Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 09.09.2019

Ö 1 - 20-3656.02

Blaugrünes Band im Neubaugebiet Fischbeker Reethen (NF 67) (Bericht durch Vertreter vom Planungsbüro relais)

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet der Vorsitzende Herrn Michael Melnik von der DIE LINKE Fraktion zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Er macht ihn auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg vom 28.02.2017, auf die §§ 5-7 des Bezirksverwaltungsgesetzes mit Stand vom 04.04.2019 sowie auf die §§ 203-205, 331-334 und 353 b des Strafgesetzbuches aufmerksam und bittet ihn, sich mit dem Inhalt der genannten Paragraphen vertraut zu machen und danach zu handeln.

 

Mit Hilfe einer Präsentation stellen Vertreter des Planungsbüros relais (Sieger des Wettbewerbsverfahrens) Entwicklungen zum Blaugrünen Band im Neubaugebiet Fischbeker Reethen ausführlich vor.

 

Die Strukturen des im Gebiet vorhandenen Wegenetzes würden aufgenommen und für die Zukunft erhalten. Das Blaugne Band ziehe sich von West nach Ost durch das Gelände.

 

Die Lage des Projektgebietes, das sich im Übergang zwischen der Marschlandschaft und dem Geestrücken befindet, sei ein wichtiger Ausgangspunkt für das Konzept. Durch die Kombination der beiden Landschaft Strukturennne sich das Plangebiet zu einer völlig eigenständigen Identität entwickeln.

 

Das städtebauliche Konzept sei sehr gut mit dem freiraumplanerischen Vorhaben zu vereinbaren und weiter auszubauen. Wichtig sei, dass das Blaugrüne Band mit einer eigenständigen Formsprache einhergehe, auch um eine Identität für die Bewohner des Quartieres zu schaffen.

 

Eine Aufgabe im Wettbewerb sei gewesen, dem r die Quartiersmitte vorgesehenen Teich eine Form zu geben. Dem werde gefolgt durch eine Ufervegetation im südlichen Bereich der Wasserfläche sowie durch eine landschaftlich geformte steinerne Kante zum zentralen Platz hin mit verschiedenen Aufenthaltsglichkeiten.

 

Östlich und westlich der Quartiersmitte gebe es eher grüne, parkartige Bereiche. Um das Blaugrüne Band nicht abreißen zu lassen, werde trotz der technischen Vorgabe eines barrierefreien Straßenübergangs ein eher ungewöhnlicher Übergang mit einer Baumreihe geplant.

 

Im Bereich westlich der Quartiersmitte gebe es Rasen und Wiesenräume. Für den Übergang zu den Privatbereichen seien Strauch- und großflächige Staudenpflanzen denkbar.

 

Die am südlichen Parkrand befindlichen Entwässerungsmulden würden mit in das Blaugne Band eingebunden. Diese bepflanzten Mulden seien ein interessanter Übergang zwischen öffentlichen und privaten Bereichen und bereicherten das Parkbild. Außerdem seien sie in das nachhaltige Regenwasserkonzept integriert, um bei Starkregenereignissen das Wasser aufzunehmen, versickern bzw. über eine Drossel ablaufen zu lassen.

 

