Die Vorsitzende beantragt zu Beginn der Sitzung, dass die Beratung zur Drucksache 22-0760 im nicht-öffentlichen Teil stattfinden solle. Hintergrund sei, dass dieser TOP im HWW ebenfalls nicht-öffentlich beraten und vertagt worden sei. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.
Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.
Die Referentinnen der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie der Sozialbehörde erläutern in einer gemeinsamen Präsentation (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift) eingangs die Angebote des Suchtpräventionszentrums, die sich sowohl an Lehrkräfte, die Schule als Ganzes sowie an die betroffenen Eltern und Jugendlichen richten.
Sie verweisen darauf, dass das Thema intensiv beforscht werde, so dass hierzu jährlich verschiedene Studien veröffentlicht werden. Dabei würden Kinder und Jugendliche in den digitalen Medien mit sexuellen Inhalten, Gewalterfahrungen, Körperkult, oder Suchtmitteln konfrontiert.
Die Referenten stellen eine Übersicht der vorhandenen Präventions-, Beratungs- und Behandlungsangebote vor: Ein Schwerpunkt bei der Vorstellung lag bei der Zielgruppe „Hamburger Onlinesuchtberatung“: Diese zielt auf Betroffene, die bisher keine Suchtberatungsstelle aufgesucht haben und die in ihrem Konsumumfeld Internet beraten werden.
In der anschließenden Diskussion werden auf Fragen aus dem Ausschuss folgende Rückmeldungen gegeben:
Die Referenten befürworten aus suchtpräventiver Sicht klare verbindliche Regelungen in Bezug auf die Handy-Nutzung in den weiterführenden Schulen - auch wenn damit nicht die Erziehungsverantwortung der Eltern ersetzt werden kann.
Neben den zentralen Fortbildungen, werden auch interne Schulungen in den Schulen angeboten.
Zum Thema „Fortbildung“ stünden dem LI 10 Personen mit einem Stellenanteil von 6,9 Stellen zur Verfügung; zum Thema „Mediennutzung“ seien es 3.
Zuständig bei Anfragen von Kitas und außerschulischen Trägern sei die Fachstelle Suchtpunkt.Hamburg (siehe <https://www.sucht-hamburg.de/sucht-hamburg> )
Schulen mit einem niedrigeren KESS-Faktor nehmen die Angebote unterdurchschnittlich wahr: Allerdings sei es für alle Schulen das Problem, bei einer Vielzahl von Angeboten zu verschiedenen Bereichen diese mit dem Lehrplan in Übereinstimmung zu bringen. Größere Stadtteilschulen könnten im Rahmen der schulischen Sozialarbeit hierauf leichter reagieren.
Es gibt keinen objektiven und zentralen Maßstab eines „guten Medienkonsums“:
Probleme im Bereich des Medienkonsums wie Mobbing werden von Kindern und Jugendlichen dann gemeldet, wenn Sie zu einer Person entsprechendes Vertrauen haben.
Auf die Frage nach dem Anstieg von Cybermobbingfällen sagen die Referentinnen eine Mitteilung zu Protokoll zu
Nachtrag Zum Thema „Cybermobbing“ wird mit zwei Links zu aktuellen Studien zum Thema und einen Link zur Website der Polizei verwiesen:
Sinus-Barmer-Studie 2024/2025 / Kapitel Cybermobbing:
DJI ( Deutsches Jugendinstitut)- Mobbing im Internet
<https://www.dji.de/themen/kinderschutz/cybermobbing.html>
Thema Cybergrooming:
Die Verwaltung ergänzt, dass dieses Thema im vergangenen Jahr beim Netzwerktreffen „Frühe Hilfen“ unter dem Stichwort „Medienfrei unter Drei“ thematisiert worden sei. Das Thema werde auch durch die Mutterberatungsstellen thematisiert.
Der Ausschuss ertklärt den Antrag für erledigt.
Der Referent stellen mithilfe einer Präsentation (siehe Anhang zu diesen TOP zur Niederschrift) den Ombudsbericht vor. Vorab wird der Aufgabenrahmen der Ombudsstelle erklärt.
