Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 - Verlängerung der geltenden Veränderungssperre Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 gemäß § 17 Absatz 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Bezirksamt hat mit Aufstellungsbeschluss W 1/19 vom 10. Januar 2019 die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 beschlossen.
Zur Sicherung der Planungsziele wurde gemäß § 14 Absatz 1 BauGB die Veränderungssperre Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 für die Dauer von zwei Jahren erlassen. Diese trat am 6. Februar 2019 in Kraft; und tritt nach dem BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Die Bezirksversammlung Wandsbek hat zwischenzeitlich in ihrer Sitzung am 10. September 2020 der Bebauungsplanänderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 zugestimmt. Für die Feststellung und Bekanntmachung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt sind danach noch weitere Schritte erforderlich. Es kann daher nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Verordnung zur Planänderung vor Ablauf der Zweijahresfrist in Kraft tritt.
Die Veränderungssperre soll daher gemäß § 17 Absatz 1 Satz 3 BauGB vorsorglich um ein Jahr verlängert werden. Dies ist zur Sicherung der Planung geboten und erforderlich, da auch weiterhin mit planstörenden Bauanträgen gerechnet werden muss. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung, nämlich Aufstellungsbeschluss und Sicherungsbedürfnis, sind gegeben (siehe Anlage). Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt automatisch mit der zukünftigen Feststellung der Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 außer Kraft.
Mit Blick auf den anstehenden Fristablauf (Außerkrafttreten) ist eine Beschlussfassung eilbedürftig. Daher wird vorgeschlagen, die Vorlage in die Sitzung des Hauptausschuss am 18. Januar 2021 zur Beschlussfassung für die Bezirksversammlung zu überweisen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr zuzustimmen und
- dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung zu geben.
- Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre Rahlstedt 78 / Volksdorf 25
- Begründung zur Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre Rahlstedt 78 / Volksdorf 25