21-0031.1

Abstellflächen für Wohnwagen

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

In Hamburg herrscht ein hoher Parkdruck. Neben den Autos konkurrieren auch Wohnwagen-Besitzer um Stellplätze.

 

Viele Wohnwagen-Besitzer haben in der Vergangenheit ihre Wagen in den umliegenden Gemeinden von Wandsbek abgestellt. Einige Gemeinden haben nun untersagt Flächen als Wohnwagen-Parkfläche vorzusehen. Somit sind die Wohnwagenbesitzer gezwungen ihre Wagen auf den öffentlichen Parkplätzen in Wandsbek abzustellen und erhöhen somit weiter den Parkdruck. Damit sie nicht als Dauerparker gelten, fahren sie den Wohnwagen alle 14 Tage auf einen anderen Platz.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:       02.08.2019

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die umliegenden Gemeinden zunehmend ein Abstellen von Wohnwagen untersagen?

Nein.

 

  1. Steht das Bezirksamt diesbezüglich in Kontakt mit den umliegenden Gemeinden?

Entfällt, siehe zu 1.

 

  1. Gibt es auf dem Gebiet des Bezirksamts gesondert ausgewiesene Flächen für das Abstellen von Wohnwagen? Wenn nein, ist dies in Planung?

Nein, hierfür sind keine Flächen förmlich festgesetzt oder geplant.

 

  1. Ist aus Sicht des Bezirksamts und der unteren Straßenverkehrsbehörde eine Zunahme abgestellter Wohnwagen im öffentlichen Parkraum zu beobachten?

Nein. Im Übrigen liegen hierzu keine statistischen Erkenntnisse vor.

 

  1. Wie beurteilen Bezirksamt und untere Straßenverkehrsbehörde die Situation?

Es liegen keine Erkenntnisse vor, die Gegenstand einer Bewertung sein könnten; siehe Antwort zu Frage 4.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport / Verkehrsdirektion 51 antwortet wie folgt:      12.08.2019

 

Die Verkehrsdirektion nimmt in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Polizeikommissariaten (PK) zur o. g. Anfrage zu den Fragen 4 und 5 wie folgt Stellung:

In Teilen des Bezirks Wandsbek ist nach Einschätzung der Polizei eine Zunahme der im öffentli-chen Raum abgestellten Wohnwagen festzustellen. Wobei dies nicht unbedingt an der Untersa-gung der umliegenden Gemeinden liegen muss, sondern vielmehr eine stetige aber geringe Zu-nahme über die letzten Jahre bemerkt wurde.

Im Regelfall führt nur unbefugtes/verkehrswidriges Abstellen zu polizeilichen Maßnahmen. Der überwiegende Teil der Wohnwagenbesitzer weiß um die rechtliche Situation. Sollten trotzdem einmal Probleme auftreten, erfolgt zumeist eine Klärung innerhalb der betroffenen Bewohner-schaft oder in ganz geringer Anzahl mit der Hilfe der Polizei.

 

 

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