Ein Vertreter des Azubiwerks Hamburg berichtet unter Zuhilfenahme einer Präsentation, dass knapp die Hälfte der ca. 38.000 Auszubildenden (Azubis) nicht aus Hamburg käme. Aufgrund Ihres geringen Einkommens und ihres Alters seien sie keine attraktiven Mieter und hätten große Probleme auf dem Hamburger Wohnungsmarkt. Für Studierende gebe es in Hamburg 4.350 Wohnheimplätze allein in Trägerschaft vom Studierendenwerk. Ausgenommen dem Azubiwerk fehle eine vergleichbare Einrichtung für Azubis. Das Azubiwerk versuche Abhilfe zu schaffen, jedoch nicht vollumfänglich, in dem immer weitere Wohnheime gebaut würden.
Die Idee für das Azubiwerk sei in den Berufsausbildungsausschüssen aufgekommen, gleichberechtigt durch die Stadt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstanden und dann privatrechtlich umgesetzt worden.
Er geht auf die Historie des Azubiwerks ein und teilt mit, dass 2018 der Baubeginn eines zweiten Wohnheimes in Hamburg-Harburg erfolgt und 2020 eröffnet worden sei. Das Wohnheim habe 92 Wohnungen mit 191 Zimmer, 324 m² Gemeinschaftsfläche sowie eine Dachterrasse und eine Waschlounge.
Die Leitziele der Stiftung Azubiwerk seien:
Anschließend stellt er den Aufbau der Stiftung vor und teilt mit, dass das Azubiwerk in Harburg genauso wie im Münzviertel Miteigentümer der Wohnheime sei. Er weist auf das erste vom Azubiwerk geschaffene Wohnheim in Wandsbek hin, mit der Ausrichtung auch minderjährige Azubis unterzubringen. Hierfür sei eine umfängliche Förderung der Sozialbehörde von Nöten gewesen, da 24 Stunden Präsenz von pädagogischen Fachkräften vor Ort nach § 8 SGB VIII vorgeschrieben seien.
Die pädagogische Aufgabenstellung habe eine begleitende und nicht eine betreuende Ausrichtung. Aus wirtschaftlicher Sicht sei es wichtig für die Azubis, dass für sie ein Umfeld geschaffen werde, damit sie sich in Hamburg einleben und nach abgeschlossener Ausbildung als Fachkräfte in Hamburg bleiben. können Von Seiten der Gewerkschaft sei es sehr wünschenswert, ein gutes Setting zu schaffen.
In 2016 habe es ca. 10.000 Bewerber*innen für 347 Wohnheimplätze gegeben, die nun im Münzviertel nochmals um 209 Wohnheimplätze (150 im 1. Förderweg) aufgestockt würden. Daraus sei ersichtlich, dass der Nachfrage nicht gerecht werden könne.
Danach gibt er die Eckdaten der Harburger Einrichtung am Helmsweg bekannt und verweist auf die Homepage des Azubiwerks.
Am Beispiel des Azubiwerk in Harburg erläutert er die Finanzierung eines Neubaus:
Gesamtkosten pro Zimmer inkl. Nebenflächen ca. 28 m² Nutzfläche ohne Pädagogischer Betreuung: 105.000 Euro
Kredit der KFW: Programm 153 mit KFW 40: 36.000 Euro
Kredit der IFB (Förderbank der Freien u. Hansestadt Hamburg: 35.000 Euro
Zuschuss: 10.000 Euro
Eigenkapital 24.000 Euro
30-jährige Bindung durch die IFB:
Anfängliche Kaltmiete 225 Euro
Denkbar sei auch eine 45jährige Bindung (Bayern) mit entsprechender Kreditvereinbarung der IFB.
Die Erfahrung habe gezeigt, dass eine Wohnheimgröße mit 200 bis Plätzen sinnvoll sei. Es sei jedoch auch denkbar eine Wohnheimgröße mit 400 Plätzen zu testen. Es handele sich bei den Wohnheimen um Jugendhilfeeinrichtungen, die sich baurechtlich jedoch im Wohnungsbau bewegten.
