Abgabe einer Stellungnahme (Bauvorhaben) - S.C. Condor von 1956 e.V.
Letzte Beratung: 17.08.2021 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 12.2
1. Antragsteller: |
S.C. Condor von 1956 e.V. |
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2. Vorhaben: |
Bau eines überdachten Padelplatzes, neben den 2 bereits vorhandenen 2 Außenplätzen auf der Anlage des S.C Condor. (Berner Heerweg 199, 22159 Hamburg) |
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3. Anfrage vom: |
21.07.2021 |
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4. Geschätzte Gesamtkosten: |
248.485,98 € Brutto (225.111,43 € Netto) |
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5. Veranschlagter Eigenanteil: |
116.696,23 € |
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5.1 davon Eigenmittel |
20.000 € (ca. 9 %) |
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5.2 davon Drittmittel/Erlöse |
96.696,23€ |
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6. Veranschlagte Zuwendung |
131.789,75 € (investiv) |
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Anmerkung:
Diese Vorlage dient der Einholung einer Stellungnahme des Ausschusses für Haushalt und Kultur, ob dieser das Vorhaben inhaltlich sowie im Rahmen der finanziell zur Verfügung stehenden Mittel als förderfähig erachtet. Die oben genannten Werte stellen lediglich eine grobe Schätzung dar.
Bei einem positiven Votum des Ausschusses erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Antragssteller die Ausarbeitung eines Antrages, welcher den Vorgaben der Drucksache „Kostenstabiles Bauen“ sowie der „VV-Bau“ Rechnung trägt.
Der Ausschuss wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits sowohl dem Antragssteller für die Erarbeitung des Zuwendungsantrages Kosten entstehen können, als auch der Verwaltung durch die notwendige Beauftragung einer baufachlichen Prüfinstanz Kosten entstehen werden. Dementsprechend sind bei einer positiven Stellungnahme die Gelder für die Beauftragung der baufachlichen Prüfinstanz i.H.v. 4.500,00 €, mindestens jedoch i.H.v. 1.750,00 € für die baufachliche Antragsprüfung, aus konsumtiven Mitteln zu beschließen.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,- € |
X |
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Monetäre Leistung geg. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
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Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss für Haushalt und Kultur wird um eine Stellungnahme gebeten, ob die Maßnahme grundsätzlich als förderfähig erachtet wird. Im Falle einer positiven Stellungnahme wird um Beschlussfassung zur Verfügungstellung der Mittel für die baufachliche Prüfung i. H. v. 4.500,00 €, mindestens jedoch i.H.v. 1.750,00 € für die baufachliche Antragsprüfung, aus bezirklichen Sondermitteln (konsumtiv) gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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