Ein Vertreter der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) leitet den Vortrag ein und begründet die Anpassung des Hochwasserschutzes, herbeigeführt durch steigenden Wasserstand in Hamburg als auch durch den Klimawandel. 2012 habe Hamburg ein neues Bauprogramm erlassen und 2013 neue Bemessungswasserstände bekanntgegeben, die bis 2050 Gültigkeit hätten. In den nächsten Jahrzehnten müssten die Deiche daher erhöht werden, um die Bemessungswasserstände realisieren zu können. Dazu sei in 2012 eine Priorisierung aufgestellt worden. Es gebe Bereiche in der Stadt, die besonders zu schützen seien und dazu gehöre der Harburg Hauptdeich. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels sei zu erwarten, dass über die jetzt vorzunehmende Anpassung hinaus ein weiteres Mal eine Deicherhöhung erforderlich werden könnte, die bereits heute mit berücksichtigt werden müsste. Insofern werde jede Maßnahme für sich betrachtet.
Ein Vertreter von der Abteilung Gewässer- und Hochwasserschutz vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) stellt ausführlich das Projekt der Deicherhöhung am Harburg Hauptdeich (Ost) mit Hilfe einer Präsentation vor. Er geht eingangs auf die Lage und IST-Situation des 300 m langen Deichstückes mit der vorhandenen Bebauung ein. Besonders zu berücksichtigen sei die große Enge der Fläche, auf der die Baumaßnahme umzusetzen sei.
Anschließend zeigt er mögliche Varianten auf, mit denen sich auseinandergesetzt worden sei:
Variante 1 - Spundwand:
Der Deich werde nicht erhöht, stattdessen werde eine Spundwand in den Kronenbereich des Deiches eingetrieben. Dadurch gebe es keine Erweiterung des Deichgrundes. Allerdings müsste in die Spundwand ein Hochwasserschutztor eingebaut werden, um die Überfahrt des Deiches zu den Hallen der Werft zu gewährleisten.
Variante 5 – Gründeich mit Abfangung:
Es seien weitere Variante geprüft worden. Für eine Variante müssten notwendige Privatgrundstücke angekauft werden, um den Deichbau von der Landseite aus realisieren zu können. Es habe von den Privateigentümer nicht in Gänze die Bereitschaft bestanden, ihre Grundstücke zu veräußern. Daher habe diese Variante nicht weiter verfolgt werden können.
Variante 3 – Gründeich: (Vorzugsvariante)
Gegen ein konstruktives Bauwerk (Spundwand mit Fluttor) im Deich spreche:
Abschließend erinnert der Vertreter an die vergangenen Sturmfluten, die bereits eine Anpassung der Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich gemacht hätten. Die Umsetzung habe zügig erfolgen müssen, daher seien auch Abfangungen entstanden. Da heute für die Deicherhöhung aufgrund der Wasserstands Prognose mehr Zeit vorhanden sei, sei das Ziel auf Abfangungen zu verzichten, um künftige Deichanpassung problemlos durchführen zu können.
Mit dem Werftbesitzer befände man sich kontinuierlich im Gespräch. Auch sei über Wertausgleich gesprochen worden. Es habe Bereitschaft von Seiten der Stadt gegeben, die Baumaßnahmen für den Werfterhalt anzupassen. Auch eine in Richtung Süderelbe verschobene Slipanlage sei möglich. Die Stadt Hamburg würde die Kosten übernehmen. Allerdings gebe es Grenzen, die dazu führten über eine Verlagerung bzw. Teilverlagerung nachzudenken. Das Bezirksamt Harburg habe sehr intensiv die Suche nach Flächenersatz betrieben.
Ausblick auf das weitere Verfahren durch den LSBG:
Herr Lied Lied berichtet von dem Vorschlag des Bezirksamtes für eine Werftverlagerung in den Binnenhafen, sowie von dem Vorschlag für eine Teilverlagerung auf die südlich des Deiches gelegene freie Fläche an der Schleuse. Er legt dar, dass sich die Standorte als ungeeignet bzw. als nicht verfügbar erwiesen hätten:
Der Werfteigner erläutert seine Sichtweise:
Herr Richter erklärt, dass es bisher keine Planungen für Stadthäuser an der Stelle gebe. Im Weiteren bittet er darum, dass die Eignung der öffentlichen Straße Hafenbezirk hinsichtlich der Schleppkurven für Bootstransporte untersucht werde.
Der Vertreter des LSBG geht auf die Einlassungen des Werfteigners wie folgt ein:
Vorteilhaft wäre, jetzt Lösungen zu finden, um im Zuge der Baumaßnahme die Veränderungen gleichzeitig vornehmen zu können.
Herr Wiesner regt eine Erschließung von der Zufahrt zur alten Harburger Elbbrücke des 17. Juni an. Damit könne der Eingriff in die Substanz der Werft vermieden werden. Die Deichkrone?? könne auch begehbar und fahrradtauglich ausgebildet werden.
