21-5885

Alster im Oberlauf versiegt - Weitere Folgen für das Alstertal? Auskunftsersuchen vom 21.09.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.11.2022
Ö 14.2
17.11.2022
06.10.2022
Ö 16.2
Sachverhalt

 

Mitte August dieses Jahres wurde von mehreren Presseportalen übereinstimmend berichtet, dass die Alsterquelle in Henstedt-Ulzburg versiegt sei. Mehrere hundert Meter Flusslauf seien komplett ausgetrocknet und die zwischenzeitlichen kurzen Regen- und Gewitterschauer konnten die Situation am Oberlauf der Alster nicht verbessern.

 

(https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article236152777/Extreme-Trockenheit-Die-Alsterquelle-sprudelt-nicht-mehr.html)

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Welche durchschnittlichen Pegelstände führte die Oberalster auf Hamburger Stadtgebiet in den vergangenen 100 Jahren (wenn möglich, bitte je Dekade angeben)?

 

  1. Wie oft ist der Oberlauf der Alster in den vergangenen 100 Jahren "trockengefallen" (bitte möglichst detailliert unter Angabe von Zeitraum und Ausmaß auflisten)?

 

  1. Wie bewertet die BUKEA die aktuelle bzw. für den August skizierte Situation?

 

  1. Wie oft hat es Hochwassersituationen im Oberlauf der Alster in den vergangenen 100 Jahren gegeben (bitte möglichst detailliert unter Angabe von Zeitraum und Ausmaß auflisten)?

 

  1. Sind seitens der Freien und Hansestadt Hamburg Maßnahmen zur “Entschleunigung“ des Gewässers (z.B. Staustufen, Remäanderisierungen, Polderungen usw.) geplant bzw. gewünscht?

 

  1. Falls nein; warum werden Maßnahmen zur “Entschleunigung“ des Gewässers als nicht notwendig bewertet?             

 

  1. Bestehen derzeit eu-rechtliche Hürden für Maßnahmen zur “Entschleunigung“ des Gewässers?

 

  1. Sind - und falls ja in welchem Umfang - Wasserkraftanlagen im Oberlauf der Alster geplant?             

 

  1. Sind Wasserkraftanalgen im / am Oberlauf der Alster aus der derzeit gültigen naturschutzrelevanten Rechtslage baulich zulässig?              

 

  1. Stünde die Ausweisung am Oberlauf der Alster als Naturschutzgebiet für Freiflächen-Photovoltaik, Windenergieanlagen und Wasserkraftanlagen nach Auffassung der Behörde im entgegenstehenden öffentlich-rechtlichen Interesse im Sinne von § 35 I, II BauGB und der Legaldefinition aus § 35 III BauGB?

 

Anhänge

keine Anlage/n