Abschließend geht er auf die Weiterentwicklung wie folgt ein:
Neben dem Münzviertel gebe es weitere Vorhaben in der Planungsphase. Die Zeithorizonte könnten jedoch sehr lang sein. Im Münzviertel seien 2014 die Grundstücke erworben worden und Baubeginn sei 2019 gewesen.
Abschließend erklärt der Vertreter des Azubiwerk, dass für die Weiterentwicklung des Azubiwerk entscheidend sei, städtische Grundstücke in zentraler Lage zu angemessenen Preisen zu finden, um Wohnraum realisieren zu können.
Ein Vertreter des Studierenden Werks ergänzt die Aussagen des Vorredners wie folgt:
Das Studierendenwerk Hamburg habe insgesamt ca. 4400 Plätze für Studierende und seit geraumer Zeit böten sie auch Plätze für volljährige Azubis an. In Harburg seien insgesamt vier Wohnanlagen mit 547 Plätzen und einem Finanzvolumen von 125 Mio. Euro in den letzten 12 Jahren für Studierende geschaffen worden. Die Wohnanlagen seien wegen der Nähe zur Technischen Universität Hamburg sehr international geprägt, da diese Studierenden besonders auf Wohnheimplätze angewiesen seien.
Mit Hilfe einer Präsentation stellt er die einzelnen Wohnanlagen vor. 1. Wohnanlage Harburg – 222 Plätze; 2. Harburger Häuser – 131 Plätze, 3. Triftstraße – 155 Plätze. In diesen Wohnlagen gebe es in erster Linie Wohngemeinschaften und in der Triftstraße vorrangig 2-Zimmer Appartements. Die 4. und neueste Wohnanlage befände sich mit 39 Plätzen in Neuwiedenthal. Darin wohnten ausschließlich internationale Studierende, die durch ein Förderprogramm von der Technischen Universität gleich zu Beginn eine feste Zusage für Wohnraum erhielten, die dann vom Studierenden Werk realisiert werden könne.
Darüber hinaus seien Wohnanlagen von Interesse, die mit dem ÖPNV gut erreicht werden könnten und er weist auf eine neue Wohnanlage (Helmut-Schmidt-Studierendenhaus) in der Hafencity mit 128 Plätzen hin. Im Weiteren befänden sich in Hammerbrook (215 Plätze), Berliner Tor (232 Plätze), Gustav-Radbruch-Haus (512 Plätze).
Die Bürgerschaft habe Anfang 2020 beschlossen, dass das Studierendenwerk bis 2030 ca. 2000 neu Plätze schaffen solle. Davon seien mindestens 1/3 für Auszubildende geplant. Es sei ein Masterplan aufgelegt worden, in dem verschiedenste Projekte beabsichtigt würden. Unmittelbar plane man eine weitere Anlage in der Hafencity mit ca. 360 Plätzen zu schaffen. Dafür habe man eine Anhandgabe erhalten. Außerdem seien zwei Wohnanlagen in Wilhelmsburg mit ca. 422 und ca. 350 Plätzen geplant. Auch diese Grundstücke seien für in Harburg Studierende gut erreichbar. Des Weiteren seien im Masterplan in Oberbillwerder, und der Science City Bahrenfeld vorgesehen Wohnheimplätze zu schaffen.
Er weist darauf hin, dass während der Projektierung jedoch Projekte entfallen könnten bzw. neue Projekte mit aufgenommen würden. Mit Unterstützung des Senats habe das Studierenden Werk die Möglichkeit erhalten, 4 Grundstücke, die sich in Erbpacht befänden, ins Eigentum zu überführen, um die Beleihungsmöglichkeiten zu verbessern. Dort würden neue Plätze durch Verdichtung geschaffen, die dann auch für Harburger Studierende zur Verfügung stünden. Es werde jedoch auch versucht, in Harburg neue Plätze zu realisieren. Dies scheitere bisher an nicht verfügbaren Grundstücken, die dann zusätzlich zu bezahlbaren Konditionen erworben werden müssten. Denn das Studierendenwerk bewege sich ausschließlich im Bereich des sozialen Wohnungsbaus.
