Mitte August dieses Jahres wurde von mehreren Presseportalen übereinstimmend berichtet, dass die Alsterquelle in Henstedt-Ulzburg versiegt sei. Mehrere hundert Meter Flusslauf seien komplett ausgetrocknet und die zwischenzeitlichen kurzen Regen- und Gewitterschauer konnten die Situation am Oberlauf der Alster nicht verbessern.
(https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article236152777/Extreme-Trockenheit-Die-Alsterquelle-sprudelt-nicht-mehr.html)
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Welche durchschnittlichen Pegelstände führte die Oberalster auf Hamburger Stadtgebiet in den vergangenen 100 Jahren (wenn möglich, bitte je Dekade angeben)?
- Wie oft ist der Oberlauf der Alster in den vergangenen 100 Jahren "trockengefallen" (bitte möglichst detailliert unter Angabe von Zeitraum und Ausmaß auflisten)?
- Wie bewertet die BUKEA die aktuelle bzw. für den August skizierte Situation?
- Wie oft hat es Hochwassersituationen im Oberlauf der Alster in den vergangenen 100 Jahren gegeben (bitte möglichst detailliert unter Angabe von Zeitraum und Ausmaß auflisten)?
- Sind seitens der Freien und Hansestadt Hamburg Maßnahmen zur “Entschleunigung“ des Gewässers (z.B. Staustufen, Remäanderisierungen, Polderungen usw.) geplant bzw. gewünscht?
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Falls nein; warum werden Maßnahmen zur “Entschleunigung“ des Gewässers als nicht notwendig bewertet?
- Bestehen derzeit eu-rechtliche Hürden für Maßnahmen zur “Entschleunigung“ des Gewässers?
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Sind - und falls ja in welchem Umfang - Wasserkraftanlagen im Oberlauf der Alster geplant?
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Sind Wasserkraftanalgen im / am Oberlauf der Alster aus der derzeit gültigen naturschutzrelevanten Rechtslage baulich zulässig?
- Stünde die Ausweisung am Oberlauf der Alster als Naturschutzgebiet für Freiflächen-Photovoltaik, Windenergieanlagen und Wasserkraftanlagen nach Auffassung der Behörde im entgegenstehenden öffentlich-rechtlichen Interesse im Sinne von § 35 I, II BauGB und der Legaldefinition aus § 35 III BauGB?