Es werden keine Ergänzungs- oder Änderungswünsche vorgetragen. Der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
Herr Richter begrüßt die Vertreterin des Bezirksseniorenbeirats Frau Cordula Radtke und die Vertreterin des Harburger Integrationsrats Frau Oksana Korniyenikin diesem Ausschuss. Er macht Frau Radtke und Frau Korniyenik auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg in der geltenden Fassung und die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam und bittet sie, sich mit dem Inhalt der §§ 5 - 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes sowie der §§ 203 - 205, 331 - 334 und 353b des Strafgesetzbuches vertraut zu machen und danach zu handeln. Herr Richter verpflichtet Frau Radtke und Frau Korniyenik zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.
Herr Schönherr erinnert an die ausführliche Vorstellung eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH-Urteil vom 12.09.2024) in der Sitzung des Ausschusses vom 14.04.2025 (Drs. 20-1173.24), das eine Erarbeitung und Ergänzung der FFH-Verträglichkeitsstudie erforderte. Die aktualisierte Fassung der FFH-Verträglichkeitsstudie aus 2025 liege vor und sei maßgeblicher Gegenstand der erneuten, eingeschränkten und verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit.
Herr Schönherr zeigt mit Hilfe einer Präsentation die wesentlichen Inhalte der aktualisierten Fassung und das weitere Vorgehen auf. Die Präsentation ist der Drucksache beigefügt.
Der Ausschuss stimmt der erneuten, eingeschränkten und verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) einstimmig zu.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.
Herr Rook geht auf die Inhalte des Antrages ein und berichtet mit Hilfe eine Präsentation zum Thema „Büroleerstand in Harburg“. Er stellt ausführlich die aktuellen Büro-Marktberichte der Immobilienpartner vor, die von Hamburg Invest (HI) für das 1. Quartal 2025 zur Verfügung gestellt wurden. Nachdem er die aktuelle Situation in gesamt Hamburg dargestellt hat, zeigt er insbesondere die momentane Harburger Lage (nur Innenstadt + Binnenhafen)der von Hamburg auf:
Durchschnittliche Mieten Büro (1. Quartal 2025)
Leerstand Büro (1. Quartal 2025)
Leerstandsraten bzw. -quoten in relevanten Maklerberichten (siehe Präsentation)
Er zeigt die unterschiedlichen Hindernisse bei der Umwandlung von Büroflächen in Wohnen wie folgt auf:
Fazit und weiteres Vorgehen sei:
Die Präsentation ist der Drucksache im Ratsinformationssystem Allris angefügt.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Frau Hölling berichtet zum Antrag der VOLT-Fraktion zum Thema Mikrowohnungen in Harburg wie folgt(siehe Präsentation zur Drucksache 22-0628 im Ratsinformationssystem Allris).
Auf Nachfrage von Frau Wiest zur Diskrepanz in der Tabelle zur „Entwicklung Mikrowohnungen im Bezirk seit 2016“ und Erhebung der Prozentsätze sichert die Verwaltung einen Abgleich der Daten zu. Über das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses berichtet.
In der nachfolgenden Diskussion werden zu folgenden Themen Nachfragen gestellt:
- Bei den geplanten Wohnungen in der Lüneburger Straße 4-8 hätten die Wohnungen eine Größe zwischen 30 und 50 m² und seien daher per Definition keine Mikrowohnungen.
- Das Objekt Harburger Ring habe sehr viele Mikro-Wohnungen. Dies sei jedoch der Absicht geschuldet gewesen, den über mehrere Jahr anhaltenden Missstand auf der Fläche zu beseitigen.
Herr Richter geht auf den Hintergrund eines früheren Antrags seiner Fraktion ein und erklärt, dass die Innenstadt Harburgs als Wohnstandort entwickelt werden soll. Dies sei mit Mikro-Wohnungen nicht möglich, da die Menschen dort nur relativ kurz wohnten und kein Interessen daran hätten, ein stabiles soziales Umfeld zu schaffen.
Herr Rook ergänzt, dass die juristische Durchsetzung so gut wie unmöglich sei und bundesgesetzliche Regelungen geändert werden müssten. Dies sei bisher nicht erfolgt.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Es liegt nichts vor.
Herr Richter gibt bekannt, dass die Sitzung des Ausschusses vom 02.06.2025 entfällt.