Er bestätigt die Aussagen des Vorredners vom AzubiWerk zu den eklatant hohen Herstellungskosten der Wohnanlagen. Da sie sich im öffentlich geförderten Wohnungsbau befänden und die Möglichkeiten daher am Bau begrenzt seien, versuchten sie die Mieten jedoch weiterhin in bezahlbaren Rahmen zu halten.
Abschließend appelliert er daran, keine Genehmigungen mehr für Mikroappartements zu erteilen, da Wohnraum bezahlbar bleiben müsse.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Das Studierendenwerk halte es für wichtig, einen weiteren Standort in Harburg zu etablieren. Speziell zur Belebung vorzugweise in der Innenstadt bzw. im Harburger Binnenhafen. Insbesondere auch, weil die Technische Universität ein Ausbauprogramm habe, das von Seiten des Studierendenwerks nicht nur mit Wohnmöglichkeiten für ca. 200 Plätze begleitet werden solle, sondern auch mit Gastronomie und Mensa. Jedoch müsste dies mit einer realistischen Finanzierung umzusetzen sein.
Mit Hinweis auf die Wohnanlage in Neuwiedenthal führt er aus, dass Neubau zwar ideal sei, allerdings es ebenso für sinnvoll gehalten werde, geeignete leerstehende Gebäude für Studierende als Wohnunterkunft zu nutzen.
Der Vertreter des Azubiwerkes teilt mit, dass sich 22 % aller Ausbildungsplätze im Süderelberaum befänden. Dies sei deutlich überproportional zum Studierendenaufkommen im Süderelberaum. Da sich die Auszubildenden zu einem Drittel der Ausbildungszeit in den Berufsschulen befänden, die sich über das gesamte Hamburger Stadtgebiet verteilten, sei eine sehr gute ÖPNV-Verbindung entscheidend für die Verortung einer Auszubildendenwohnheimes.
Eine gemischte Wohnform für Studierende und Auszubildende halte er für nicht besonders gut geeignet, da sich der Lebensrhythmus und die Lebensumstände sehr unterscheiden würden. Auch das Alter der Auszubildenden spiele eine Rolle, da sie vielfach jünger als Studenten seien und daher andere Anforderungen stellten. Aus diesem Grunde sei zwar ein gemeinsamer Campus denkbar, allerdings sollte sich die Unterbringung in verschiedenen Gebäuden aufteilen. Weiterhin müsste die Erreichbarkeit der Betriebsstätten bedacht werden. Insofern seien Wohnheime an / auf Betriebsstätten vorstellbar.
Letztendlich bliebe die Fragestellung, wo sich günstiger Wohnraum befinde. Aufgrund der BFW-Förderung sei die Finanzierung problematisch, wenn mehr als 600 € pro Quadratmeter Wohnfläche umgerechnet auf den Baugrund eingesetzt werden müssten. Aus diesem Grunde sei man auf Grundstücke des Landesbetriebes Immobilien bzw. der Sprinkenhof GmbH angewiesen. Wünschenswert sei auch eine „Beimischung“ beim Wohnungsneubau.
Ein wichtiger Bestandteil sei die pädagogische Begleitung, die überwiegend durch Spenden großer Unternehmen finanziert würde. Diese Unternehmen sicherten sich dann auch einen großen Teil der Wohnheimplätze. Man sei auf diese Spenden angewiesen, denn öffentliche Gelder für die pädagogische Begleitung gebe es nur für minderjährige Auszubildende. In der Drucksache zur Übertragung der Grundstücke ans Studierendenwerk gebe es einen Passus, der sich damit beschäftigen würde, langfristig sicherzustellen, dass Wohnheime eine pädagogische Begleitung mit geschultem Personal vorhielten.
Das Studierendenwerk halte für erwachsene Studierende keine Betreuung vor. Allerdings gebe es Hausverwalter, die sich um die Häuser als auch um die Studierenden kümmerten. Weiterhin gebe es Tutorenprogramme, ältere Studenten zur Betreuung von jüngeren Studenten / Auzubildenden als auch Hochschullehrer als Ansprechpartner.
Bei dem Azubiwerk sei das Wohnheim für das Einwirken auf junge Menschen ein sehr guter Anlaufpunkt, da man direkt mit dem Bewohner eine Beziehung aufbauen könne, z. B. mit Freizeitangeboten.
Siehe Ausführungen unter Drs. 21-1514.
Siehe Ausführungen unter Drs. 21-1514.
Ein Vertreter der Behörde Wissenschaft und Innovation (BWI)/ Stabsstelle Wasserwirtschaft und berichtet zum Nachnutzungskonzept Kraftwerkstandort Moorburg mit Hilfe einer Präsentation wie folgt:
Der Senat habe 2019 die Fortschreibung des Klimaplans beschlossen. Die CO2-Emission solle bis 2030 bis 55 % gesenkt und bis 2050 solle Hamburg klimaneutral werden. Im aktuellen Koalitionsvertrag sei unter anderem festgelegt worden, dass Hamburg als Zentrum der Wasserstoffindustrie und innovative Speichertechnologie etabliert werden solle. Die Gründung eines Wasserstoffclusters und die Planung eine Großelektrolyseurs am ehemaligen Kraftwerkgelände.
Die 5 norddeutschen Länder hätten sich in der norddeutschen Wasserstoffstrategie auf eine gemeinsame Positionierung geeinigt. Bis 2025 solle eine 500 MB Elektrolyseleistung, bis 2030 eine 5 GB Elektrolyseleistung aufgebaut werden und bis 2035 eine grüne Wasserwirtschaft etabliert worden sein. Das Ganze sei koordiniert mit der nationalen Wasserstoffstrategie, in der die Bundesregierung überlegt habe, wie Deutschland zu einem Vorreiter der Wasserstofftechnologie gemacht werden und die Position langfristig gesichert werden könne. Aus den Gesamtdokumenten ergeben sich die Ziele für Hamburg mit der Dekarbonisierung von Hafen, Industrie, Logistik und Luftverkehr sowie dem Aufbau einer wettbewerbsfähigen grünen Wasserstoffwirtschaft.
Die Nachfrage für Wasserstoff sei noch nicht sicher einschätzbar. Die meisten Studien gingen jedoch davon aus, dass die Nachfrage – auch mit dem Großelektrolyseur - kurzfristig das Angebot von grünem Wasserstoff übersteigen würde. Daher werde damit gerechnet, dass Hamburg grünen Wasserstoff importieren müsse.
Ein Vertreter der Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) berichtet, dass für die Nachnutzung des Kraftwerkes Moorburg eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe Moorburg ins Leben gerufen worden sei, die seit Dezember 2020 den Prozess begleitet. Die Arbeitsgruppe setze sich zusammen aus Vertretern*innen der BWI, der BUKEA und einem Vertreter der Senatskanzlei (SK). Ziel der Projektgruppe sei ein fachliches Konzept für den stillgelegten Kraftwerk-Standort abzustimmen und möglichst die Umsetzung zu begleiten.