Abschließend fasste der Referent die Forderungen für die Ombudsarbeit wie folgt zusammen, die bezirksübergreifend gelten:
Die Verwaltung ordnet abschließend die Anzahl der Beschwerden vor dem Hintergrund des tatsächlichen Fallaufkommen im ASD ein (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift). Hierbei zeigt sich, dass der Anteil der Beschwerden in Relation zum Gesamtfallaufkommen bei knapp 1% liegen würde. Die Verwaltung bedankt sich bei den MitarbeiterInnen der Ombudsstelle und des ASD für das Engagement und weist auf die im Vergleich zu anderen Bezirken aktuell hohe personelle Stabilität im JA/ASD hin.
Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen Kenntnis.
Anlagen
Fallzahlen Ombudsstelle ASD Harburg (133 KB)
Präsentation_Jahresbericht_2024_Harburg (459 KB)
Die Referenten stellen mithilfe einer Präsentation (siehe diesen TOP zur Niederschrift) das Thema „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe vor und verweisen einleitend darauf, dass sich die Bundesrepublik völkerrechtlich verpflichtet habe, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. In diesem Zusammenhang sei es bei der Mehrheit der Bundesländer das politische Anliegen, die derzeitige Trennung der Leistungs- und Unterstützungsanspräche nach dem SGB VIII sowie SGB IX strukturell zu überwinden. Eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung wurde mehrheitlich im Bundesrat beschlossen worden, die Umsetzung sei jedoch wegen des vorzeitigen Endes der letzten Legislaturperiode aktuell abgestoppt.
Auf den Hinweis zur Aussage des Bundeskanzlers beim Deutschen Städtetag, dass es bei der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei der Eingliederungshilfe nicht mehr zu Kostensteigerungen kommen solle, führen die Referenten aus, dass sie im Koalitionsvertrag zu diesem Thema keine konkreten Ziele hinterlegt sind, das Thema jedoch solle weiter entwickelt werden.
Die Referenten stellen abschließend auf Bitte aus dem Ausschuss dar, was sie sich für ihren Fachbereich bzw. zum Thema „Inklusion" wünschen würden:
Inklusive Plätze für den Fall der Inobhutnahmen von entsprechenden Kindern und Jugendlichen
Weitere Beachtung des Themas Inklusion bei allen politischen Entscheidungen
Weiteres Voranbringen einer inklusiven Lösung in der OKJA
Gestaltung einer inklusiven Lebenswelt für Kinder und Jugendliche
Inklusive Weiterentwicklung in der Ausbildung des Fachpersonals
Umsetzung des Themas Inklusion auf Bundesebene
Die Abgeordneten werden gebeten, das Thema „Inklusion" weiter zu begleiten und für dessen Wichtigkeit in allen Politikbereichen zu werben.
Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen Kenntnis.
Anlagen
JHA Harburg - Inklusive Kinder- und Jugendarbeit (1293 KB)
Die Auskunftspersonen stellen ein Projektvorhaben der Volkswagen-Stiftung zum Thema kommunalen Kinder- und Jugendpartizipation vor.
Die Förderrichtlinie der Stiftung unterstütze zum Thema „Transformationswissen über Demokratie im Wandel" ausdrücklich ergebnisoffene Projekte. Es ginge um ein Fördervolumen für ein Vorhaben von bis zu 1,3 Millionen Euro, bei einer Laufzeit von 4-5 Jahren. Einsendeschluss für Förderanträge sei der 09.09.2025.
Die Verwaltung erklärt ihre grundsätzliche Unterstützung mit der Erwartung, dass eine Begleitung nur mit einer zusätzlichen Personalressource möglich sei. Sie betont, dass eine solche langfristige Unterstützungsmöglichkeit bei einem offenen Prozess positiv sei.
Der JHA spricht sich einstimmig für die grundsätzliche Unterstützung des Forschungsprojekts aus und signalisiert sein Interesse einer aktiven Zusammenarbeit.
Die Referentin der Hamburg Media School bietet dem JHA daraufhin an, sich bei einem gemeinsamen Workshop über das Projekt und die Ausformulierung der Forschungsfragen auszutauschen. Der JHA einigt sich, dass die Vorsitzende den JHA kurzfristig einen Terminvorschlag für die Durchführung des Workshops unterbreitet.
