48. Bürgerbegehren in Wandsbek: "Rettet Am Neumarkt!" - Eingangsbestätigung und Prüfung Zulässigkeit
Der Geschäftsstelle wurde das im Anhang ersichtliche, neu angezeigte Bürgerbegehren „Rettet Am Neumarkt!“ zur Weitergabe an den Hauptausschuss zugeleitet. Zudem liegt das Prüfungsergebnis zur Zulässigkeit vor.
Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anzeige Bürgerbegehren und Eingangsbestätigung
- Unzulässigkeit 48.BB