Nach der Koalitionsvereinbarung im Mai 2020 habe die Stadt Hamburg eine Machbarkeitsuntersuchung für den Standort im Juli 2020 ausgeschrieben. Die Tilia GmbH habe aus 10 Mitbewerbern den Zuschlag erhalten und sei mit der Machbarkeitsstudie beauftragt worden. Im September 2020 sei der Ausstieg angekündigt worden und die Außerbetriebnahme von Block 1 und 2 erfolgte im Dezember 2020. Nach dem Ausstieg seien dann auch durch die Wirtschaft erste Konzeptideen für eine Nachnutzung des gesamten Standortes erarbeitet worden. Im Februar 2021 sei bekanntgegeben worden, dass das Heizkraftwerk aus der Energieversorgung ausscheiden werde, da es nicht systemrelevant sei.
Mit der Machbarkeitsuntersuchung sei im Dezember 2020 begonnen worden und werde noch bis Mitte 2021 durchgeführt. Im Kern der technologieoffenen Untersuchung stünde die Erarbeitung der Nachnutzungskonzepte mit den drei Themenfeldern Konversionsvarianten und Wasserstofferzeugung mit der Integration eines Wasserstoffelektrolyseurs 100 MB+. Als drittes Themenfeld die Einbindung von Hochtemperaturspeichertechnologie, um die energiewirtschaftliche Situation abzubilden und zu prüfen, welche Systemleistung der Standort für die Stabilität des Stromnetzes erbringen könne.
Man befinde sich noch am Anfang der Untersuchung. Zurzeit würden die Verfügbarkeit und die Wirtschaftlichkeit von grünem Strom ermittelt. Eine Bedarfsabschätzung für die Wasserstoffbedarfe werde ebenfalls durchgeführt.
Das Kraftwerk in Moorburg stehe im Zentrum zwei geplanter Wasserstoffleitungen und befände sich im Kern potenzieller Nutzer von Wasserstoff. Moorburg sei ein hervorragend erschlossener Standort, der auch international sehr beachtet sei. Weiterhin sei dies einer der wenigen Standorte in Hamburg, der über eine 380 KV-Anschluss verfüge, was Grundvoraussetzung für die Machbarkeit im Wasserstoffbereich sei. Gleichzeitig zeigten diese vielen Punkte auch, dass die gesamte Wertschöpfungskette im Wasserstoffbereich vertreten sei. Ein sehr großes Plus seien ebenfalls die günstigen Voraussetzungen für ein Importterminal. Insofern könne Moorburg die Drehscheibe für klimaneutrale Energie werden.
Der Vertreter der HWI informiert über die Important Projects of Common European Interest (IPSEI). Dies sei ein Förderinstrument, mit dem Förderung bis zur Finanzierungslücke sichergestellt werden könne. Man rechne Momentan mit einer Förderhöhe von 60 – 80 %. Der Bund stehe derzeit mit 4 Mrd. Euro für IPSEI-Projekte bereit. Die Bundesländer sollten sich mit 30 % beteiligen. Der Bund würde die restlichen 70 % übernehmen.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördergelder seien:
Für den Standort Moorburg sei dieses IPCEI-Verfahren wichtig, weil es Möglichkeiten dort am Standort bieten würde, innovative Projekte entstehen zu lassen, die ohne Förderung nicht realisierbar wären. Die Frist für die Einreichung von Projektskizzen in Deutschland sei am 19.02.2021 gewesen. Nächste Schritte seien der nationale und europaweite Matchmaking Prozess ab Frühjahr 2021. In Hamburg hätten sich zahlreiche Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette beworben. Antragsteller für die Förderungen seien Privatunternehmen. Die BUKEA und die BWI hätten jedoch gemeinsam ein Schirmdokument - ohne auf bestimmte Projekte einzugehen - erstellt, das mit den nordischen Ländern abgestimmt worden sei. Dieses sei parallel zum Ende der Frist am 19.02.2021, von Herrn Kerstan von Herrn Westhagemann unterschrieben, an den Minister Altmeyer gesandt worden. Damit wolle man die Hamburger Anträge flankieren und politisch für den Standort eintreten. Für die Hamburger Anträge spreche, dass sie einen großen Teil der Wertschöpfungskette abdecken könnten.