Nachdem kurz das Baumkonzept angesprochen wurde, wird auf die Nutzungsvielfalt des Landschaftsraumes (z. B. Außengastronomie, Kinderspielplatz, Parcoursanlager Jugendliche, Tennisplätze, usw.) eingegangen. Die Angebote richteten sich an alle Generationen und folgten dem Ziel der Inklusion. Es werde angenommen, dass insgesamt durch das kräftige und ablesbare Gestaltungskonzept eine hohe Nachhaltigkeit vorhanden sei, die eine Entwicklungsmöglichkeit für zukünftige Anpassung- und Änderungswünsche der nftigen Bewohner bereithalte.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Es sei vorgesehen, dass alle an dem Blaugrünen Band anliegenden Baufelder (Dachwasser, Grundstückswasser, kleinere Verkehrsflächen), ihre Oberflächenentwässerung darin einleiteten. Bei Starkregenereignissen erfolge eine gedrosselte Übergabe an die Rethenbek.
  • Im Rahmen der Funktionsplanung seien die Wasserstandsschwankungen betrachtet worden, die nach Berechnungen etwa einen halben Meter betrügen. Grundlage für die Berechnung seien Klimadaten r das Jahr 2100 gewesen.
  • r sämtliche Gebäude mit Flachdach im Gebiet sei Dachbegrünung vorgesehen. Weiterhin seien die Mulden für das statistisch stattfindende 30jährige Regenereignis ausgelegt. Im Zuge der Planung sei darüber hinaus eine Starkregenbetrachtung durchgeführt worden, die im 100jährigen Ereignisbereich liege. Auf dieser Grundlage, in Zusammenhang mit der städtebaulichen Betrachtung, sei das Gebiet für seltene Starkregenereignisse mit der heutigen Planung sehr gut ausgelegt.
  • Das gesamte Höhenkonzept sei aufgrund der Topografie sehr gleichmäßig angelegt. Es bestünden Schwierigkeiten, genügend Neigung für den Ablauf des Regenwassers herzustellen. Im zentralen Bereich sei die Barrierefreiheit sichergestellt, da er insgesamt niveaugleich ist. In den parkartigen Bereichen gebe es verschiedene Beläge, z. B. asphaltierte Oberflächenr Radfahrer, Rollstuhlfahrer, etc. Daneben seien allerdings auch umfangreiche Flächen mit einer wassergebundene Decke vorgesehen.
  • Das Geländeniveau solle so erhalten bleiben. Es seien keine Aufhöhungen vorgesehen.
  • Der Schnellradweg zwischen S-Bahn-Haltestelle Fischbek und dem Wohnquartier „Heidbrook“ sei dahingehend überarbeitet worden, dass ein Asphaltbelag aufgetragen werde und auch die breiten Kurvenradien besser befahren werden könnten. In den Parks sei Fahrradfahren gestattet. Die Wege sollten ausreichend breit sein, um das Ausweichen zu erglichen. Weiterhin gelte die gegenseitige Rücksichtnahme. Es gebe jedoch auch asphaltierte Straßenbereiche, die für Fahrradfahrer nutzbar seien.
  • Grillplätze seien bisher nicht angedacht.

Ö 2 - 20-3414.08

Bebauungsplanverfahren Harburg 73 (Neuländer Quarrée) - Bericht über den Freiraumplanerischen Wettbewerb (durch Vertreter der CG-Gruppe)

Nach einleitenden Worten geht eine Vertreterin der CG-Gruppe auf das Bebauungsplanverfahren Harburg 73 ein. Anschließend stellt eine Vertreterin des Landschaftsarchitekturbüros Vogt mit Hilfe einer Präsentation erste Ideen aus dem Siegerentwurf des freiraumplanerischen Wettbewerbs wie folgt vor.

 

Es sollte ein Rahmen geschaffen werden, der die vorherrschenden Elemente der Bestandssituation aufnimmt. Dazu sollte der Bezug zum Wasser in den Vordergrund gestellt werden. Erste Ideen für eine urbane Freiraumplanung seien die Herstellung von Promenaden, ein Wasser- und Brückenplatz mit Klinkerbelag sowie Ausstattungselemente, wie beispielsweise ein öffentlicher Trinkwasserbrunnen. Die Plätze würden mit Sitzgelegenheiten möbliert. Der Stadtgarten werde insbesondere mit einer langen Bank ausgestattet, die von vielen Menschen gleichzeitig genutzt werden könne.

 

Von herausragender Bedeutung für die Freiraumgestaltung sei ein Kinderspielplatz mit dem Titel „Stadt für Kinder“, der mit einer an Kinder angepasste Maßstäblichkeit kleine Spielhäuser zum Aufenthalt anbietet. Diese Flächen und Installationen könnten von der beabsichtigten Kindertagesstätte genutzt werden und nach ihrer Schließung zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Prägendes Element der Freiraumplanung stelle die umfangreichen Baumstandorte im Bereich der Verkehrs-und Platzflächen dar. Hinsichtlich der Baumarten werde mit Ulmen, Erlen, Weiden, Pappeln und Ebereschen geplant.

