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Alster im Oberlauf versiegt - Weitere Folgen für das Alstertal? Auskunftsersuchen vom 21.09.2022

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 17.11.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.2

Sachverhalt

 

Mitte August dieses Jahres wurde von mehreren Presseportalen übereinstimmend berichtet, dass die Alsterquelle in Henstedt-Ulzburg versiegt sei. Mehrere hundert Meter Flusslauf seien komplett ausgetrocknet und die zwischenzeitlichen kurzen Regen- und Gewitterschauer konnten die Situation am Oberlauf der Alster nicht verbessern.

 

(https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article236152777/Extreme-Trockenheit-Die-Alsterquelle-sprudelt-nicht-mehr.html)

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet unter Beteiligung des Bezirksamtes Wandsbek wie folgt:                                                                            10.11.2022

 

  1. Welche durchschnittlichen Pegelstände führte die Oberalster auf Hamburger Stadtgebiet in den vergangenen 100 Jahren (wenn möglich, bitte je Dekade angeben)?

 

  1. Wie oft ist der Oberlauf der Alster in den vergangenen 100 Jahren "trockengefallen" (bitte möglichst detailliert unter Angabe von Zeitraum und Ausmaß auflisten)?

 

Zu 1. und 2.:

 

Derzeit können keine qualitätsgesicherten Auswertungen von hydrologischen Daten erfolgen, die eine Beantwortung dieser Frage erlauben würden.

 

 

  1. Wie bewertet die BUKEA die aktuelle bzw. für den August skizierte Situation?

 

Wegen der langanhaltend hohen Temperaturen und der geringen Niederschläge in den Som-mermonaten sind die Pegelstände in den Flüssen deutlich gesunken. Auch die Alster führte auf Hamburger Gebiet deutlich weniger Wasser. Neben der Alsterquelle speisen auch weitere Nebenflüsse die Alster, so dass ein Trockenfallen des gesamten Alsterverlaufs auf Hamburger Gebiet im Jahr 2022 nicht zu befürchten war.

 

 

  1. Wie oft hat es Hochwassersituationen im Oberlauf der Alster in den vergangenen 100 Jahren gegeben (bitte möglichst detailliert unter Angabe von Zeitraum und Ausmaß auflisten)?

 

Siehe Antwort zu 1. und 2.

 

 

  1. Sind seitens der Freien und Hansestadt Hamburg Maßnahmen zur “Entschleunigung“ des Gewässers (z.B. Staustufen, Remäanderisierungen, Polderungen usw.) geplant bzw. gewünscht?

 

Eine „Entschleunigung“ im Sinne einer Verringerung der Abflussgeschwindigkeiten im Ge-wässer bei Niederschlagsereignisses ist ein wichtiges Ziel der Wasserwirtschaft. In der Stadt ist der natürliche Wasserhaushalt durch einen hohen Anteil bebauter bzw. versiegelter Fläche stark verändert. Dadurch fließt bei einem Niederschlagsereignis mehr Wasser von der Ober-fläche ab, während weniger Wasser verdunsten und versickern kann. Dies wirkt sich negativ auf die Oberflächengewässer aus, denn es können höhere Abflussspitzen und größere Ab-flussvolumina und somit -geschwindigkeiten entstehen. U.a. können Maßnahmen im Gewäs-ser (z.B. Gewässerrenaturierungen, Anbindung von Auen oder Retentionsräumen) oder Maß-nahmen in der Fläche zur Abflussvermeidung, -verminderung und -verzögerung (z.B. dezent-rale Niederschlagswasserbewirtschaftung durch offene Oberflächenentwässerung, Versicke-rung, Rückhaltung etc.) zur Reduktion der hydraulischen Belastung im Gewässer beitragen. Staustufen konterkarieren die Entwicklungsziele gemäß den Vorgaben der Wasserrahmen-richtline, da dadurch die Durchgängigkeit des Gewässers z.B. für Fische unterbrochen wird. Im Hamburger Beitrag zum 3. Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe sind für den Bereich der oberen Alster verschiedene Maßnahmen dazu aufgeführt (u.a. Habitatver-besserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- und Sohlgestaltung).

 

 

  1. Falls nein; warum werden Maßnahmen zur “Entschleunigung“ des Gewässers als nicht notwendig bewertet?             

 

Entfällt.

 

 

  1. Bestehen derzeit eu-rechtliche Hürden für Maßnahmen zur “Entschleunigung“ des Gewässers?

 

Nein, im Übrigen siehe Antwort zu 5.

 

 

  1. Sind - und falls ja in welchem Umfang - Wasserkraftanlagen im Oberlauf der Alster geplant?             

 

Nein.

 

 

  1. Sind Wasserkraftanalgen im / am Oberlauf der Alster aus der derzeit gültigen naturschutzrelevanten Rechtslage baulich zulässig?              

 

Nein. Die Alster ist ab dem Ratsmühlendamm ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschütztes Biotop, sie befindet sich in Landschaftsschutzgebieten und Teilab-schnitte auch in Naturschutzgebieten. Im Landschaftsprogramm ist sie als Biotopverbund nach § 9 des Hamburgisches Gesetzes zur Ausführung des BNatSchG ausgewiesen und in der Fachkarte Arten- und Biotopschutz werden als Entwicklungsziele die Auenentwicklung sowie der Erhalt der Grünanlagen vorgesehen.

 

 

  1. Stünde die Ausweisung am Oberlauf der Alster als Naturschutzgebiet für Freiflächen-Photovoltaik, Windenergieanlagen und Wasserkraftanlagen nach Auffassung der Behörde im entgegenstehenden öffentlich-rechtlichen Interesse im Sinne von § 35 I, II BauGB und der Legaldefinition aus § 35 III BauGB?

 

Die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-, Windenergie- und Wasserkraftanlagen stünde den Schutzzwecken der jeweiligen Naturschutzgebietsverordnungen entgegen.

 

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