Herr Bliefernicht betont die besondere Bedeutung der Werft für Hamburg, Harburg und insbesondere für den hölzernen Bootsbau. Dieser wichtige traditionelle Betrieb könne mit der Spundwandvariante erhalten bleiben. Um für zukünftiges Hochwasser besser vorbereitet zu sein, könne die Spundwand aus seiner Sicht mehr als nur 1 Meter den vorhandenen Deich überragen und sollte nochmals intensiv überdacht werden. Ein besonderer Ausgenmerk sollte auf den Hochwasserschutz im Bereich der Schleuse gerichtet werden.
Der Vertreter der BUKEA verdeutlicht, dass jederzeit in den nächsten Jahrzehnten sichergestellt sein müsse, dass die Fluttore funktionieren. Sie müssten ständig gewartet und auf ihre Funktionalität geprüft werden, was zusätzliche Kosten verursache. Ein weiterer Punkt sei, dass heute Anlagen gebaut werden müssten, die zukunftssicher seien. In dem Sinne, dass sie anpassbar seien bei neuen Erkenntnissen. Dies sei bei einer Spundwand nicht der Fall.
Herr Richter bittet die Referenten, die Themen Spundwand und Schleppkurve erneut zu prüfen.
Auf Herrn Fischers Nachfrage teilt der Vertreter des LSBG mit, dass 550 Mio. Euro für die gesamte Deichlinie angemeldet seien. Das jährliche Hamburger Budget im Bauprogramm für die Maßnahmen im Hochwasserschutz betrage insgesamt ca. 30 Mio. Euro.
Eine erste Ermittlung der Investitionskosten für die einzelnen Varianten wird zu Protokoll gegeben.
Herr Lied verweist auf die Ausführungen in vergangenen Sitzungen des Ausschusses, dass zunächst der westliche Bereich entwickelt werde und in weiterer Zukunft der östliche. Beide Bauabschnitte seien unabhängig voneinander realisierbar.
Ein Vertreter der P3 Projektpartner geht auf die Lage des Plangebietes ein und teilt mit, dass bereits ca. 4500 m² Grundstück erworben worden sei. Weitere 5000 bis 6000 m² befänden sich im Privatbesitz. Er umreist das geltende Planungsrecht zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Neugraben-Fischbek 77 auf und weist auf die Lärmproblematik hin. Er erinnert an den Einleitungsbeschluss vom 15.02.2021 sowie an den Entwicklungsvorschlag (Restriktionsplan als Grundlage des Verfahrens). Dieser sei am Abend des 02.11.2021 vor der Jury-Sitzung am 03.11.2021 allen Beteiligten und auch Nachbarn vorgestellt worden.
Mit Hilfe einer Präsentation erläutert er den Siegerentwurf und macht darauf aufmerksam, dass in der Weiterentwicklung des Bebauungsplans jeder Eigentümer mit seiner Grundstücksgrenze berücksichtigt worden sei, um mit dem neuen Baurecht ein größeres??? Gebäude passend zu Ensemble bauen zu können.
Die Neubebauung sei unterschiedlich hoch. Zum Teil gebe es 4 Geschosse + Staffel als auch einige Hochpunkte mit z. B. 4 Geschossen + 2 Staffeln. Im Bockinnenbereich hätten die sogenannten Gartenhäuser 3 Geschosse + 1 bzw. + 2 Staffeln. Im 1. Bauabschnitt würden ca.110 Wohnungen mit 1 – 5 Zimmerwohnungen hergestellt. Die 1 - 2,5 Zimmerwohnungen machten etwa die Hälfte der Gesamtwohnungszahl aus. Der geförderte Anteil betrage 35 %. Bei zugrunde legen der heutigen Baukosten, müsse bei den nicht geförderten Wohnungen von einer Miete in Höhe von ca. 12 Euro / m² ausgegangen werden. Es sollten jedoch auch Mieten im mittleren Segment angeboten werden können.
Er macht auf weitere Planinhalte aufmerksam:
Für den 2. Bauabschnitt werde im weiteren Verfahren über weniger Baumasse im hinteren Bereich nachgedacht, da dieser zurzeit sehr stark verdichtet sei.
Anschließend zeigt der Vertreter von P3 Projektpartner mit Hilfe einer Computeranimation die Ansichten der Bebauung von Baufeld 1 aus den unterschiedlichen Richtungen auf und geht auf die Höhenentwicklung der Gebäude ein. Vorstellbar sei, den Hochpunkt weiter in die Mitte des Baufeldes zu verschieben. Die Fassade der Gebäude sei mit hellem, freundlichem Klinker vorgesehen. Im Weiteren macht er auf die Weiterentwicklung der neuen Planung für das Baufeld 1 und 2 aufmerksam.
Rahmenbedingungen für die städtebaulich-hochbauliche Entwurfsstudie, bzw. Ergebnisse aus dem Wettbewerb seien:
Zeitlicher Ablauf:
Ein Vertreter der Verwaltung geht auf die Fragestellungen im Antrag ein und berichtet mit Hilfe eine Präsentation wie folgt:
Im Bezirksamt Harburg gebe es keinen Hafenmeister und der Bezirk kümmere sich ausschließlich um den ruhenden Schiffsverkehr und die Wasserflächen entlang der Kaimauer. Er verpachte Wasserflächen an Pächter, die diese untervermieten könnten. Für den Schiffsverkehr sei das Oberhafenamt Süd zuständig und gebe die Nutzung der Wasserflächen vor. Auch seien Flächen als Wartebereiche für die Schiffe freizuhalten. Daher seien alternative Liegeplatz-Standorte sehr begrenzt und nur für den Notfall vorhanden.
