Gem. Antrag der GRÜNE-und SPD Fraktion betr. Umsetzung Ausgleichsflächen im Bezirk Harburg
Wenn die Stadt oder ein privater Investor größere Flächen versiegelt und damit Natur zerstört wird durch sog. zugelassenen Eingriffsvorhaben, fallen Ausgleichmaßnahmen an. Diese sollen ortsnah und im gleichen Bezirk wie die Baumaßnahmen umgesetzt werden. Die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen obliegt grundsätzlich den jeweiligen Vorhabenträgern.
Aus der Antwort der BUKEA auf eine Anfrage der Grünen (Drucksachennummer 21-0741.01) zum Thema Ausgleichsflächen im Bezirk Harburg geht hervor, dass von den 63 aufgeführten Ausgleichsmaßnahmen 17 Maßnahmen gar nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden. Allerdings wird in der Antwort nicht auf die Gründe für die unzureichende Umsetzung eingegangen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, ReferentInnen der BUKEA in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen, um detailliert darzulegen:
worin die 17 Maßnahmen jeweils bestanden
warum sie nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden
welche Maßnahmen durch die BUKEA ergriffen wurden, um die für die Umsetzung zuständigen Vorhabenträger zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu bringen
welche Möglichkeiten stehen der BUKEA bzw. den Bezirken zur Verfügung, um eine Nicht-Umsetzung zu sanktionieren und die zuständigen Vorhabenträger zu einer Umsetzung zu bringen
und wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist.