Herr Höhne (Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abt. Stadtgrün) informiert anhand einer Präsentation zu den drei Fragestellungen des Antrages.
(Die Präsentation ist als Anlage bei der Drs. 21-1056 hinterlegt.)
Zu Frage 1, welche Bereiche im Stadtgrün besonders unterversorgt sind:
Er erklärt zunächst, wie die Unterhaltung in der Abteilung Stadtgrün in Bezug auf die Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze organisiert ist. Dazu zeigt er die Größe des Bezirks in Zahlen auf:
Mit Folie 4 verdeutlicht er, dass das städtische Grün in Bezug auf den öffentlichen Raum einen sehr großen Raum einnehme.
Er informiert ausführlich über die tägliche Arbeit des Sachgebietes „Unterhaltung Grünanlagen und Kinderspielplätze“ und betont, dass diese Tätigkeiten (Folie 6, rot umrandet) von einer Ingenieurin ausgeführt werde.
Eine ökologische und nachhaltige Gestaltung des Stadtgrüns sei zudem noch aufwendiger als eine standardisierte einfache Unterhaltung. Es fehlten also Personalressourcen und das bereits ohne einen Anspruch auf eine ökologische und nachhaltige Pflege der Grünanlagen.
Fazit: Die durch die BUKEA zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel seien aktuell ausreichend, aber das Geld könne durch die geringe Personalausstattung nicht mehr auf die Fläche gebracht werden.
Am Beispiel NF 65 Vogelkamp, NF 66 Fischbeker Heidbrook und dem zukünftigen NF 67 Fischbeker Reethen zeigt Herr Höhne den Flächenzuwachs im Stadtgrün auf, die Personalausstattung wachse aber nicht mit.
Eine Vertreterin der BUKEA bestätigt die Ausführungen von Herrn Höhne und teilt mit, die Fachbehörde erhalte auch aus anderen Bezirken diese Rückmeldungen. Die BUKEA sei zuständig für die Einwerbung von Mitteln in den Haushaltsplan, die Personalhoheit liege jedoch beim Bezirksamt.
Herr Höhne stimmt dem zu und ergänzt, bei neuen oder aufwachsenden Tätigkeiten würden die Bezirksämter in der Regel allein gelassen und nicht mit mehr Stellen ausgestattet.
Zum „Naturcent“ erklärt Herr Höhne, dass hier beide Seiten der Ressourcen bedacht worden seien. Der Naturcent habe eine
→ Beantragung von Einzelmaßnahmen zur ökologischen und nachhaltigen Gestaltung des Harburger Stadtgrüns
→ Befristete Projektstelle für ca. 3 Jahre
→ Weitere 3 Jahre Verlängerung bewilligt
→ Entfristung notwendig und vom Bezirk gewünscht
Eine Vertreterin der BUKEA teilt dazu mit, die Fachbehörde sei daran interessiert, die bisher befristeten Stellen, die explizit für eine ökologische Pflege geschaffen wurden, in unbefristete Stellen umzuwandeln. Dies erfolge, sobald klar sei, wieviel Geld durch die vorhandene Bautätigkeit tatsächlich eingenommen worden sei.
Folgend stellt Herr Höhen einige Maßnahme vor, die bereits mit dem „Naturcent“ umgesetzt worden seien. Nachstehend die Mittel, die seit 2018 durch den Bezirk in Anspruch genommen worden:
Eine Vertreterin der BUKEA merkt an, bei den Maßnahmen sei ein ökologischer roter Faden erkennbar. Von der Konstruktion der Drucksache, die es dazu gebe sei es aber so, dass mit den Mitteln die stärkere Nutzung von Grünanlagen durch die Verdichtung der Stadt durch die Neubebauung auch abgemildert werden soll und Grünanlagen in ihrer Art und Weise wie sie unterhalten werden oder werden können, die Möglichkeit gegeben werden soll, resistenter zu werden. Die ökologische Pflege sei der BUKEA ein Anliegen, sei bisher aber nicht das Regelziel. Eine Ökolisierung von Pflege in der Fläche könne mit dem Naturcent nicht erreicht werden.