Anschließend zeigt er die vier großen Einschnitte in die Wasserflächen auf, bei denen die wasserrechtlichen Genehmigungen widerrufen bzw. beschnitten worden seien, um städtebaulichen Maßnahmen vornehmen zu können. Bei den anderen Stellen seien Sanierungsarbeiten durchgeführt worden, für die die Schiffe verholt werden mussten. Diese Schiffe hätten im Hafen vorübergehend einen Liegeplatz gefunden und seien nach Abschluss der Maßnahmen wieder an den ursprünglichen Standort zurückgekehrt. Insgesamt seien ca. 15 Schiffe betroffen.
Nachdem er auf die rechtlichen Belange eingegangen ist erklärt er, dass jeder Pächter einen Bescheid für den Widerruf mit der Bitte um Rückäußerung erhalten habe. Nach intensiven Diskussionen und Schriftverkehr seien letztendlich Flächen im Harburger Binnenhafen gefunden worden. Teilweise hätten die Pächter jedoch in Eigeninitiative Flächen im Harburger Binnenhafen oder vorübergehend im Museumshafen angemietet. Einige Bootseigentümer hätten seien nach Cuxhaven abgewandert. Es habe jedoch auch Bootsverkäufe gegeben.
Abschließend erinnert der Vertreter der Verwaltung an die Problematik der Verholung der Transit. Letztendlich konnte sie dann doch relativ zügig den Harburger Binnenhafen verlassen, da teilweise sehr pragmatisch die im Wege stehenden Schiffe für kurze Zeit an andere Liegeplätze verbracht werden konnten.
Auf die Einlassung von Herrn Richter erklärt Herr Lied, dass es für den Bereich Treidelweg kein Rückkehrrecht gebe, da ein spezielles Interessenbekundungsverfahren für ein Nutzungsmix an der Stelle gestartet werden solle. Auch die Nutzung angedachter Bootsliegeplätze würde über das Interessenbekundungsverfahren erfolgen.
Eine Vertreterin der Verwaltung teilt mit, dass für den Treidelweg ein Interessenbekundungsverfahren in 3 Losen im I. Quartal 2022 angestrebt werde und stellt anhand einer Skizze das denkbare Nutzungskonzept vor. Neben dem Beachclub mit 2.500 m² werde darüber nachgedacht Wasserflächen für zwei Gastronomie-Schiffe zu Verfügung zu stellen. Für die Beachclubfläche seien nur wenige bauliche Installationen gewünscht. Für den späteren Beachclubbetreiber könnte die Fläche im nördlichen Teil des Areals für Outdoor Aktivitäten interessant sein. Im südlichen Bereich sei langfristig ein offener Platz mit gegebenenfalls Mobiliar für die Gastronomie denkbar. Für Parkplätze werde möglicherweise auf den „rosa“ Flächen??? gesorgt. Die Gestaltung insgesamt werde sich im Laufe des …Verfahrens ??? klären. Die Vorbereitung der gesamten Fläche sei nach der Sanierung der Kaimauer vorgesehen. Weiterhin sei eine Fläche mit einer Breite von 6 Metern (Teil des Rundweges) bauplanungsrechtlich gesichert. Man erhoffe sich, dass sie nach der Kaimauersanierung zeitnah hergestellt werde.
Die Durchfahrt für den dort ansässigen Handelshof müsse weiterhin gewährleistet sein.
Die Sanierung der Kaimauer sei voraussichtlich im Herbst 2022 abgeschlossen. Daran anschließend werde die Fläche hergestellt und im Idealfall könne der Beachclub 2023 eröffnet werden.
Herr Lied ergänzt, dass mit dem Interessenbekundungsverfahren die Rahmenbedingungen für die Veranstaltungen des Beachclubs vorgegeben werden müssten, um die Lärmbelastung für das zukünftige Wohnen nicht unzuträglich zu beeinträchtigen. Auch das öffentliche Gehrecht entlang der Kaimauer müsse Teil des Konzeptes werden, zumal in dem Bereich drei öffentliche Liegeplätze vorgehalten würden. Im Weiteren müsse das öffentliche Gehrecht für eine mögliche Neuentwicklung der Handelshoffläche nach Norden fortgesetzt werden können.
Für die im Nutzungskonzept dargestellten Wasserflächen müssten Wasserrechtliche Genehmigungen als auch Genehmigungen für Pachtverträge eingeholt werden. Daher seien die Wasserbehörde als auch der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) mit einzubeziehen.
Herr Richter bitte die Verwaltung zu prüfen, ob die drei öffentlichen Liegeplätze verlagert werden könnten, um für die Beachclub-Besucher die freie Sicht über die Wasserfläche zu ermöglichen und um für die Bootsbesitzer ihre Privatsphäre zu gewährleisten.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.