21-0031

Abstellflächen für Wohnwagen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

In Hamburg herrscht ein hoher Parkdruck. Neben den Autos konkurrieren auch Wohnwagen-Besitzer um Stellplätze.

 

Viele Wohnwagen-Besitzer haben in der Vergangenheit ihre Wagen in den umliegenden Gemeinden von Wandsbek abgestellt. Einige Gemeinden haben nun untersagt Flächen als Wohnwagen-Parkfläche vorzusehen. Somit sind die Wohnwagenbesitzer gezwungen ihre Wagen auf den öffentlichen Parkplätzen in Wandsbek abzustellen und erhöhen somit weiter den Parkdruck. Damit sie nicht als Dauerparker gelten, fahren sie den Wohnwagen alle 14 Tage auf einen anderen Platz.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die umliegenden Gemeinden zunehmend ein Abstellen von Wohnwagen untersagen?
  2. Steht das Bezirksamt diesbezüglich in Kontakt mit den umliegenden Gemeinden?
  3. Gibt es auf dem Gebiet des Bezirksamts gesondert ausgewiesene Flächen für das Abstellen von Wohnwagen? Wenn nein, ist dies in Planung?
  4. Ist aus Sicht des Bezirksamts und der unteren Straßenverkehrsbehörde eine Zunahme abgestellter Wohnwagen im öffentlichen Parkraum zu beobachten?
  5. Wie beurteilen Bezirksamt und untere Straßenverkehrsbehörde die Situation?

 

 

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