Anhörung der Bezirksversammlung zur Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes Anhörung gem. § 26 BezVG
Beigefügte Anhörung gem. § 26 BezVG zur Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes liegt der Geschäftstelle vor. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme läuft bis zum 12.09.2017.
Zur Kenntnisnahme und Abgabe einer Stellungnahme
Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes – Anhörungsschreiben gem. § 26 BezVG
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