 

Im Weiteren wird ein großes Augenmerk auf die Uferzonen mit ihren differenzierten Aufenthaltsflächen gelegt.

 

Hinsichtlich der Baumarten werde mit Flatterulmen, Erlen, Weiden, Pappeln und Ebereschen geplant.

 

Ein zentrales Thema seien auch die Dachflächen. Diese würden mit Pflanzenarten in Anlehnung an die in der Umgebung von Harburg bestehenden Naturlandschaften begrünt. Die Heidelandschaften Norddeutschlands seien beispielhaft für das zu entwickelnde gestalterische Konzept.

 

Herr Wiesner lobt die guten Ideen des Planungsbüros und weist daraufhin, dass er davon ausgehe, dass die Barrierefreiheit eingehalten werde.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Der Standort für den Trinkbrunnen im öffentlichen Raum stehe noch nicht fest.
  • Die Brücke über den östlichen Bahnhofskanal werde in einer Breite auch für die Nutzung für Fahrradverkehr hergestellt.
  • Nicht alle Bäume an der Hannoverschen und Neuländer Straße könnten erhalten bleiben, da es Bereiche für Verkehre (Linksabbieger, Zufahrten) gebe, die verändert werden müssten. Nachpflanzungen seien auf jeden Fall vorgesehen. In welcher Art und Weise, werde zurzeit ermittelt. Ein Baumgutachten sei bereits erstellt und dem Bezirk vorgelegt worden.
  • Die bestehende Klappbrücke und die geplante Brücke nnten nicht von Schiffen unterfahren werden. Daher nne die Wasserbucht bzw. der östliche Bahnhofskanal lediglich von kleinen Ruderbooten angefahren werden.
  • Aufgrund des Maßstabes sei der Kinderspielplatz für andere Personenkreise nicht nutzbar.
  • Fotovoltaikanlagen seien vorgesehen und würden in die begrünten Dächer integriert.

 

Herr Penner ergänzt, dass im ursprünglichen Entwurf ein kleiner Motorboot-/Jachthafen vorgesehen gewesen sei. Aufgrund der ökologischen Anforderungen sei dieser nicht realisierbar. Ziel des Wettbewerbs sei u. a. gewesen, möglichst viel von den dort entstandenen Biotopen zu erhalten und einen großen Teil ökologischer Qualitäten in das Quartier hineinzuziehen. Er bestätigt, dass die Wasserbucht jedoch für kleinere Ruderboote anfahrbar sei.

Ö 3 - 20-4324.02

Wohnungsbauprogramm 2019 - Beschlussfassung durch den Ausschuss

Herr Lied weist darauf hin, dass das Wohnungsbauprogramm bereits in der letzten Amtsperiode vorgestellt worden sei. Da der Versuch, am 01.04.2019 einen Beschluss dafür herbeizuführen nicht gelungen sei, wolle man heute das Wohnungsbauprogramm erneut zur Abstimmung stellen. Er geht unter Zuhilfenahme einer Präsentation kurz auf den Aufbau (Textteil, Steckbriefe) und den Inhalt des Wohnungsbauprogramms 2019 ein.

 

Es wird nochmals an die Fläche am Diggen 40 erinnert, die ursächlich für die Ablehnung des Wohnungsbauprogramms 2019 verantwortlich gewesen sei. Mittlerweile gebe es für diese Fläche einen rechtskräftigen Bauvorbescheid und es sei daher durchaus möglich, diesen Plan im Wohnungsbauprogramm zu belassen. Dabei gehe es um die Überbauung der Stellplatzfläche in Verbindung einer Neuschaffung von Stellplätzen unter dem zukünftigen Wohngebäude.

 

Herr Penner ergänzt, dass die Flächen, die auch perspektivisch r die Wohnungsbauentwicklung vorgeschlagen würden, in diesem Wohnungsbauprogramm nicht enthalten seien. Sie würden in das Wohnungsbauprogramm 2020 mit aufgenommen.

