Die Sitzverteilung in den Ausschüssen sieht demnach wie folgt aus:

SPD: 5 Sitze

Grüne: 4 Sitze

CDU: 4 Sitze

AfD: 1 Sitz

FDP: 1 Sitz

Linke: 1 Sitz

Die rechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus der Stellungnahme der Fachanwälte aus der Kanzlei Klemm & Partner mbB. Diese liegt als Anlage dem Antrag bei.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die bisherigen 15er Ausschüsse werden zu 16er Ausschlüssen.

 

 

Anhänge

Stellungnahme Kanzlei Klemm & Partner mbB