20-2353.1

Ampelanlagen in der Zeit von 23 bis 5 Uhr abschalten IV

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 20.1866.1 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass eine Nachtabschaltung nur dann in Betracht kommt, wenn nach Beurteilung des Einzelfalls die Verkehrssicherheit durch die vorhandene Verkehrsregelung umfassend gewährleistet ist.

Dabei werden insbesondere folgende Kriterien geprüft:

 

1.)    Knotenpunktgeometrie

2.)    Verkehrsaufkommen und -zusammensetzung

3.)    Eindeutigkeit der Vorfahrtregelung/Erkennbarkeit der Wartepflicht

4.)    Sichtweite der Wartepflichtigen auf den bevorrechtigten Verkehr

5.)    Schutz von queren Fußgängern

6.)    Örtliche Besonderheiten

 

Durch das Abschalten von Ampelanlagen in der Zeit von 23 bis 5 Uhr kann unnötiges Stoppen von Fahrzeugen reduziert werden, was wiederum direkte Auswirkungen auf die Emissionswerte hat. Die Abschaltung von 126 Ampelanlagen in der Nacht ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. Es muss geprüft werden, ob noch weitere Ampelanlagen unter der Anwendung der genannten Kriterien abgeschaltet werden können.

 

Daher fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Inneres und Sport antwortet wie folgt:

 

Welche Ampelanlagen in Wandsbek - nach Stadtteilen unterteilt - werden derzeit in der Nacht nicht abgeschaltet?

 

Anbei die gewünschte Auflistung der Wandsbeker Signalanlagen.

 

Die Liste der Ampelanlagen, die sich derzeit nicht in der Nachtabschaltung befinden, wurde der Verkehrsdirektion vom Straßenbaulastträger (LSBG) zur Verfügung gestellt; eine weitergehende Unterteilung nach Stadtteilen ist nicht möglich.

 

Alle hier genannten Signalanlagen wurden in der Vergangenheit (z.T. mehrfach) hinsichtlich ihrer Geeignetheit für eine Nachtabschaltung geprüft. Es befinden sich hierunter auch alle Signalanlagen, die in der Vergangenheit bereits einmal zur Nachtzeit abgeschaltet waren, die aber bspw. wegen veränderten Verkehrsaufkommens oder einer auffälligen Unfalllage wieder eingeschaltet werden mussten.

 

Die Nachtabschaltung kann jederzeit, z.B. durch die Verkehrsleitzentrale, bei Veränderung der Verkehrslage blockiert werden.

 

Anhänge

Auflistung