 

Herr Fischer gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion zu dem Thema Wohnungsbauprogramm eine grundsätzliche Haltung habe. Sie sei der Meinung, es könne nicht vollständig abgestimmt werden. Nach seiner Auffassung hätten ebenso viele Fachbehörden ihre Vorbehalte und vertreten den Standpunkt, dass sie sich erst im Detail damit beschäftigen würden, wenn eine Konkretisierung einer Fläche erfolgt sei. Die CDU-Fraktion habe die gleiche Sichtweise. Bei einer heutigen Abstimmung würde sie aus taktischen Gründen das Wohnungsbauprogramm 2019 ablehnen.

Ö 4 - 20-4714.01

Vorstellung Bauforum 2019 Magistralen (Bericht durch einen Vertreter der Verwaltung)

Herr Penner teilt mit, dass eine umfangreiche Präsentation in Arbeit sei und der Oberbaudirektor im Oktober oder November 2019 ausführlich zu den Ergebnissen aus dem Bauforum 2019 (Magistralen) berichten wolle. Er regt an, zu dieser Sitzung die für Verkehr und Umwelt zuständigen Ausschüsse hinzuzuladen.

 

Der Ausschuss erklärt sich einverstanden.

 

Herr Stolzenburg gibt mit Hilfe einer Präsentation eine Kurzinformation über das Bauforum.. hrend der Bearbeitungswoche Ende August tten sich 150 Planer mit dem Thema Magistralen beschäftigt. Für den Bezirk Harburg habe die B 73 (Buxtehuder Straße / Stader Straße und Cuxhavener Straße) im Fokus gestanden. Jede Magistrale sei von zwei konkurierenden Teams bearbeitet worden. Hinsichtlich der B73 seien im Zusammenhang mit der Bahnstrecke Harburg/Cuxhaven deren Wirkung als Zäsur zwischen Binnenhafen und Innenstadt diskutiert worden. Auf das Dossier weisend zeigt er auf, dass die Magistrale insgesamt mit den Schwerpunkten Bostelbek, Neuwiedenthal und das Neugrabener Zentrum bearbeitet worden sei. Ebenfalls erörtert worden sei die Bedeutung der Magistralen im Hinblick auf eine zukünftige Verkehrswende, wie z. B. Green Mobility und Umorganisation des Schwerlastverkehrs. Ein weiteres Konzept, das beide Teams ausgearbeitet hätten, sei die Schaffung lokaler, globaler und regionaler Identitäten in den unterschiedlichen Quartieren mit ihren Qualitäten und Stärken. Die Arbeit der Teams erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

Ansonsten habe es auch für die Öffentlichkeit ein vielfältiges Programm gegeben. U. a. in Harburg mit einem spontanen Konzert am Kulturkran.

Ö 5 - 20-4765.01

Wiederaufnahme Bebauungsplanverfahren Heimfeld 42 / Moorburg 7 (Erweiterung Daimler-Werk) - Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Herr Lied zeigt unter Hinzunahme einer Präsentation die Notwendigkeit eines Beschlusses für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses auf. Damit könne ein neues Bebauungsplanverfahren (Heimfeld 54) mit verändertem Geltungsbereich und neuen Gutachten eingeleitet werden.

 

Herr Rook erläutert ausführlich unter Zuhilfenahme einer Präsentation, den Sachverhalt (s. Inhalt der Drs. 20-4765.01 mit ihren Anlagen), der zur Aufhebung des bestehenden Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2002 führt.

 

Nachdem er auf den zeitlichen Ablauf der bisherigen Planungen eingegangen ist, zeigt er einen Ausblick auf die geplante Werksernzung auf. Er teilt mit, dass für die beschriebene Werksergänzung neues Planrecht benötigt werde, da der Vorhabenbereich in wesentlichen Teilen im Geltungsbereich des Baustufenplans Heimfeld vom 25.02.1958 liege, der „Außengebiet“ festsetze und diese Fläche zweifelsfrei dem von Bebauung frei zuhaltenden Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen sei.