Abschließend zeigt er den weiteren Verlauf des Antragsprozesses auf und teilt mit, dass im April der nächste Verfahrensschritt anvisiert sei.
Anschließend werden von den jeweiligen Vertretern nachfolgender Projekte mit Hilfe eine Präsentation vorgestellt:
Die Unternehmen seien dem Wasserstoff-Verbund Hamburg beigetreten.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Abschießend wird von dem Vertreter GASWERK Hamburg verdeutlicht, dass das Ziel 2050 klimaneutral zu sein nur dann erreicht werden könne, wenn die Infrastruktur dafür geschaffen werde. Dabei dürfe Wasserstoff nicht fehlen.
Herr Paulsen stellt mit Hilfe einer Präsentation das neue RISE Fördergebiet Harburger Binnenhafen / Neuland – Nordwest vor. Ziel sei es, bis Ende März diesen Jahres den Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE zu erreichen, damit eine Problem- und Potenzialanalyse beauftragt und erstellt werden könne.
Er weist auf die Überschneidungen der einzelnen Förderkulissen und Untersuchungen im Harburger Binnenhafen hin, die miteinander Synergien erzeugen könnten. Anschließend zeigt er Auszüge aus dem Datenblatt für das potenzielle Fördergebiet „Betrachtung für das statistische Gebiet 88002 (Binnenhafen)“ wie folgt auf:
Gebiet 38,1 %, Bezirk 47,5 %, FHH 36,1 %
Gebiet 14,9 %, Bezirk 20,2 %
Gebiet 77,1 %, Bezirk: 64 %
Gebiet 10,8 %, Bezirk 17,8 %, FHH 18,1 %
Herr Paulsen zeigt Fotos, auf denen der Aufwertungsbedarf hervorgeht (z. B. Zugang zur Pionierinsel, Spielplatz Schweenssand, Park im Überflutungsbereich, leerstehende Gewerbehallen, Treildelweg, Hilke Likörfabrik).
Der Harburger Binnenhafen habe Defizite als auch Potenziale.
Defizite:
Potenziale:
Städtebauliche Strukturen
Wohnumfeld und öffentlicher Raum:
Mobilität / Verkehr:
Sport und Freizeit:
Klima, Klimaanpassung, Umwelt:
Der Fokus der Entwicklungsmaßnahmen werde nach heutiger Einschätzung auf folgenden Handlungsfeldern liegen
Zeitplan:
31.03.2021 LAP (Leitungsausschuss Programmsteuerung) RISE
Beschluss Einleitung Problem- und Potenzialanalyse (PPA)
2.-4. Quartal 2021 Bezirksamt (Vergabe) – Auftragnehmer (Erstellung)
PPA – Vergabe und Erstellung
1.-2. Quartal 2022 Abstimmung bis SENKO
Beschluss Festlegung Fördergebiet
3. Quartal 2022 - Bezirksamt mit Finanzbehörde EU-weite Ausschreibung
1. Quartal 2023 Auswahl eines Gebietsentwicklers
Herr Wiesner schlägt vor, am Neuländer Ring die Entwicklung eines kleinen Wohngebietes zu betrachten.
Nachfragen werden wie folgt beantwortet:
Ziel sei auch, Harburg die Elbküste zu erschließen. Weiterhin würde eine bessere Verbindung zwischen dem urbanen Binnenhafen und der ländlichen Pionierinsel neue Qualitäten für die Bevölkerung bringen.
Herr Fleischer merkt zum Steckbrief 21/2921 an, dass die AfD-Fraktion eine Fortbestandsgarantie für das Harburg Huus fordere.
Herr Richter erklärt, dass dies von dem Ausschuss einvernehmlich gesehen werde, jedoch nicht Gegenstand des Wohnungsbauprogramms sei.
Es liegt nicht vor.
Es liegt nichts vor.