Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport vom 29.06.2026

Ö 1

Feststellung der Tagesordnung

Frau Pannier begrüßt die Ausschussmitglieder, die Verwaltung und eine Besucherin.

Aufgrund der Verspätung des Referenten zu TOP 2 schlägt Frau Pannier vor, mit der Behandlung von TOP 3 zu beginnen. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag sowie der Tagesordnung einvernehmlich zu.

Ö 2 - 22-1646

Antrag CDU betr. Referententätigkeit von Jugendoffizieren an Harburger Schulen (Zusage Jugendoffizier Hamburg)

Der Jugendoffizier der Bundeswehr stellt sich vor und berichtet nachfolgend über seine Tätigkeiten. Die Bundeswehr leiste politische Bildungsarbeit für die Öffentlichkeit. Hierfür habe sie hauptamtlich 94 Dienstposten mit einer Bundesbesoldung A 11 und A 12 aufgebaut. Tätigkeitsschwerpunkt bilden die Schulen. Diese Tätigkeit basiere ausschließlich auf Einladung und Begleitung durch Lehrkräfte. Von den 94 Dienstposten gäbe es zwei in Hamburg. Jugendoffiziere dürfen nur mit Personen ab 14 Jahren und im Beisein einer pädagogischen Lehrkraft sprechen. In Harburg gäbe es 18 weiterführende Schulen, davon ein Regionales Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ). In regelmäßigen Kontakt stehen die Jugendoffiziere mit der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg.

Seit 2021 habe es einen stetigen linearen Anstieg an Einladungen für Jugendoffiziere gegeben. Die Jugendoffiziere treten als sicherheitspolitische Referenten auf, um die sicherheitspolitischen und die rüstungspolitischen Aspekte zu betrachten. 2024 brach erneut eine fundiertere Diskussion um den Wehrdienst und die Wehrpflicht aus. Insbesondere in den Schulen, in denen sich Menschen ab dem 18. Geburtstag mit dieser Thematik konkret auseinandersetzen müssen, z.B. ob und wie sie den Fragebogen ausfüllen, etc.. Derzeit haben die beiden Jugendoffiziere in Hamburg ca. 150 Einsätze im Raum Hamburg und davon seien geschätzt 80 % in Schulen.

In der Vergangenheit habe es die Bundesdrucksache Nr. 21/5371 gegeben, die nach den Zahlen der Jugendoffiziere gefragt habe.

Fragen werden wie folgt beantwortet:

  • Die Bezirke Harburg und Bergedorf buchen die Jugendoffiziere am wenigsten. Im deutschlandweiten Vergleich komme hinter Hamburg nur noch Bremen.
  • Die Jugendoffiziere werden ausschließlich von Schulen gebucht. Wenn gewünscht, können auch Folgetermine gebucht werden.
  • Jugendoffiziere treten in den Schulen in Uniform auf. Dies werde gerne als Werbung assoziiert. Von den Vorschriften sei es einem Jugendoffizier verboten, für eine Karriere in der Bundeswehr zu werben. Allerdings sei eine Akquise erlaubt – diese erfolge vorrangig per E-Mail.
  • Am 17.04.2026 sei eine Kooperationsvereinbarung mit der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB), mit Gültigkeit für ganz Hamburg ab dem kommenden Schuljahr, unterschrieben worden. Es werde erwartet, dass mit dieser Vereinbarung die Bekanntheit der Jugendoffiziere steige.
  • Der Inhalt der Vorträge eines Jugendoffiziers hänge von den Vorgaben/Agenda der Lehrkräfte ab. Ziel sei es, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen und um über Dinge/Themen aufzuklären, die für sie interessant seien.
  • Die Aufgeschlossenheit gegenüber der Bundeswehr sei individuell und auch von der Schulform, von der Klassenleitung, etc. abhängig.
  • Die Aufgabe eines Jugendoffiziers beinhalte im Wesentlichen Demokratiebildung.
  • Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist im Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes verankert. Dieses Thema werde regelhaft angesprochen und auf entsprechende Vereine, evangelische Kirche, etc. verwiesen. Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung müsse an die Bundeswehr gerichtet werden. Diese leitet den Antrag an das Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaft weiter. Hier wird über den Antrag entschieden. Die Bundeswehr habe keine Entscheidungsbefugnis über den Antrag.
  • Die Resonanz an Schulen gegenüber den Jugendoffizieren/Bundeswehr sei unterschiedlich. Sie reiche von Desinteresse und geringer Wahrnehmung, was um die Menschen herum passiere bis hin zu respektvoller und sehr interessierter Resonanz (Gymnasien).
  • Die Kontaktdaten des Jugendoffiziers lauten:

Robin Bräuer, Hauptmann, Jugendoffizier Hamburg, Holstenhofweg 85, 22043 Hamburg, Mobil: +49 170 4459758, E-Mail: JugendoffizierHamburg@bundeswehr.org.

Ö 3 - 22-1539

Antrag CDU betr. Neuer Sozialindex und die Auswirkungen für die Harburger Schulen

Der Antrag wird mit der vorliegenden Stellungnahme für erledigt erklärt.

Ö 3.1 - 22-1539.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Neuer Sozialindex und die Auswirkungen für die Harburger Schulen

Siehe Ausführungen zu Drs. 22-1539.

Ö 4

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Rosenberg informiert zur Sportanlage Alter Postweg:

Die Umbaumaßnahme verlaufe weiterhin planmäßig und werde Anfang September abgeschlossen sein.

Ö 4.1 - 22-1917

Planungen zur Weiterentwicklung der Sportanlage Kapellenweg (Präsentation der Verwaltung)

Herr Rosenberg stellt anhand einer Präsentation (siehe Anlage zur Drs.) die Weiterentwicklung der Sportanlage Kapellenweg vor.

Fragen werden wie folgt beantwortet:

  • An die öffentliche Toilettensituation sei gedacht und die Verantwortlichkeit bezüglich der Reinigung in Klärung.
  • Die Flurstücke werden neu angepasst, aber nicht miteinander vermengt. Vertreter des Fachamtes Sozialraummanagement (SR) seien mit Experten der Geovermessung, des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) und Bewohnern vor Ort gewesen und man habe festgestellt, dass die Zäune nicht korrekt an den Grenzen aufgestellt worden seien. Aufgrund dessen sei neu vermessen worden.
  • Für die Größe des Sportplatzes seien drei Umkleidegebäude - lt. den Vorgaben des Bezirklichen Sportstättenbaus (M/BS) - notwendig.
  • In der obersten Etage befinde sich ein Bewegungsraum/Aufenthaltsraum und daher sei auf dieser Ebene keine Dusche geplant. Duschen könnten im Erdgeschoss genutzt werden.
  • Es sei eine Zaunanlage - mit einer abschließbaren Pforte - zwischen Klein- und Großspielfeld geplant, um beide Spielflächen voneinander abzugrenzen und separat nutzbar zu machen.
  • Ziel sei es, eine Kaltlufthalle auf dem Kleinspielfeld zu integrieren.
  • Das Großspielfeld könne für American Football nicht genutzt werden, da das Spielfeld hierfür mit einem speziellen Unterboden hergerichtet werden müsste. Der Bedarf für American Football bestehe nicht und finanzielle Mittel seien auch nicht vorhanden. Hierfür könne die Footballanlage des Harburger Turnerbund e.V. von 1865 (HTB) genutzt werden. Diese sei die einzige Footballanlage im Bezirk.
  • Bei der Kostenkalkulation seien die 20 % Kostenvarianz enthalten. Es handele sich hier um Bruttopreise.

Ö 5

Verschiedenes

Es werden keine Themen angesprochen.