 

Er weist darauf hin, dass bereits ein Teil des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfs Heimfeld 42/Moorburg 7 auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Heimfeld 48 vom 02.08.2010 überplant und auf den Grundstücken südlich der Hafenbahn, nördlich des Ellernweges im Jahre 2011 eine neue Halle errichtet worden sei. Für die kurzfristige rechtssichere Realisierung des Hallenneubaus sei die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Heimfeld 48 zwingend erforderlich. Somit müsse diese Fläche aus dem Plangebiet Heimfeld 42/Moorburg 7 herausgenommen werden. Außerdem seien weitere Flächen im Norden zu entfernen.

 

Da dieses Bebauungsplanverfahren bereits seit längerer Zeit ruht, müssten sämtliche Gutachten erneut erstellt werden. Daher sei man zu dem Schluss gekommen, dieses Verfahren einzustellen und das planerische Ziel mit einem neuen Bebauungsplanverfahren Heimfeld 54, mit einem geänderten Geltungsbereich und aktualisierter bzw. neuer Gutachten einschließlich einer neuen Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung weiterzuverfolgen.

 

Voraussichtlich könne in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.10.2019 die Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

Ö 6 - 21-0086

Überblick über laufende Bebauungspläne

Herr Rook zeigt mit Hilfe einer Präsentation den typischen Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens auf und gibt anhand von Steckbriefen einen ausführlichen Überblick über die laufenden Bebauungspläne im Bezirk Harburg.

 

Auf Nachfrage teilt er mit, dass die Verkehrsgutachten für die beiden Kreuzungen in Neugraben/Fischbek erarbeitet würden. Für die weiteren Verfahrensschritte r den Bebauungsplanverfahren Neugraben Fischbek 73 ssten ohnehin alle notwendigen Gutachtenbedarfe erarbeitet werden.

 

Herr Penner ergänzt, dass von der Verkehrsdirektion zu den Fußngerquerungen zwischen dem Neugrabener Zentrum und dem Bahnhof Neugraben eine Stellungnahme abgegeben worden sei, in der sie aufgrund von Missverständnissen nicht auf die eigentliche Problematik eingegangen ist. Daraufhin sei er an das Polizeikommissariat 47 herangetreten, das nunmehr eine schlüssige Begründung zu dem Thema abgegeben hat. Allerdings sei sie ebenfalls negativ ausgefallen.

Ö 7 - 21-0087

Hausbruch 41 (Wulmsberg) - Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Herr Alpheus geht ausführlich auf die Vorlage ein. Nachdem er die Ausgangslage vorgestellt hat, zeigt er mit Hilfe einer Präsentation den Anlass der Planaufstellung und die Ziele der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses wie folgt auf:

 

Mit dem Bebauungsplan Hausbruch 41 war beabsichtigt, die geordnete Erschließung sowie die Schmutzwasserentsorgung (Trinkwasserschutzgebiet Schutzzone 3) der vorhandenen Wohnbebauung zu regeln. Des Weiteren sollten neben einer behutsamen baulichen Nachverdichtung mit freistehenden Einfamilienhäusern, die Standorte der vorhandenen Wohnhäuser planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin sollte in einem geringen Umfang Spielraum für Erweiterungen der Gebäude ermöglicht werden. Dabei solle besondere Rücksicht auf die bewegte Geländetopografie und den erhaltenswerten waldartigen Baumbestand genommen werden.

 

Eine frühzeitige Bürgerbeteiligungffentliche Plandiskussion) mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung habe nach Bekanntmachung vom 07.04.2005 am 28.04.2005 stattgefunden.

 

Parallel dazu sei eine Untersuchung der Technischen Universität (TU) sämtlicher Schmutzwasseranlagen durchgeführt worden, die zum größten Teil sanierungsbedürftig bzw. zu erneuern gewesen seien, um dem Trinkwasserschutzgebiet gerecht zu werden. Die TU habe die Sanierung und Erneuerung der Schmutzwasseranlagen begleitet, um die Missstände zu beheben. Sie habe grundstücksbezogene Planungen erhoben und den Eigentümern im Antrags- und Genehmigungsverfahren mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) zur Seite gestanden. Die Umsetzung sei bis auf ca. 3 Grundstücke komplett mit Sammelgruben bzw. Kläranlagen erfolgt und das Wasserschutzgebiet sei somit gesichert. Damit ist die Besielung des Gebietes nicht mehr notwendig, womit einer der Planungszwecke entfallen ist.