Ausblick „Natürlich Hamburg“
Herr Höhne weist darauf hin, dass dieses Projekt am 15.06.2021 im Ausschuss ausführlich behandelt werde und stellt kurz die Ideen vor, wo das Projekt zum Einsatz kommen solle. Er macht abschließend darauf aufmerksam, dass alle angedachten Ideen, die über einen längeren Zeitraum laufen, auch unterhalten werden müssten. Zu den einzelnen umgesetzten Maßnahmen werde es eine Entwicklungspflege geben. Wenn das Projekt abgeschlossen sei, müsse der Bezirk auch in der Lage sein, die in ökologischer und nachhaltiger Hinsicht geschaffenen Bereiche auch in Zukunft unterhalten zu können.
Ausblick Erhaltungsmanagement Grün (EMG)
Dieses Projekt werde von der BUKEA in Zusammenarbeit mit den Bezirken gesteuert. Es sei ein ganz wichtiger Baustein für das Stadtgrün in Harburg, weil damit alle Kosten für die Unterhaltung einer Grünanlage beziffert werden könnten.
Finanzielle Ausstattung
Personelle Ausstattung
Fazit: Ein unverzichtbares Werkzeug zur Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe in Bezug auf die Sachmittel.
Lösungsansätze
Personalaufbau bei MR32 – den Anforderungen entsprechend:
- Einwerbung dauerhafter Stellen
- keine befristeten Projektstellen (Naturcent/Natürlich Hamburg)
Finanzielle Entwicklung – ist auf den Weg gebracht durch:
- EMG (Erhaltungsmanagement Grün)
- Sondermittel der BUKEA
- „Naturcent“
- „Natürlich Hamburg“
Fragen beantworten die Referenten wie folgt:
- Straßenbäume nicht mehr in den Rahmenzuweisungen enthalten: Bis zum Haushalt 2019/2020 gab es eine RZ, in der auch die Mittel für Stadtbäume und Friedhöfe mit enthalten waren. Die BUKEA habe festgestellt dass der Fokus dieser Stadt auf den Stadtbäumen liege und der Bürger sich sehr dafür interessiert, wieviel Geld dafür ausgegeben werde. Deshalb habe man sich entschieden, für die Stadtbäume ein gesondertes zentrales Programm aufzulegen, um bei Anfragen die tatsächliche Kosten genau dokumentieren zu können. Darüber hinaus bestehe jetzt mehr Transparenz und es habe damit dargestellt werden können, dass in diesem Bereich ein wesentlich höherer Bedarf bestehe.
- Warum sind die Maßnahmen alle in Zentral-Harburg bis auf die Magistrale B 73? Die Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung betreffen eher die größeren Parkanlagen, wie den Harburger Stadtpark oder Meyers Park. Dies seien Naturräume, die viel großräumiger seien und wo deshalb mehr gemacht werden könne. Wünschenswert wäre aus Sicht von MR 23, das Thema weiter zu spannen und das Straßenbegleitgrün mit Blühstreifen zu versehen und zu unterhalten. Dafür würde es im Bereich Süderelbe auch sehr viele Möglichkeiten geben. In den Neubaugebieten sei die Ökologie bei der Planung schon stark berücksichtigt worden. Deshalb liege es also in der Natur der Sache, dass die Innerstädtischen Bereiche mehr in den Fokus rückten.
Ein Vertreter der BUKEA informiert einleitend zu den Rahmenbedingungen, die Verantwortung für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen liege grundsätzlich bei den Vorhabenträgern bzw. Antragstellern in Genehmigungsverfahren. Dies betreffe unterschiedliche Genehmigungsverfahren, wie Baugenehmigungen, wasserrechtliche Genehmigungen oder -Planfeststellungen nach unterschiedlichem Fachrecht.
Für Bebauungspläne sei 1990 eine Änderung vorgenommen worden und seitdem liege die Verantwortung beim jeweiligen Bezirksamt. Finanziert würden die Ausgleichsmaßnahmen über Festsetzungen in den Bebauungsplänen.
