Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Wertigkeit und Zukunft des Vollhöfner Waldes
Letzte Beratung: 21.01.2020 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 5
Die Bezirksversammlung Harburg hat sich in der Vergangenheit wiederholt einstimmig dafür eingesetzt, den sogenannten Vollhöfner Wald im Gebiet Altenwerder zu erhalten, dort keine Ansiedlung von Logistikunternehmen vorzunehmen und die Flächen aus dem Hafenerweiterungsgebiet zu entlassen.
Nach jüngsten Berichten haben sich die Senatoren Kerstan und Westhagemann darauf verständig, zunächst zumindest ein Moratorium zu vereinbaren und keine Fällmaßnahmen bis Februar 2020 vorzunehmen. Ein solches Moratorium entspricht nicht den klaren Vorstellung der Bezirksversammlung Harburg. Der Inhalt des Moratoriums ist im Übrigen nicht bekannt und offenbar auch umstritten. So hat die Wirtschaftsbehörde mitgeteilt, dass sie von einer solchen Vereinbarung nichts wisse und die Fläche ohnehin erst 2023 entwickelt werden soll.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge Vertreter der Behörde für Wirtschaft und Verkehr und der Behörde für Umwelt und Energie sowie Vertreter des BUND und des NABU in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz einladen und berichten lassen,
1. welche genaue Vereinbarung die Senatoren bezüglich des Vollhöfner Waldes
getroffen haben.
2. welchen genauen Inhalt das in der Öffentlich genannte Moratorium hat.
3. welche Planungen die Behörden für den Zeitraum nach Februar 2020 vorhaben.
4. ob auch weiterhin beabsichtigt ist, die Flächen ab 2023 für Logistik zu nutzen.
5. welche ökologische Wertigkeit den Flächen für den Süderelberaum seitens des
Senates, der zuständigen Fachbehörden und der fachkundigen Vertreter von
NABU und BUND zugeschrieben werden kann.
Hamburg, am 07.10.2019
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger
Robert Timmann
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
20. Januar 2020
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 21-0212) wie folgt Stellung:
Zum von der Hafenplanungsverordnung vom 3. Mai 2016 umfassten Gebiet in Altenwerder West siehe Bürgerschafts-Drs. 21/18429, 21/16944 und 21/4323.
Der aktuelle Stand kann den genannten Drs. entnommen werden. Daher sehen die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Hamburg Port Authority AöR zum jetzigen Zeitpunkt von der Entsendung einer Vertreterin oder eines Vertreters ab.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille
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