 

Daneben, erläutert Herr Alpheus,tten sich die Rahmenbedingungen des § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch geändert zeigt sie wie folgt auf:

 

Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 Baugesetzbuch bestehe die Möglichkeit der Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:

 

  • Das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden.
  • Das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf.
  • Das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und
  • Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird; hat der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von einem Voreigentümer erworben, der es seit längerer Zeit selbst genutzt hat, reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird.

 

Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch

Bei Naturereignissen, durch Brand oder andere außergewöhnlichen Ereignisse zerstörten zulässigen Gebäuden bestehe die Möglichkeit zur Neuerrichtung eines gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle.

 

Mit dieser Grundlage sei die Neuerrichtung eines rechtmäßig errichteten Gebäudes auch nach dessen Totalverlust möglich. Damit konnten die Befürchtungen der Grundeigentümer, dass bei Verlust der Gebäude keine Neuerrichtung möglich wäre, entkräftet werden, womit ein weiterer Grund des Planverfahrens weggefallen ist.

 

Die vorhandenen Erschließungsanlagen entsprächen zwar nicht der Norm, seien aber für die Erschließung der Wohngebäude ausreichend, so dass auch hierbei keine Änderungen über ein Planverfahren notwendig werden.

 

Grundsätzlich bestehe die Regelung in der Freien und Hansestadt Hamburg, dass für private Ausgleichsbedarfe keine öffentlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden. Für die erforderlichen 2 ha Ausgleichsfläche für die privaten Ausgleichsbedarfe, sei 2004 die Suche gestartet worden. Zwei geeignete bezirkliche Flächen hätten nicht zur Verfügung gestanden, wären jedoch auch am Preis gescheitert. Flächen in Wandsbek seien von der Finanzbehörde als Flächeneigentümerin nicht zur Verfügung gestellt worden. Ab 2009 sei die Suche in das niedersächsische Umland ausgeweitet worden. Jedoch sei auch dies aufgrund mangelnder fachlicher Eignung der Flächen nicht erfolgreich gewesen.

 

Danach sei das Bebauungsplanverfahren nicht mehr weitergeführt worden, da für den Eingriff in den Waldbestand keine ausreichenden Ausgleichsflächen (reale Waldfläche in räumlich gegebener Zuordnung zur Eingriffsfläche) hätten nachgewiesen werden können.

 

Aufgrund der Sachverhalte erfolgte am 29.09.2011 im Stadtplanungsausschuss der Beschluss, das Bebauungsplanverfahren vorerst ruhen zu lassen, da die Hauptgründe für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens entfallen seien. Allerdings hätten die damalige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt schon zuvor vorgeschlagen, das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Vereinzelt gebe es Gebäude und Bauteile mit ungenehmigtem Status. Vorhandene, bauordnungsrechtliche Missstände sollen in Kürze behandelt werden. Dazu würde geprüft, in welchem Rahmen welche Maßnahmen durchgeführt werden könnten.
  • Die Erschließung Wulmsberg erfülle eher den Standard eines Waldweges, sei aber ausreichend und gesichert. Der wesentliche Mangel sei die Schmutzwasserentsorgung gewesen, der behoben worden sei.
  • Die notwendigen Ausgleichsflächen rden sowohl für die Ausführung der Straßenerweiterung, wie auch für die baulichen Erweiterungen der Gebäude benötigt werden. Die Durchführung des Planverfahrens ohne die notwendigen Straßenverkehrsflächen lediglich zur Sicherung der baulichen Ergänzungen, umso weniger Ausgleichsfläche zu generieren, sei nicht möglich. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssten auch die entsprechenden Straßenflächen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Erschließung gesichert werden.
  • Ein Ausgleich auf eigenen Grundstücken funktioniere nicht, da es in der Regel zu Neuversiegelungen käme, die dann wiederum ausgeglichen werden müssten.

Ö 8

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegt nichts vor.

Ö 9

Verschiedenes

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 07.10.2019 ausfällt.