Amt für Migration im Bezirk Wandsbek chronisch überlastet? Auskunftsersuchen vom 24.07.2023
Laut Medienberichten kommt es seit vielen Wochen zu langen Warteschlangen vor dem Amt für Migration in der Hammer Landstraße. Zudem ist das Amt für Migration telefonisch und per Mail nur schwer erreichbar. Bereits im Frühjahr 2022 hat der Fachbereich für Ausländerangelegenheiten mit Personalmangel zu kämpfen gehabt. „Ein Behördensprecher sagte zu NDR 90,3 und dem Hamburg Journal, dass die Suche nach zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern laufe. Nur 40 Prozent der entsprechenden Stellen beim Amt für Migration sollen besetzt sein. Das geht aus einem internen Schreiben des städtischen Unternehmens Fördern & Wohnen hervor, das der Redaktion vorliegt. Die Behörde bestreitet diese Zahl.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt: 07.09.2023
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 26.07.2023
Vorbemerkung BIS:
Mit Anordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 16. Dezember 2022 wurde die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Verfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. Januar 2023 von den Bezirksämtern im Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport zentralisiert.
Die Bürgerschaft wurde über den Zuständigkeitswechsel der Bearbeitung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Bezirksämtern auf die Behörde für Inneres und Sport mit der Drs. 22/9000 informiert. Der Senat hat den Antrag am 9. Juni 2022 eingebracht, die Bürgerschaft hat am 13. Dezember 2022 zugestimmt. Die Leistungsberechtigten wurden mit einem Informationsschreiben vom 19. Dezember 2022, mithin noch vor der Verkündung der entsprechenden Durchführungsverordnung am 23. Dezember 2022 im „Amtlichen Anzeiger“ informiert. Das Schreiben konnte auch in mehreren Sprachen abgerufen werden, siehe https://www.hamburg.de/leistungen-hilfen/16735882/asylblg-zustaendigkeit-2023/
Das Informationsschreiben wurde auch auf https://www.hamburg.de/fluechtlinge
veröffentlicht. Die Informationen im Behördenfinder wurden angepasst. Aufgrund des Zusammenfalls der Zentralisierung der Bearbeitung von Leistungen nach dem AsylbLG zum 1. Januar 2023, die eine Übernahme fast aller hamburgweit in den Bezirksämtern geführten Fallakten beinhaltete, sowie der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des erheblichen Anstiegs der Erstantragszahlen in der Behörde für Inneres und Sport, ist der Arbeitsaufwand dort sehr erhöht. Der Zuständigkeitswechsel für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG wurde durch ein Projekt vorbereitet, an dem die Bezirksämter, die Sozialbehörde und das Amt für Migration beteiligt waren. Das Amt für Migration hatte in seinem Konzept neben der telefonischen Erreichbarkeit und der Erreichbarkeit über Funktionspostfächer auch offene Sprechstunden vorgesehen.
Vor der Übernahme der Zuständigkeit für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch das Amt für Migration gab es in den Bezirken (auch Corona-bedingt) kein Angebot einer offenen Sprechstunde. Diese wurde mit Übernahme der Aufgabe durch das Amt für Migration in der 12. KW eingeführt. Die offene Sprechstunde war und ist für Notfälle gedacht.
Es kam an den ersten offenen Sprechtagen zu Hunderten Vorsprachen im Ankunftszentrum, die zunächst nur priorisiert bearbeitet werden konnten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass nur zu einem geringen Teil Personen die Sprechstunde wegen akuter Notfälle aufsuchen.
Nachdem die Sprechstunde zunächst am Standort Bargkoppelstieg in Rahlstedt stattfand, wurde diese aufgrund der besseren örtlichen Bedingungen (Wartebereich, Toiletten usw.) in den Standort Hammer Straße verlegt. Zunächst fand diese an zwei Tagen pro Woche (mittwochs und freitags) statt.
Aus organisatorischen Gründen wurde die offene Sprechstunde am Mittwoch wieder eingestellt. An diesem Tag ist bereits Publikum des Referates „Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ im Gebäude in der Hammer Straße, ebenfalls mehrere hundert Personen, die hier bearbeitet werden. Die Steuerung von noch mehr Kundinnen und Kunden im Haus (ca. 150 bis 200 Personen), das haben die ersten Versuche gezeigt, ist daher an diesem Tag nicht möglich. Der Freitag ist hingegen seit kurzem für das Referat „Aufenthalt für Asylbewerber und Flüchtlinge“ ein publikumsfreier Tag, so dass die Infrastruktur (Arbeitsschalter am Welcome-Point, Warteräume im EG und 1.OG sowie die Publikumssteuerung durch WEKO) an diesem Tag für das Referat „Asylbewerberleistungen“ zur Verfügung gestellt werden können.
Die durch die Fragestellenden eingangs geschilderte Medienberichterstattung bezieht sich ausschließlich auf den Fachbereich der Asylbewerberleistungen. Seit dem Aufgabenübergang wurden diverse parlamentarische Anfragen gestellt, die umfassend die erfragten Themen (Beschäftigungssituation, Fehlzeiten, Personalbeschaffung u.a.) zum Inhalt hatten. Diese sind in der Parlamentsdatenbank unter folgenden Nummern einsehbar: 22/10784, 22/11311, 22/12353, 22/12582, 22/12651, 22/12666.
Bezirksamt Wandsbek:
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BIS zu den Fragen 1-13:
Siehe Vorbemerkung.
keine Anlage/n