Der Ausschuss spricht sich einstimmig für die grundsätzliche Unterstützung des Forschungsprojekts aus und signalisiert sein Interesse einer aktiven Zusammenarbeit.
Die Verwaltung merkt an, dass sich im September der UA Haushalt treffen werde, in dem man die Themen Haushalt 2026, Position-53-Mittel und unterjährigen Anträge erörtern werde, so dass das Thema dann voraussichtlich in der Oktober-Sitzung des JHA eingebracht werden könne.
Die Vorsitzende erinnert daran, dass die Vorlage im UA Haushalt des Jugendhilfeausschusses besprochen und dem Jugendhilfeausschuss einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen werde. Sie weist auf den letzten Satz im Petitum hin: Sollten weniger Reste als erwartet zur Verfügung stehen, wird der UA Haushalt nochmals die Vorschlagsliste überarbeiten.
Der Ausschuss beschließt die vorliegende Drucksache einstimmig.
Vertreter der AG 78 berichten, dass diese sich im kommenden Halbjahr mit folgenden Themen befassen werde:
Politikerrunde
Vorstellung des Jugendschutzes
Befassung mit dem Thema „Gewalt"
Befassung mit dem bereits dargestellten Forschungsvorhaben der Volkswagen-Stiftung sowie der
Ressourcenausstattung in der OKJA zum Thema „Inklusion"
Es liegt nichts vor.
Die Verwaltung berichtet, dass sich auf die Ausschreibung für einen offenen Platz für stimmberechtigte VertreterInnen aus dem Kreis der offenen Kinder- und Jugendhilfe zwei Bewerber gemeldet haben. Die kommende Bezirksversammlung werde über die vorliegenden Kandidaturen abstimmen. Weiterhin seien noch 3 Plätze für stellvertretende Mitglieder sowie ein Platz für ein beratendes Mitglied für Kinder und Eltern mit Migrationshintergrund nach offen.
Nachtrag:
Da in der 5. Ausschreibung vom 14.05.2025 zum damaligen Zeitpunkt „nur" ein freier stimmberechtigter Platz (und 3 freien stellv. Plätze) ausgeschrieben wurde, hatte die Bezirksversammlung am 01.07.205 auch nur über diesen Platz.
Da am 27.05.2025 ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied aus dem Kreis der Freien Träger zurückgetreten ist, wird für diesen Platz in einer 6. Ausschreibung Kandidierende gesucht, welche die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung zur Wahl vorgeschlagen werden.
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
Es liegt nichts vor.
Die Vorsitzende berichtet, dass für die kommende Sitzung am 03.09.2025
es zum Antrag „Jugendfeuerwehr in Harburg" (vgl. Drs. 22-0613) eine Referentenzusage gebe,
man versuche, eine Referentin zum Antrag „Neue Zuständigkeit bei der Jugendhilfe bei der Behörde für Schule und Berufsbildung" (vgl. Drs. 22-0770) in den Ausschuss einzuladen,
das „Netzwerk Frühe Hilfen" vorgestellt werden könnte sowie
ggf. das Thema Haushalt
In Bezug auf den Haushalt erörtert der JHA, dies Thema ggf. auch „erst" im Oktober zu beraten: Hier wird darauf verwiesen, dass dies im UA Haushalt vorbesprochen werde sowie im Ausschuss selbst vgl. kurz behandelt werden könne.
Für die kommenden Sitzungen am 01.10.2025 sowie am 12.11.2025 werden folgende Themen angesprochen;
Angebot und Umfang sozialpädagogischer Familienhilfe im Bezirk (vgl. Drs. 22-680)
Verfügung von Hilfen zur Erziehung (HzE; hoheitliche Aufgaben im ASD)
Erörterung der Frage, was unter Kindeswohlgefährdung zu verstehen sei
Vorstellung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe
Die Mitglieder des Ausschusses bitten darum, nicht zu viele Themen und Referenten auf die Tagesordnung einer Sitzung zu nehmen: Sitzungen von 3-4 Stunden seien zu lang.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss weist die Vorsitzende darauf hin, dass neben dem UA Haushalt auch der UA Jugendhilfeplanung voraussichtlich zweimal tagen werde: Einmal zum interfraktionellem Forderungspapier und einmal zum Zielpunktepapier der OKJA.