Verpflichtung von Ingo Schroeder (GRÜNE) und Dr. Henning Böckemeier (CDU)
Die Vorsitzende macht auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg vom 28.02.2017, auf die §§ 5 -7 des Bezirksverwaltungsgesetzes mit Stand vom 04.04.2017 sowie auf die §§ 203 – 205, 331 – 334 und 353 b des Strafgesetzbuches aufmerksam und bittet die neuen Ausschussmitglieder, sich mit dem Inhalt der genannten Paragraphen vertraut zu machen und danach zu handeln.
Abschließend werden sie zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Ein Vertreter der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) berichtet anhand einer Präsentation über das Vorhaben. (Die Präsentation ist in der Anlage beigefügt.)
Er erinnert zunächst an den Hintergrund, den Moorgürtel als Naturschutzgebiet (NSG) auszuweisen (im Jahr 2001). Grund seien bedeutende Vorkommen vom Wachtelkönig in diesem Bereich. In der Folge habe es Konflikte und einen langen Diskussionsstand zum Verlauf der Trasse der A 26 gegeben.
2019 sei eine Vereinbarung mit den Naturschutzvereinigungen zu einem Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) zum Biotopkorridor in Kraft getreten. Diese hätte zum Inhalt, dort Aufwertungs-Maßnahmen für den Naturschutz durchzuführen.
Ein Aspekt dieser Vereinbarung sei, dass der Bereich südlich der A 26 bis an Hausbruch heran auch Teil des Naturschutzgebietes Moorgürtel werden soll.
Diese Flächen seien sehr hochwertig aus Sicht des Naturschutzes, denn es gebe dort viel Niedermoor-Grünlandstandorte, Grabensysteme mit artenreicher Flora und Fauna, Gehölzbestände und Brachflächen.
Anhand einer Karte zeigt der Vertreter der BUE den rot umrandeten Bereich, der lt. der Vereinbarung zum Biotopkorridor in das Naturschutzgebiet integriert werden soll. Dies seien ungefähr 168 Hektar und diese Flächen gehörten überwiegend der Stadt Hamburg und den Hamburger Wasserwerken. Im gleichen Zug solle der flächig rot gekennzeichnete Bereich aus dem NSG entlassen werden, weil dort zukünftig die Autobahn entlang verlaufen werde (ungefähr 16 Hektar).
Verfahren
- 1. Senatsbeschluss im Herbst letzten Jahres
- Öffentliche Auslegung hat im Bezirk Harburg und bei der BUE stattgefunden und endete am 3.1.2020
- 17 Einwendungen seien zur Erweiterung des Naturschutzgebietes eingegangen, wobei der überwiegende Teil der Einwendungen sich nicht gegen die Schutzgebietserweiterung an sich gerichtet habe, sondern Fragen zum Pflege- und Entwicklungsplan zum Biotopkorridor zum Inhalt habe.
- Es folge jetzt eine zweite Behördenabstimmung und im Anschluss ergeht der Senatsbeschluss über die endgültige Unterschutzstellung dieser Flächen.
Inhalte der NSG-Verordnung
Im Grunde würden die alten Regelungen aus der Verordnung zum bestehenden NSG Moorgürtel übernommen. Es gebe zwar Regelungen zur Land- und Forstwirtschaft, diese würden aber keine wesentlichen Einschränkungen zur Bewirtschaftbarkeit der Flächen nach sich ziehen. Dies gelte ebenso für die Erweiterungsfläche. Es komme lediglich eine weitere Freistellung für obstbaulich genutzte Flächen hinzu. Insgesamt also ein konfliktfreies Verfahren. Die dort herrschende landwirtschaftliche Nutzung, die auch zum Wert der Fläche geführt habe, werde damit jetzt nicht signifikant gefährdet oder eingeschränkt.
Nach dem Bericht werden Fragen wie folgt beantwortet:
- Von den insgesamt 168 ha gehören ca. 33 ha privaten Eigentümern.
- Es werde eine Grünbrücke über die Autobahn A 26 geschaffen, um einen Austausch für die Tierwelt herzustellen. Auch unter der Autobahn werde es für Wasserorganismen Querverbindungen geben durch entsprechende Gräben. Die Zerschneidung des Gebietes durch die Autobahn werde aber sicherlich Barrierewirkungen nach sich ziehen.
- Die möglicherweise an der Francoper Straße geplante Veloroute werde zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt, weil unklar ist, wann und in welcher Form die Veloroute komme. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt eine konkrete Planung geben, könnte im Rahmen eines Verfahrens eine Befreiung von den Verboten der NSG-Verordnung erteilt werden.
- Die Wasserentnahme (Grundwasserförderung) in dem Gebiet finde durch die Hamburger Wasserwerke statt. Einer der ganz zentralen Punkte aus dem Pflege- und Entwicklungsplan sei die Optimierung des Oberflächenwassersystems.
