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»100% Menschenwürde - Zusammen gegen Rassismus« Woche gegen Rassismus in Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-4092)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 17.01.2022 Ausschuss für Soziales Ö 7.3

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

1. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, Aktionen im Rahmen der Wochen gegen Rassismus in Höhe von bis zu € 10.000 aus dem Aktionsfonds der Lokalen Partnerschaften im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben zu fördern“. Die Entscheidung über entsprechende Anträge erfolgt durch den Begleitausschuss „Lokale Partnerschaften für Demokratie Wandsbek“

 

2. Das Bezirksamt wird gebeten Infomaterialien zur Woche gegen Rassismus in öffentlich zugänglichen Bereichen zur Verfügung zu stellen und Plakate zur Woche gegen Rassismus aufzuhängen und eine begleitende Pressemitteilung herauszugeben.

 

3. Die Fachbehörden mögen der Bezirksversammlung mitteilen, ob und in welcher Form sich die Schulen, Kitas, Sportvereine und Kultureinrichtungen mit Aktionen innerhalb der Internationalen Wochen gegen Rassismus beteiligen.

 

4. Das Bezirksamt wird gebeten in dieser Woche besonders auf die Anlaufstellen für Opfer von rassistischen Übergriffen hinzuweisen.

 

5. Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, Kontakt zur Polizei Hamburg aufzunehmen, um diese für Infostände im Bezirk zu diesem Thema zu gewinnen. Diese sollen möglichst an gut frequentierten Orten präsent sein.

 

6. Die Bezirksversammlung pflanzt in dieser Woche einen Baum der Toleranz. Dazu werden auch Personen aus weiteren Einrichtungen eingeladen, die sich gegen Rassismus engagieren.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ sind bundesweite Aktionswochen der Solidarität mit den Gegnerinnen und Gegnern sowie Opfern von Rassismus. Sie finden jährlich rund um den 21. März, dem „Internationalen Tag gegen Rassismus“, statt. 2022 stehen sie unter dem Motto „Haltung zeigen!“ und finden vom 14.03. bis 27.03. statt.

 

Zur Durchführung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ stehen € 10.000 aus dem Aktions- und Initiativfonds der Lokalen Partnerschaften im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ für den Bezirk Wandsbek zur Verfügung (Pkt.1 des Petitums der Drs. 21-4092).

 

Der Begleitausschuss der Lokalen Partnerschaften in Wandsbek wird in seiner Sitzung am 07.02.2022 über Anträge und die Vergabe der Finanzmittel entscheiden.

 

Es wird daher darum gebeten, Anträge auf Finanzierung von Projekten und Maßnahmen bis zum 24.01.2022 bei der Fach- und Koordinierungsstelle der Lokalen Partnerschaften für Demokratie Wandsbek einzureichen.

    

Weitergehende Informationen zur Fach- und Koordinierungsstelle, dem Begleitausschuss und zur Antragstellung auf Mittel des Aktions- und Initiativfonds sind unter folgendem Link zu finden:

 

www.hamburg.de/wandsbek/lokale-partnerschaften-fuer-demokratie

 

Oder direkt bei der Koordinierungs- und Fachstelle:

Johann Daniel Lawaetz-Stiftung

Neumühlen 16-20
22763 Hamburg

E-Mail: Demokratie-leben-wandsbek@lawaetz.de

 

Zu 2.:

Es wird zu klären sein, inwieweit Plakate, Flyer und weitere Infomaterialien durch die Stiftung gegen Rassismus zur Verfügung gestellt werden können, bzw. ob durch die Lokale Partnerschaft eigene Formate entwickelt und beauftragt werden müssen. Die Öffentlichkeitsarbeit muss in Abstimmung mit dem Fachamt Interner Service erfolgen.

 

Zu 3.:

Das Fachamt SR wird über seine Netzwerke/Verteiler die Sportvereine und Kultureinrichtungen in Wandsbek informieren. Hierzu sollten zunächst weitere Informationen vorliegen (s.2.) Schulen und Kitas müssen über die BSB bzw. Sozialbehörde informiert werden.

 

Zu 4.:

Über das überbezirkliche Beratungsnetzwerk gegen Rechts (BNW federführend Lawaetz-Stiftung) werden die einschlägigen Beratungsstellen und Informationsmöglichkeiten zeitnah zusammengestellt werden können. Die Veröffentlichung kann über Pressemitteilungen, Twitter, BA W Website Teaser, Instagram (Lopa) und interne Verteiler und Newsletter erfolgen. Auch hier ist eine Abstimmung zum Vorgehen mit Fachamt Interner Service anzustreben.

 

Zu 6.:

Die Leiterin des Fachamtes MR wurde am 03.11.21 vom Leiter des Fachamtes SR über den Beschluss informiert.

Nach Klärung des Standorts (Vorschläge MR, Entscheidung  Politik) wird das Fachamt SR gezielt lokale Einrichtungen ansprechen, die sich gegen Rassismus engagieren und an der Pflanzaktion teilnehmen könnten.

 

 

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:

 

Zu 3.

Die BSB begrüßt die Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 14. bis 27. März 2022.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus ist den Schulen schulgesetzlich vorgegeben und erfolgt dort regelhaft im Rahmen des Unterrichts. Grundlegend für den schulischen Unterricht ist das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG), dort wiederum insbesondere der in § 2 HmbSG niedergelegte allgemeine schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag. Er beinhaltet als Querschnittsaufgabe der Schule auch den pädagogischen Umgang mit Diskriminierung und möglichen Konflikten jedweder Prägung, ebenso wie die Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.

