21-6910

Anliegen der Bürger und Bürgerinnen: Kommunikation verbessern Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.09.2023
26.06.2023
22.05.2023
24.04.2023
Sachverhalt

 

Bei Bezirksversammlungen und in Ausschüssen der Bezirksversammlung gibt es immer wieder Situationen mit engagierten und/oder betroffenen Bürgern und Bürgerinnen, die ihre Anliegen vorbringen oder vorbringen möchten und mit den dafür vorgesehenen Möglichkeiten nicht vertraut sind. Dies führt zu unerfreulichen Situationen auf beiden Seiten, einerseits bei Präsidium und Mitgliedern der Bezirksversammlung/den Ausschüssen und andererseits insbesondere bei denjenigen Bürgern und Bürgerinnen, die sich nicht angemessen wertgeschätzt und empfinden und zu Wort kommen.
Offenkundig sind manchen der Bürger und Bürgerinnen die Modalitäten rund um den Tagesordnungspunkt „Anliegen der Bürgerinnen und Bürger“ nicht bekannt oder nicht vertraut.
Zuvor verabredete Maßnahmen seitens der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung sind offensichtlich bei Bürgern und Bürgerinnen nicht „angekommen“. Sie konnten offenbar auch nicht zufriedenstellend umgesetzt werden.
Eine Verbesserung des Sachstandes der Rahmenbedingungen für das Vorbringen der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ist aber zwingend notwendig.
 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung beschreibt auf der öffentlich zugänglichen Website der Bezirksversammlung in einem eigenen Abschnitt in kurzen Worten, welche Aufgabe die Bezirksversammlung (BV) hat, welche Rolle die Anliegen der Bürger und Bürgerinnen für die Arbeit der BV spielen (auch viele Anträge der Fraktionen gehen auf Bürger/innen-Kontakte zurück) und dass die Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen und den Mitgliedern der BV in Form einer Satzung rechtlich geregelt sind (möglicherweise mit Zitat entsprechender Passagen aus der Satzung).

 

  1. Die Verwaltung gibt anschließend an gleicher Stelle eine Übersicht, welche Wege der Einbringung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gegeben sind (schriftlich eingereichte Eingaben, Vorbringen der Anliegen unter Top 2 (Teil 1 und Teil 2), Bürgersprechstunden …).

 

  1. Die Verwaltung erläutert hier an den entsprechenden Beispielen unter 1, wie das vorgesehene Prozedere jeweils geregelt ist.
     
  2. Die Verwaltung entwickelt zusammen mit den Fraktionen ein steuerndes Prozedere für den Fall, dass mehrere unterschiedliche Bürger-Anliegen für Top 2 der BV/der Ausschüsse angemeldet sind / unangemeldet im Rahmen der Sitzung der BV / der Ausschüsse erschienen sind, beispielsweise durch jeweils maximal eine/n Sprecher/in für ein Thema und einer maximalen Redezeit.

 

  1. Die Verwaltung steuert beispielsweise durch zeitliche Fenster in Zusammenarbeit mit den Fraktionen den Zeitbedarf für die Antwort der Fraktionen, beispielsweise in Form einer maximalen Redezeit.

 

  1. Die Verwaltung entwickelt zusammen mit den Fraktionen ein steuerndes Prozedere, das den Austausch zwischen den Bürgern und Bürgerinnen und den Fraktionen außerhalb des Top 2 „Anliegen der Bürgerinnen und Bürger“ ermöglicht.

 

  1. Der Verwaltung ergänzt einen Hinweis – per Link – auf diese Informationen auf der öffentlichen Bekanntmachung der Sitzungen.

 

Anhänge

keine Anlage/n