Eine Vertreterin der Behörde für Umwelt und Energie informiert anhand einer Präsentation über die vorgesehenen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan Neuland 23.
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Lage der Ausgleichsflächen
Die Festsetzung habe zum Ziel, Feuchtgrünland, aber auch eine gehölzartige Struktur, wie Feuchtgebüsch, Sumpf, Ried, Röhricht und Hochstauden zu entwickeln.
Folgend stellt die Referentin die einzelnen Flächen vor und was dort jeweils geplant ist.
Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Generell würden die Flächen im Sommer von Ornithologen abgelaufen um zu schauen, welche Arten auf welchen Flächen anzutreffen seien. Auch Flächen außerhalb des Naturschutzgebietes würden mit überwacht. Sollte festgestellt werden, dass nachgesteuert werden müsse, würden entsprechende Maßnahmen ergriffen.
- Auswahl der Flächen: Die Flächenverfügbarkeit bestimme darüber, denn Ausgleich könne nur auf Flächen der Stadt Hamburg stattfinden. Aus diesem Grund liegen Flächen manchmal weiter auseinander.
- Auswahl der Saaten: Aus der Erfahrung der letzten Jahre von anderen Naturschutzflächen habe sich gezeigt, dass Saatgut mit einem höheren Kräuteranteil auf Flächen, die als Weide genutzt würden, wenig zielführend sei, weil man einen großen Verbiss habe und einen starker Vertritt auf den Flächen. Gewünscht sei aber zunächst eine vernünftige Grasnarbe zu entwickeln. Auch um ungewünschte Arten, wie Jakobskreuzkraut von den offenen Bodenflächen zurück zu drängen oder gar nicht erst zu etablieren. Deshalb werde auf den vorgestellten Flächen, welche beweidet werden, ein artenärmeres Saatgut mit einem geringeren Kräuteranteil eingesetzt. Auf Mähwiesen werde eine Mischung aus 70 % Gräsern und 30 % Kräutern verwendet.
- Wiesenvögel: Z.B. Kiebitz und Bekassine, deren Population mit den Maßnahmen auf den Flächen gefördert würden.
Herr Alpheus geht auf Nachfrage zu der vorgesehenen Herausnahme einzelner Bäume auf die Historie zum Gewerbegebiet Neuland 23 ein. Aus Sicht der Ökologie habe es in diesem Gebiet riesige Verluste gegeben, denn ca. 27 ha genutzter Grünlandflächen mit sehr hohen ökologischen Wertigkeiten seien zerstört worden. Diese zerstörten Flächen müssten natürlich artgleich ausgeglichen werden, was mit der heute vorgestellten Maßnahme im Neuländer Osten nun passiere. Aus dem auch wichtigen Aspekt Landschaftsbild resultiere die im Vortrag erwähnte Weidengruppe und die malerische Erle. Obwohl diese Bäume für den Wiesenvogel suboptimal seien, sei eine Abwägung getroffen worden, dass diese Bäume dort stehen bleiben können. Aber generell haben die gesamten Maßnahmen in Neuländer Osten letztlich dazu geführt, dass der Bezirk das Naturschutzgebiet der Neuländer Moorwiesen bekommen habe.
Was Amphibien und Wiesenvögel anbelangt, habe es tatsächlich gravierende Zuwächse bei den Lebensräumen des Wiesenvogels gegeben. Das bedeute, die Maßnahmen hätten gegriffen. Dazu gehöre aber auch, in bestimmten Bereichen mal kleinere Erlen wegzunehmen. Damit komme man der Verpflichtung aus dem Bebauungsplan, Wiesenvogelhabitate zu schaffen, nach und habe gleichzeitig versucht, einige markante Bäume zu erhalten. Er halte diesen Kompromiss für eine gute Lösung.
Die Vorsitzende bedankt sich im Namen des Ausschusses für den Bericht.
Integriertes Klimaschutzkonzept
Herr Wehmeyer informiert, das Bezirksamt habe Anfang des Jahres einen Auftrag zur Entwicklung eines integrierten Klimaschutzkonzepts für den Bezirk vergeben. Das dazu von der Finanzbehörde geführte Ausschreibungsverfahren sei beendet und wurde inhaltlich vom Bezirksamt gesteuert. Hauptauftragnehmer sei die ZEBAU GmbH gemeinsam mit der Ingenieurgesellschaft Averdung. Der Auftrag sei längerfristig angelegt und habe zum Gegenstand, für Harburg aufzuzeigen, welche Potentiale es hier für Klimaschutz gebe und mit welchen Maßnahmen man diese erschließen könne.
Das Thema werde vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verantwortet und die Kollegen bieten an, den Auftrag und das Konzept zur Auftragsumsetzung gemeinsam mit dem Auftragnehmer vorzustellen.
Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag zu und bittet darum, das Leistungsverzeichnis in Vorbereitung für das Thema vorab zu bekommen. Herr Wehmeyer sichert zu, sich zu kümmern.
Es werden keine Themen angesprochen.