Demnach ist es Aufgabe einer jeden Schule, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht alle Menschen einzutreten (§ 2 Abs. 1 HmbSG).

Somit sind alle an Schule Beteiligten angehalten, ein möglichst diskriminierungsarmes Schul- und Lernklima zu schaffen. Auf der Grundlage der Bildungs- und Rahmenpläne werden in schulinternen Curricula für Fächer und Aufgabengebiete Themen wie wertschätzende Kommunikation sowie Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierung aufgegriffen. Im Rahmen der selbstverantworteten Schulen entscheiden die Schulen über die Art und Weise der unterrichtlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema und können hierzu außerschulische Kooperationspartner einbinden. Dies umfasst grundsätzlich auch die Teilnahme an externen Veranstaltungen oder die Kooperation mit externen Partnern.

 

Die zuständigen Schulaufsichten im Bezirk Wandsbek begrüßen die Internationalen Wochen gegen Rassismus ebenso und werden zur Unterstützung des Vorhabens auf der regionalen Schulleitungsdienstbesprechung im Dezember 2021 auf die Internationalen Wochen gegen den Rassismus und das Angebot der finanziellen Unterstützung durch den Bezirk Wandsbek hinweisen.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu 3. wie folgt Stellung:

 

Hamburg unterstützt seit 2011 die „Internationalen Wochen gegen Rassismus“.

Die Sozialbehörde informiert und regt Behörden sowie zivilgesellschaftliche Organisationen an, eigene Veranstaltungen durchzuführen. Insbesondere setzen sich  das „Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus Hamburg“, das „Beratungsnetzwerk Prävention und Deradikalisierung“ sowie die Partnerschaften für Demokratie und die Präventionsprojekte auch im Rahmen der internationalen Aktionswochen gegen Rassismus ein.

Zudem besteht die Möglichkeit,  Aktivitäten und Projekte, die im Aktionszeitraum durch die Förderrichtlinie zum Landesprogramm „Hamburg – Stadt mit Courage“ – Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus gefördert werden, unter die Überschrift der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ zu stellen und öffentlich zu bewerben.

 

Die vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung ist als integraler Bestandteil des Bildungsverständnisses in der frühkindlichen Bildung in den „Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen“ verankert. Die Kindertageseinrichtungen setzen sich altersadäquat mit dieser Thematik auseinander.  Eine Erfassung der geplanten Aktivitäten und Veranstaltungen im Kita-Bereich im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus wird seitens der Sozialbehörde nicht vorgenommen werden.

Die Sozialbehörde wird die in der Kita-Vertragskommission vertretenen Verbände und Träger über die Aktionswochen informieren.

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu Ziffer 3 wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt die Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 14. bis 27. März 2022 und wird die Hamburger Kultureinrichtungen im Rahmen ihrer Öffent­lichkeitsarbeit zu gegebener Zeit auf die Möglichkeit zur Teilnahme aufmerksam machen. Eine eigene Erhebung der geplanten Aktivitäten und Veranstaltungen ist nicht vorgesehen. Zur Unterstützung der Initiative der Bezirksversammlung Wandsbek wird das Referat für Stadt­teilkultur den Dachverband Stadtkultur Hamburg e.V. vorab informieren. Auch das Referat Interkultur wird diese Information in die entsprechenden Netzwerke (z.B. Interkulturelles Forum) einbringen.

 

 

Zu der Ziffer 5 des Beschlusses nimmt die Behörde für Inneres und Sport Stellung wie folgt:

 

Die Behörde für Inneres und Sport erkennt die gesellschaftliche Bedeutung des Themas Rassismus an. Aus diesem Grund unternimmt die Polizei beispielsweise seit geraumer Zeit verstärkte Anstrengungen, um demokratische Wertehaltung in der gesamten Organisation zu fördern. Einzelne Organisationseinheiten, schwerpunktmäßig beispielsweise die Akademie der Polizei und das Beschwerdemanagement / Disziplinarangelegenheiten, aber auch Schutzpolizei und Landeskriminalamt setzen sich im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeitsfelder mit Themenkomplex Rassismus auseinander und stehen in häufigem Kontakt, etwa zu Organisationen der Zivilgesellschaft sowie zu Beratungsstellen.

Die Polizei Hamburg betreibt zu gesellschaftlichen Themen eine gesonderte auf ihre Rolle zugeschnittene Öffentlichkeitsarbeit, Sie informiert  über eine Vielzahl polizeilicher Themen mit beratendem, informierendem und präventivem Charakter. Die von der Bezirksversammlung erbetene Beteiligung der Polizei passt insofern nicht zu den Grundsätzen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit. Die Polizei sieht von einer aktiven Teilnahme mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den seitens der Bezirksversammlung angeregten Infoständen daher ab.

Ggf. kann die Polizei einen Beitrag mit Flyern, beispielsweise zum Betätigungsfeld von Beschwerdemanagement und Disziplinarangelegenheiten sowie Erreichbarkeit der Dienststelle BMDA, leisten. Hierfür würden aber vorab noch weitere Informationen zum geplanten Format benötigt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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