Personalkapazität (bei Bebauungsplänen): Bei der Umsetzung im Bezirksamt müsse das vorhandene Personal berücksichtigt werden. Da es sich zum Teil um sehr großflächige Maßnahmen handele, sei eine Umsetzung nicht immer sofort möglich. Aus diesem Grund sei vor zwei Jahren im Zusammenhang der Einigung der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Volksinitiative des Naturschutzbundes „Hamburgs grün erhalten“ festgelegt worden, dass es die Möglichkeit gebe, die von den Bezirksämtern umzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen der Umweltbehörde, Abteilung Naturschutz anzudienen.
Im Rahmen der Einigung mit der Volksinitiative gebe es in der Abteilung Naturschutz der BUKEA seit diesem Jahr 2 zusätzliche Personalstellen, die sich darum kümmern, festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen aus der Vergangenheit zu kontrollieren, was bisher nicht immer in jedem Fall gewährleistet gewesen sei. Zu diesen Stellen gehöre auch eine sogenannte Nachsteuerung von Ausgleichsmaßnahmen aus der Vergangenheit. Die erste Stelle sei seit Beginn dieses Jahres besetzt, die zweite werde aber erst im August 2021 besetzt sein.
Zu Punkt 3 des Antrages: Bei Baugenehmigungsverfahren würden die Antragsteller zur Umsetzung aufgefordert oder es könnten auch Zwangsgelder festgelegt werden. Es gebe hier also rechtliche Möglichkeiten, die Antragsteller dazu zu zwingen, ihre Verpflichtung aus der Genehmigung tatsächlich auch umzusetzen.
Anschließend werden die 17 Verfahren und deren jeweiliger aktueller Umsetzungsstand von zwei Vertreterinnen des Bezirksamtes und dem Vertreter der BUKEA vorgestellt (s. Anlage zur Niederschrift).
Eine Vertreterin des Bezirksamtes verdeutlicht, dass sich die Auflagenkontrolle als sehr schwierig gestalte. Von sich aus würden nur ca. 5 % der Bauherren Nachweise zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen erbringen, bei dem Rest müsse das Bezirksamt „hinterher laufen“, damit die Auflagen erfüllt würden.
Nachfragen zu einzelnen Verfahren:
- Rönneburg 24 (B-Plan Marmstorf 33): Umsetzung erfolgte durch die Loki-Schmidt-Stiftung.
- Im Genehmigungsverfahren müsse genau geguckt werden, ob die Maßnahme realistisch sei und die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Dennoch werde manchmal etwas unzureichend beurteilt oder übersehen und dann festgestellt, dass die Umsetzung so nicht möglich sei. Dann müsse nachgesteuert werden, indem z.B. eine alternative Ausgleisfläche gefunden werden müsse.
- Im Kompensationsflächenverzeichnis (Bestandteil von „GEO-Online“) seien alle Ausgleichsmaßnahmen verzeichnet und könnten angesehen werden. Die Flächen werden dort eingetragen, wenn sie rechtlich festgelegt worden seien.
Die Vorsitzende bittet abschließend um eine Tabelle zu Protokoll mit den heute vorgestellten Verfahren, in der auch Informationen zu den heutigen Nachfragen mit aufgeführt werden. Der Vertreter der BUKEA sichert dies zu.
Herr Wehmeyer informiert zum Thema Abfallwirtschaft der vorherigen Sitzung, das Bezirksamt schicke Druckerpatronen an die Hersteller zum Recyceln zurück.
Ein Monitoring des Abfallaufkommens sei schwierig umsetzbar, weil das Bezirksamt verschiedene Gebäude nutze, wo es in der Regel Mieter sei und dies über die Nebenkosten laufe. Zudem handele es sich um unterschiedliche Vermieter, sodass ein Monitoring teilweise gar nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich sei. Zum Abfallaufkommen könnten deshalb keine konkreten Zahlen genannt werden. Die Abteilung Klima werde das Thema aber mitnehmen.
Zum Verbrauch des Druckerpapiers könnten ebenso keine differenzierten Angaben gemacht werden, da in der Regel palettenweise bestellt werden. In 2020 sei aber gegenüber dem Vorjahr eine Palette weniger bestellt worden. Ob dies an der Pandemie und dem damit verbundenen verstärkten digitalen Arbeiten oder an der Einführung der elektronischen Aktenführung liege, könne nicht gesagt werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es werden keine Themen angesprochen.