21-8041

Alsterhang: Mobilität für bewegungseingeschränkte Bürger verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.06.2022 (Drs. 21-5441.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.01.2024
14.12.2023
Ö 14.8
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen, ob und wo im Alsterhang, zum Beispiel an der Grevenaubrücke, ein serpentinenartiger Weg mit moderater Steigung unter

Berücksichtigung ökologischer Aspekte und unter Beibehaltung des Baumbestandes östlich der Straße Hinsbleek angelegt werden kann.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Im Bereich der Straße Hinsbleek ist ein großer Höhenunterschied zum deutlich tieferliegenden Alsterwanderweges sowie ein alter und wertvoller Baumbestand am Alsterhang vorhanden. Die Herstellung einer erforderlichen verschwenkenden Rampenanlage würden einen massiven Eingriff in die geschützte Biotopfläche des Alsterhangs darstellen. Es müssten an jedem neuen Zugang alter Baumbestand gefällt werden und umfangreiche bauliche Böschungssicherungen und damit verbundene Erdbewegungen für eine gefällearme Wegeanbindung (max. 6%) erfolgen.

 

Daher ist es aus fachlicher, d.h. ökologischer Sicht, nicht möglich einen barrierearmen Zugang zum Alsterwanderweg zwischen dem Zugang Grevenau und der Bäckerbrücke herzustellen.

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n